Wurden Sie bereits vor dem Arbeitslosengeld "ausgesteuert", weil die Bezugsdauer vom Krankengeld schon voll ausgeschöpft war, besteht tatsächlich kein erneuter Anspruch. Sollte der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestritten werden können, ist ggf. beim Jobcenter ein Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen. Lassen Sie sich dort ggf. beraten und beim Ausfüllen der Formulare helfen.