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Experten-Antwort

Welcher Anspruch nach der Reha ?

von Toni10.06.2013 | 11:31
1481 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe an einer psychosomatischen Rehamassnahme teilgenonnen, - war vorher ALG 1 Bezieher da Arbeitslos, die 78 Wochen Krankengeldbezug der KK sind ebenfalls voll ausgeschöft. nun habe ich von der AfA eine Ablehnungsbescheid bekommen mit dem Hinweis das ich doch Krankengeld bekommen würde.... wie gehts jetzt weiter bin depressiv und es fällt mir schwer dagegen anzu gehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wurden Sie bereits vor dem Arbeitslosengeld "ausgesteuert", weil die Bezugsdauer vom Krankengeld schon voll ausgeschöpft war, besteht tatsächlich kein erneuter Anspruch. Sollte der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können, ist ggf. beim Jobcenter ein Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Lassen Sie sich dort ggf. beraten und beim Ausfüllen der Formulare helfen.

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2 Antworten

KSCam 10.06.2013 | 12:34
Siend Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig. Für den Bezug von ALG sollten Sie arbeitsfähig sein.
Toniam 11.06.2013 | 10:37
Nachtrag : Ich bin nach ca. 6 Monaten in die Reha gegen hätte also noch ca 6 Monte ALG 1 beziehen können..
Deutsche Rentenversicherung
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