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Experten-Antwort

Welche Rente die richtige

von Birgit27.07.2021 | 21:16
68 Ansichten
6 Antworten
Ich möchte eine Bekannte unterstützen: Welche Rente kann sie beantragen? Geschieden seit 2019. Aus der Ehe kommen drei Kinder 11 Jahre, 19 Jahre mit 60% Schwerbehinderung und 22 Jahre alt. Jetzt ist ihr Ex-Mann verstorben, was kann sie beantragen und was nicht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.07.2021 | 08:45

Hallo Birgit,

den bisherigen Antworten ist nichts Wesentliches hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Siehe hieram 27.07.2021 | 21:40
Hallo Birgit, am umfangsreichsten werden Sie zu Ihren Fragen in dieser Broschüre informiert: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Einen eigenen Anspruch hat Ihre Bekannte für sich selbst jedoch nur im Rahmen der Erziehungsrente für das jüngste Kind (dies aber nicht aus der Rente des Verstorbenen sondern aus eigenen Ansprüchen), ansonsten für das jüngste Kind Waisenrente und für die beiden anderen hängt es davon ab, ob die noch in Ausbildung sind. Lesen Sie sich einfach erst mal die Broschüre in Ruhe durch und wenn dann noch Fragen offen sind, gern hier wieder stellen oder direkt an die zuständige Rentenversicherung wenden. Einen schönen Abend!
Birgitam 27.07.2021 | 22:18
Vielen Dank für ihre Nachricht die Broschüre habe ich mir durchgelesen ich hab jetzt noch einige Fragen: Die Kinder 19 Jahre sucht eine Ausbildung und das 21 Jahre alte Kind studiert kann trotzdem Halbwaisen Rente beantragt werden? Die Eltern sind 2012 von Griechenland nach Deutschland gezogen da ja mehr Einzahlungen in Griechenland in die Versicherung war sollte die Rente in Griechenland beantragt werden? Vielen Dank im voraus.
Schadeam 27.07.2021 | 22:35
Wenn Beiträge in D und in GR vorliegen werden die deutschen Ansprüche nach deutschem Rente aus den deutschen Versicherungszeiten gezahlt und es gibt aus den griechischen Beiträgen nach griechischem Recht eine weitere Rente aus GR. Griechen die in GR Beiträge gezahlt haben sollten sich wegen griechischer Rentenansprüche zunächst an die RV in Griechenland wenden, Sprachprobleme dürften da ja keine bestehen weil beide Seiten griechisch reden können, oder? - ich kenne die griechischen Rentengesetze nicht im Detail. Zur Waisenrente in D: das studierende Kind wird den Anspruch haben, das 19 jährige nicht weil es sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befindet! Ausbildungssuche ist kein Grund sich nicht für die Übergangszeit als erwachsener Mensch einen Job zu suchen um die Kosten des Lebensunterhaltes bestreiten zu können. Der 19 jährige kann übergangsweise ganz einfach arbeiten......
Schade Ergänzungam 27.07.2021 | 22:36
Die Rente für beide Länder kann im Wohnsitzland also in D beantragt werden, so regeln das die EU Bestimmungen.
Siehe hieram 27.07.2021 | 22:38
Was haben Sie bisher noch 'verheimlicht' ? :-) War der Verstorbene schon selbst bereits Rentner z.B.? Ihren Angaben nach hat er jedenfalls eine zeitlang auch in Deutschland gearbeitet und die Rente kann auch in Deutschland beantragt werden, die zuständige Verbindungsstelle (und wiederum auch weitere Informationen) finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/… Hier könnte Ihre Bekannte (sofern sie auch Griechin ist) sogar in Ihrer Sprache am Donnerstag weitere Infos erhalten. --- Zitiert vom Menüpunkt oben 'Rente' dort 'Waisenrente': >Waisenrenten werden in der Regel bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Bis zum 27. Geburtstag kann die Waisenrente allerdings auch gezahlt werden, wenn der/die Waise sich noch in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet ein Freiwilliges soziales Jahr (FSJ), Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen anderen Freiwilligendienst ableistet sich in einer Übergangszeit von maximal vier Kalendermonaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einem Ausbildungsabschnitt und einem Freiwilligendiensten befindet aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich wirtschaftlich selbst zu unterhalten.< --- Dass also für die beiden 'Großen' auch eine Halbwaisenrente bewilligt werden kann, scheint wahrscheinlich. Es erscheint aber sinnvoll, dass Ihre Bekannte sich doch auch persönlich (telefonisch) beraten lässt bzw. Sie mit Ihr gemeinsam (da dann aber auf die Telefonnummer achten - nur bei der einen wird griechisch gesprochen, bei den anderen nicht).
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