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Welche Rentenmöglichkeit ?

von Kompliziert30.06.2007 | 16:25
1568 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wer kann mir evtll. einen guten Rat geben ?Zu meiner Person: geb.05/50 -erlernter Beruf-Reisb.-Kaufmann und nur in diesem Beruf gearbeitet.Arbeitsverhältnis wurde weder vom Arbeitgeber noch von mir als Arbeitnehmer gekündigt.Habe im 11/00 Rentenantrag gestellt-nach mehreren Gutachten dann 02/02 EU-Zeitrente erhalten ab 11/00 befristet bis 05/03 jeweils verlängert bis 04/06.Nächste Verlängerung von RVT abgelehnt da Gutachter geurteilt hat wieder über 6 Std.und auch im erlernten Beruf anfangen mit Hamburger Modell.Widerspruch gegen RVT gestellt.Widerspruch wurde abgelehnt.Weitergabe an Sozialgericht.Aufforderung zum Gutachter 05/07.Gutachten bis jetzt noch nicht eingetroffen.Gutachter erzählte mir bei der Untersuchung das er auf unter 6 Std. mit Einschränkungen erklärt.Auf seine Frage ob ich jemals Leistungen zur Teilhabe zur mediz.Reha oder Teilhabe am Arbeitsleben erhalten habe?alle vorherigen Gutachter haben hier verneint.Habe im ALG wurde beantragt läuft in 10/07 aus. Was kann jetzt passieren ? Rente wegen BU da nach altem Gesetz bis 31.12.00 ?Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei BU weil vordem 2.1.61 geboren ? Welche Möglichkeit besteht evtll. das ich teilweise Erwerbsminderung bei 3 bis unter 6 Std. und Arbeitslosigkeit bei keiner entsprechenden Teilzeittätigkeit erreichen kann um so doch wieder meine volle EU Rente zu erhalten ? RVT teilte im Widerspruchsbescheid mit das mein Antrag auch nach dem zum 1.1.01 neu in Kraft getretenen Recht geprüft wurde.Kommt dieser Satz in jedem Widerspruch automatisch vor ? Ist mir unklar . Gelesen habe ich : Neues Recht gilt auf jeden Fall wenn EU 06/00 oder später eingetreten ist -aber auch wieder das trotzdem nach altem Recht verfahren wird ? Wer kann mir bitte Hilfestellungen/Tipps geben -ich bedanke mich bei allen Beteiligten -Vielen Dank.

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.07.2007 | 09:01

Nach Ihrer Schilderung müßten Sie eine volle EM-RT (unter 6 Stunden) erhalten, wenn dies im Klageverfahren auch so gesehen wird. Sie können in der jetztigen Sachlage nur abwarten wie das SG entscheidet.

Moderatoren-Antwortam 03.07.2007 | 09:46

Wenn Sie nur noch 3 bis 6 Std. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, haben Sie Anspruch auf eine halbe Erwersminderungsrente, wenn der Arbeitsmarkt verschlossen ist, dann auf eine volle EM-RT.

Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind und in ihrem bzw. in einem vergleichbaren Beruf nur noch weniger als 6 Std. arbeiten können, erhalten eine Rente wegen teilweiser EM wege Berufsunfähigkeit. Es wird allerdings nur eine halbe Rente gezahlt und keine Zwei-Drittel- Rente wie vor 2001.

Moderatoren-Antwortam 03.07.2007 | 14:38

Da es ein laufendes Verfahren (wegen der Klage) ist, kann nur der alte Stand (11/2000) wiederhergestellt werden. Der Leistungsfall bleibt bestehen. Wird die Klage abgewiesen sollten Sie nach Ablauf der neuen Klagefrist einen neuen Antrag stellen oder weiter klagen (LSG).

5 Antworten

bekissam 01.07.2007 | 15:56
Auch nach mehrmaligem Lesen kann ich nicht erkennen, welche Frage Sie haben. Wenn das Gutachten noch nicht vorliegt, warten Sie doch besser erst einmal die Entscheidung ab.
Kompliziertam 02.07.2007 | 15:25
Vielen Dank für die Beteiligung.Habe mich eben vielleicht zu kompliziert ausgedrückt ? Ich habe nur alles aufgelistet über den bisherigen Verlauf weil ich denke das diese Angaben für meine Fragestellung wichtig wären ? Die Nachricht vom Experten - wie ergibt sich die Darstellung für eine volle EM-RT ( unter 6 Std.) weil ich doch geschrieben habe das 1.Zeitrente ab 11/00 gewährt wurde und deshalb nach altem Recht entschieden werden muß ? oder gilt in diesem Falle eine andere Regelung ? ( bezw. wie ich gefragt habe - doch nach neuem Recht ? Kann mich schlecht ausdrücken.Und noch die Frage -muß nicht das Arbeitsverhältnis geklärt werden bezw. wie wird das AV geklärt und durch wen ? Jedenfalls vorab schon mal vielen Dank für die Hinweise - muß evtll. nochmals nachfragen - bitte nicht böse sein !
Kompliziertam 03.07.2007 | 14:22
Danke für ihre Hilfe.Wie ich bereits am 30.6. geschrieben habe wollte ich noch wissen ob die Entscheidung welche Rentenmöglichkeit - auch so kommen kann das ich nur nach altem Recht bis 31.12.00 behandelt werde - in diesem Falle würde ja dann die BU Rente nur in Frage kommen ? BU Rente schon ab 11/00 erhalten und muss dann jetzt nach altem Recht entschieden werden oder ist es auch nach neuem Recht möglich -nochmals nicht sauer sein wegen ewigen Nachfragens. Danke.
Kompliziertam 03.07.2007 | 18:06
Nochmals -sorry- Sie schreiben ' kann nur der alte Stand (11/2000) wiederhergestellt werden ' würde doch dann bedeuten bei 3 bis unter 6 Std. wird auf BU Rente (Recht bis 31.12.2000) entschieden werden ? ich gib mein Bestes um es zu verstehen.Und wie ist zu verstehen ' Der Leistungsfall bleibt bestehen ' ? Ich danke Ihnen jedenfalls für Ihre Geduld und hoffe das ich es noch mal auf die Reihe kriege -Vielleicht könnten Sie mir diese Fragen noch beantworten - für mich ist es eben sehr schwer das alles zu verstehen - Danke.
Kompliziertam 04.07.2007 | 18:13
Kann ich noch auf eine Antwort hoffen ? zu meinen 2 Fragen vom 03.07.2007 18:06 Uhr - ich hoffe weiter -vielen Dank.
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