Hallo Bernd,
auf Grund Ihrer Angaben wäre, wenn alle versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, mit 60 Jahren eine Altersrente nach Altersteilzeitarbeit möglich. Der Vertrag über die Altersteilzeitarbeit wurde 2003 gestellt, damit liegen die Gründe des Vertrauensschutzes vor. Der Abschlag würde 18 Prozent betragen.
Möglich wäre auch, wenn Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Hierzu sollten Sie sich in einem Service Zentrum der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen oder eine schriftliche Anfrage an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger senden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.