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Experten-Antwort

Welcher Arzt füllt das Formular 402 aus?

von Schneeflöckchen07.07.2025 | 13:25
182 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrtes Team, ich bin bei der Krankenversicherung im Dez. 24 ausgesteuert worden und bekomme seither im Rahmen der Nahtlosigkeit Geld von der Arge. Die Arge hat nach Prüfung des Med. Dienstes festgestellt, dass ich nicht mehr als 3 Std. tägl. arbeiten kann. Ich sollte einen Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente stellen. Nachdem ich vor ca. 1,5 Wochen mal nach dem Sachstand bei der Rentenversicherung nachgefragt habe, bekam ich einen Durchschlag, das man bei der Arge nach meinen Krankenakten nachfragte. Nun bekam ich das Formular 402 zur Beantragung einer Reha . Ich habe bereits im Jahr 2024 im Januar eine Reha gemacht. Damals habe ich alle Unterlagen selbst ausgefüllt. Welcher meiner Ärzte soll nun das Formular ausfüllen. Ich bin regelmäßig bei der Hausärztin, diese schreibt mich krank. ich bin beim Onkologen in der HNO im Städtischen Klinikum, wo ich mehrfach operiert wurde und beim HNO-Arzt, der die erste Metastase gefunden hat und die weitere Behandlung angestoßen hat und regelmäßige Kontrolluntersuchungen vornimmt. Den größten Einblick hat meine Hausärztin, da sie ja regelmäßig mit mir spricht, um zu wissen, ob ich noch krank bin. Wem gebe ich die Formulare? Mit freundlichen Grüßen Antje Littawe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.07.2025 | 13:39

Hallo Schneeflöckchen,

 

Das Formular 402 sollte von der Ärztin oder dem Arzt ausgefüllt werden, der Ihre aktuelle, gesundheitliche Situation am besten kennt und einschätzen kann. In Ihrem Fall sollte dies die Hausärztin -auch nach Ihren Schilderungen-sein. Falls Ihr Facharzt ( z.B.HNO oder Onkologe ), Ihre Haupterkrankung aber doch  besser beurteilen kann, kann auch dieser das Formular ausfüllen. Am besten sprechen Sie hier die weitere, optimale Vorgehensweise mit Ihrer Hausärztin ab. Diese kann Sie dann gegebenenfalls weiter verweisen. Dem Formular sollten dann in jedem Fall alle wichtigen, aussagekräftigen Befunde und Arztberichte beigefügt sein.

 

Mit diesen Hinweisen hoffen wir, Ihnen erst einmal weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Maximiliane am 07.07.2025 | 16:10
Hier wurde schon mehrfach geschrieben. Eine onkologische Erkrankung ist kein Indiz für eine EMR
Arge ?am 07.07.2025 | 16:51
Es gibt schon lange keine Arge mehr, nur noch die BA und das JC. Grundsätzlich muss man aber beachten, dass der ÄD der BA weniger strenge Maßstäbe anlegt als der sozialmedizinische Dienst der DRV. Was u.a. daran liegen könnte, dass man bei BA und JC die Leistungsbezieher gerne und zügig abschieben möchte, was nicht nur aus statistischen Gründen geschieht. Im übrigen wird bei den "3 Stunden " noch unterschieden zwischen "bis 6 Monate" , "länger als 6 Monate, aber nicht auf Dauer" und "auf Dauer" . Sie haben das Recht , sich dieses Gutachten in beiden Teilen aushändigen zu lassen, Teil A und Teil B, das können Sie bei der BA schriftlich anfordern und zukünftig selber entscheiden, wem Sie ihre Unterlagen aushändigen, ohne dass man bei der BA und dem JC davon Wind bekommt.
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