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Welche Vorteile durch Anrechnungszeiten bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?

von Benni196330.03.2009 | 15:18
1640 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin 1963 geboren und bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet ohne Leistungen zu beziehen. Welche Vorteile bringt mir die Übermittlung von Anrechnungszeiten durch die Agentur für Arbeit an die Rentenversicherung? Oder bringt mir das überhaupt etwas, denn ansonsten kann ich mich gleich nur noch arbeitssuchend melden und erspare mir den Gang zur Arbeitsagentur. Vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 31.03.2009 | 14:02

Hallo Benni,

die Meldung bei der Agentur für Arbeit bewirkt, dass diese Zeiträume in Ihrem Rentenversicherungskonto dokumentiert werden. Diese Zeiten sind wichtig, um den Erwerbsminderungsschutz aufrecht zu erhalten. Sie zählen auch mit für eine eventuelle spätere Altersrente für langjährig Versicherte. Allerdings wirken sich diese nicht rentensteigernd aus. Es ist aber zu empfehlen, dass Sie sich weiterhin melden, um den Erwerbsminderungsschutz dadurch aufrecht zu erhalten.

2 Antworten

-_-am 30.03.2009 | 16:00
Zeiten der Arbeitslosigkeit erhalten als beitragsfreie Zeiten den Durchschnittswert an Entgeltpunkten, der sich aus den Beiträgen aus der Grundbewertung bzw. der Vergleichsbewertung ergibt (§§ 72, 73 SGB 6). Dieser Durchschnittswert wird jedoch begrenzt (§ 263 Abs. 2a SGB 6). Kalendermonate, die nur deshalb Anrechnungszeiten sind, weil Arbeitslosigkeit nach dem 30.06.1978 vorgelegen hat, für die Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nicht oder Arbeitslosengeld II nur darlehensweise gezahlt worden ist oder nur Leistungen nach § 23 Abs. 3 S. 1 SGB 2 erbracht worden sind, werden nicht bewertet (§ 74 S. 4 SGB 6; Übergangsregelung bei Beginn der Rente vor dem Jahr 2001 in § 263 Abs. 2a S. 3 SGB 6 a. F.). Diese Zeiten der Arbeitslosigkeit schließen u. a. Lücken im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung und werden z. B. bei der 35-jährigen Wartezeit berücksichtigt. Siehe http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… letzte Tabellenzeile und http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
Ergänzungam 31.03.2009 | 07:06
Und wenn diese Anrechnungszeit nahtlos an eine Pflichtbeitragszeit anschließt, erhalten Sie sich ggf. den Anspruch auf Rente wg. Erwerbsminderung aufrecht.
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