Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie baldmöglichst eine Rente beanspruchen. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen könnten Sie frühestens ab dem 01.09.2013 beziehen, wenn Sie bereits 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten belegt haben. Da Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen würden, müssten Sie mit Abschlägen in Höhe von 9% rechnen. Den Antrag auf Alterrente sollten Sie baldmöglichst stellen. Hier ist Ihr Dispositionsrecht nicht eingeschränkt.