Hallo Mary,
wie Ihnen schon mitgeteilt wurde, dürfte es aufgrund der Zurechnungszeit und des früheren Rentenbeginns am Günstigsten sein, zunächst die Rente wegen Erwerbsminderung in Anspruch zu nehmen.
Ob es dann ratsam ist, möglichst frühzeitig in eine Altersrente zu wechseln, kann pauschal nicht gesagt werden. Die bisherigen Aussagen basieren alle darauf, dass die Altersrente in gleicher Höhe wie die Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt wird (sogenannter Besitzschutz). Wenn Sie allerdings nach dem Eintritt der Erwerbsminderung noch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben – zum Beispiel aus Krankengeld- oder Übergangsgeld – könnte die Altersrente auch noch höher ausfallen als die Rente wegen Erwerbsminderung. Dann könnte ein späterer Wechsel in die Altersrente zum Zeitpunkt des Endes der Zurechnungszeit für Sie günstiger sein.
Hierzu kann nur eine individuelle Berechnung bzw. Beratung Aufschluss geben.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung