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Welcher Anspruch ??

von A.Knop31.10.2007 | 08:37
1123 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe einen Verlängerungsantrag meiner Erwerbsunfähigkeitsente gestellt(bekam sie 2 Jahre), welchen Anspruch habe ich wenn er nicht direkt verlängert wird. Nachem ich ALG 2 bekommen hatte habe ich mit Förderung der Arge eine neue Stelle für leichte Tätigkeiten bekommen, die ich aber wegen meiner Krankheit auch nicht ausüben konnte. Es waren 13 Monate wo ich im Beschäftigungsverhälnis war, bis ich 4 Monate rückwirkend die EU-Rente bekam.(die 4 Monate Arbeitslosenversicherungsbeiträge wurden mir dann rückwirkend von der Krankenkasse zurück gezahlt) Da ich fast die ganze zeit AU war würde ich gerne wissen ob ich dann Anspruch habe auf den Rest vom Krankengeld (10Monate) oder ALG 1 oder 2???

1 Antworten

Uweam 31.10.2007 | 11:38
Ich sehe als erstes einen Anspruch auf Krankengeld, da Sie ja noch nicht ausgesteuert sind. Ansonsten besteht ein Anspruch auf ALG2. Sollte das AA der Meinung sein, es bestünde ihrerseits kein Anspruch, da Sie nicht arbeitsfähig im Sinne einer Arbeitsvermittlung sind, berufen Sie sich auf §125 SGB3. Da Sie vor der Rente 13 Monate pflichtversichert waren, dürfte daraus auch ein ALG1 Anspruch entstanden sein. Dieser ist natürlich dem ALG2 Bezug vorgeschaltet, widerum bei Problemen wegen der Vermittelbarkeit auf o.G. Gesetz verweisen. Wenn sich Ihr Gesundheitszustend nicht verbessert hat, sollten Sie alles für den Weiterbezug der Rente tun
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