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Experten-Antwort

Welcher Gutachter zuständig ?

von Schröder31.07.2011 | 08:45
1967 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Wenn es um ein Rentenverfahren geht, hat da die DRV eigene Gutachter bei denen man vorstellig werden muß oder sind das die gleichen Gutachter wie bei der GKV, die vom MDK ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Die Rentenversicherungsträger haben eigene Begutachtungsstellen wo Sie untersucht werden.

2. Eine Begutachtung erfolgt mit dem entsprechenden Facharzt. D.h. fachfremde Gutachten würden einer gerichtlichen Überprüfung ansonsten auch nicht standhalten.

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4 Antworten

Nixam 31.07.2011 | 08:54
Die DRV hat eigene Gutachter, welche in der Ärztlichen Untersuchungstelle der Deutschen Rentenversicherung arbeiten. Einer dieser Gutachter wird Sie untersuchen, ein Gutachten erstellen, und den Aktenvorgang an die Rentenabteilung weiterleiten. Hier wird der Dezernent über Ihre Erwerbsminderung entscheiden und Sie erhalten einen Bescheid der DRV. Wurden bereits von der Krankenkasse oder anderen Stellen Berufsgenossenschaft etc Gutachten erstellt, dürfen Sie selbstverständlich bei der Untersuchung darauf hinweisen oder auch solche mitbringen, genauso wie Sie auch Ärztliche Atteste/Befunde/Befundberichte etc Ihrer behandelnden Ärzte mitbringen dürfen. Viele Grüße Nix
Schröderam 31.07.2011 | 08:58
Hallo Nix, danke für die Antwort. Wissen Sie, ob bei den Gutachtern auch HNO-Ärzte dabei sind ? Kann ich verlangen, daß ich von einem HNO-Arzt begutachtet werde ? Gruß Schröder
Karlchenam 31.07.2011 | 09:55
Die RV hat nicht nur eigene Gutachter sondern lässt Gutachten auch bei normalen niedergelassenen Fachärzten durchführen ! Die med. Fachrichtung des Gutachters legt der med. Dienst der RV fest und zwar nach vSichtung der ärztlichen Unterlagen die über Sioe bereist vorliegen. SIE können die med. Fachrichtung der Begutachtung natürlich nicht vorgeben - allenfalls einen entsprechenden Wunsch äußern.
Elisabetham 01.08.2011 | 20:12
Solltest du Zweifel haben, ob der Arzt, zu dem der Leistungsträger dich geschickt hat, ein FA für dein Fach ist, kannst du bei der KV nachfragen. Das habe ich immer gemacht.
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