Hallo Marbeth,
sollte tatsächlich nicht rechtzeitig vor Wegfall über die Weitergewährung Ihrer Erwerbsminderungsrente entschieden worden sein, bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig als den bereits aufgezeigten Weg zu gehen.
Rein formal ist bei Ablauf der Befristung das dann aktuelle Leistungsvermögen (noch) nicht festgestellt.
Nicht schaden kann auch eine Rückfrage nach dem Verfahrensstand.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung