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Experten-Antwort

Welcher Anspruch bei Rentenanwartschaft ohne Betragszahlung?

von MoonKid06.10.2014 | 14:50
1104 Ansichten
10 Antworten

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Hypothetisch: Ich wäre 40 Jahre lang arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug. Das bedeutet (nach meinem Verständnis), dass ich eine Rentenanwartschaft ("Anrechnungszeit") von 40 Jahren habe, aber nie in die Rente eingezahlt habe. Welche Ansprüche habe ich dann überhaupt? Hintergrund meiner Frage: Meine Frau (Japanerin) hat jahrelang in Japan Rente eingezahlt. Nun scheint es jedoch so, dass hier in Deutschland (nach Rentenabkommen) diese Zeit nur als "Anrechnungszeit" gilt, jedoch die geleisteten Beiträge unberücksichtigt bleiben. Vielleicht verstehe ich auch etwas an dem System falsch? ;)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Moonkid,

den Ausführungen von "von oder so" vom 06.10. von 15:02 h und W*lfgang vom 06.10. von 19:18 h schließen wir uns an.

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9 Antworten

oder soam 06.10.2014 | 15:02
Also Rente ohne eigene Beitragszahlung gibt es in D eigentlich nur bei Erziehung von mind. 2 bzw. 3 Kindern oder nach 15-18 Jahren Minijob ohne Aufzahlung bzw. mit Verzicht auf die Vers.Pflicht - denn die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten) mit Beiträgen sollte schon vorliegen. (vorzeitige Wartezeiterfüllung mal außen vor gelassen...) Nein, das System arbeit schon richtig: für die Beitragszeiten in Japan wird wohl auch von dort eine Rente zu beziehen sein - weshalb sollte das deutsche Recht dies 'ausgleichen'...? Die Monate würden jedoch mitgezählt, wenn in D auch Zeiten zurückgelegt worden wären - dann können die ausländischen Zeiten helfen, die notwendigen Wartezeiten nach deutschem Recht zu erfüllen.
W*lfgangam 06.10.2014 | 19:18
Hallo MoonKid, in diesem Fall entstehen keine Rentenzeiten. Anrechnungszeiten erfordern, dass eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit durch Alo unterbrochen wird, bevor sie zur Anrechnungszeiten werden. Selbst wenn dem so wäre (1 Pflichtbeitrag vorweg), würden diese Zeiten zwar bei den 35 Jahren Wartezeit (Altersrente an langjährig Versicherte/mit Abschlag) angerechnet werden können, aber (seit 1998?) nicht mehr bewertet werden. Im Rahmen des D/J-Rentenabkommens können nur Pflichtbeiträge _in Deutschland_ zu einem Rentenzuwachs führen, die Alo-Zeiten zwar als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden (sowie japanische Versicherungszeiten für die Wartezeiten/Mindestversicherungszeiten mitgerechnet werden) ...und dann fangen wir wieder oben an zu lesen. Gruß w. ...hypothetisch: den _Anforderungen_ des 'Arbeitsamtes' zur Arbeitslosenmeldung halten Sie nicht sonderlich lange stand, bevor Sie sich dort freiwillig als Karteileiche einäschern lassen ;-)
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 06.10.2014 | 19:34
Beantworte Ihre theoretische Frage wie folgt. Grundsätzlich müssen es 5 Jahre Ver- sicherungs Zeit sein, wenn Rente entsteht. Für Geburten vor 1992 wird dies neuerdings erreicht mit 3 Geburten-mal 2 Entgeltpunkte ergeben sich nach Adam Riese 6 EP, es würden ja auch 5 EP. reichen. Ab Jahr 1992 wird dies auch schon bei 2 Kinder erreicht, 2 a/ 3 EP. sind ja auch schon 6 EP. Bei einem gering Verdiener Job-ohne Verzicht auf die Versicherungsfreiheit zahlt ja der Arbeitgeber 15%, beschränkt auf 450 mtl. wird erst 1 Jahr Anrechnung für ca.4 Jahre Arbeit erreicht. Das wären 20 Jahre geringfügige Arbeit um die notwendigen 5 EP. ( Jahre) gut- geschrieben zu erhalten. Dementsprechend gering fällt dann ja auch die Rente aus, bedenkt man, derzeit 3,52 Rente für 1 Jahr, beim Durchschnittsverdiener mit 34857 dieses Jahr 28,61 Rente für 1 Jahr. MfG.
Schadeam 06.10.2014 | 17:54
Wenn einer sich wirklich 40 Jahre arbeitslos ohne Leistungsbezug meldet und keinen Tag im Leben arbeitet und keinen Beitrag bezahlt, was ist der? a) ein fauler Sack b) ein Sozialschmarotzer c) ein Mensch, der auch keine Rente verdient hat Sucht euch das Passende aus.
-/-am 06.10.2014 | 19:52
Wissen die beiden RV-Träger, D und J, überhaupt, daß Zeiten in beiden Ländern vorliegen. Um etwas Praxis in die Theorie zu bringen. ;-)
W*lfgangam 06.10.2014 | 20:14
Hallo Red., werden Beiträge jetzt zeitversetzt freigeschaltet? Als ich antwortete, waren die 15:02, 17:54 Beiträge noch nicht online ...mein ja nur, Kaffeepäuschen muss sein ;-) Allerdings gehen dann wohl auch Sachzusammenhänge im Thema verloren/Antworten werden überflüssig (wenn andere User sie schon treffend beantwortet haben), wenn es so beibehalten wird. Gruß w.
W*lfgangam 06.10.2014 | 22:19
Zitat von Schießl Konrad abgekürzt Schiko.. anzeigen
Hallo Konrad, haben Sie bemerkt, das es hier um Fragen zum D/J-Sozialversicherungsabkommen geht? Nein? ...also rein 'praktisch' in der Anwendung von Versicherungszeiten 'hüben wie drüben/ganzfernost', nicht um _inländische_ Fragen und Fünfeindröftel Kinder in dtsch. Rente geht? Konrad, gehen Sie auf die wirkliche Frage ein auch wenn dazu ein wenig mehr Wissen als nur StKl. 1 2 3 4 5 6 notwendig ist, und Sie werden Achtung gewinnen. *autsch, neben allen K.S.-Followern rutsche ich/und Mitlesende noch weiter in der Achtungsskala ab – gern 8-) Gruß w.
Schießl Konradam 06.10.2014 | 22:56
War nie meine Absicht das Sozialversicherungs Abkommen zu kommentieren , wollte nur hinweisen, dass es im Normalfall ohne Beiträge keine Rente gibt. Dies deswegen, weil ich weiß, viele Bürger meinen ,es gibt bereits eine Grundrente. Nütze gleich die Gelegenheit nochmals darauf zu verweisen, bei der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt der Satz von insgesamt 15,5 % gleicher maßen für pflicht-und freiwillig Versicherte. M fG.
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