Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Welcher Zeitraum als Bemessungsgrunglagr bei TAA

von Dobermannn16.02.2019 | 11:21
103 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo... Meine Situation : Ich bin Küchenmeister und mir wurde eine Teilhabe am Arbeitsleben bzw. eine Umschulung zum Kaufmann genehmigt. Ich habe momentan ALG II und habe das letzte mal im Dezember 2018 für 10 Tage als Arbeitsversuch beitsagspflichtig gearbeitet. Die letzten längerfristigen beitragspflichtigen Einkommen über 6 Monate hatte ich 2017. Ich habe mit einer Mitarbeiterin der DRV telefonisch gesprochen und diese meine das zur Berechnung das Einkommen von den 10 Tagen im Dez. 2018 genommen werden ,diese hochgerechnet auf 30 Tage, was für mich ja ok wäre. Meine Frage ist dahin gehend das ich davon ausgegangen bin das der Bemessungszeitraum, das letzte beitragspflichtige Einkommen von min. 4 Wochen sein müsste und 10 Tage nicht ausreichend wäre? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dobermann,

zur Klärung Ihres individuellen Anliegens empfehlen wir Ihnen sich an Ihren Reha-Fachberater zu wenden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dobermann,

zur Klärung Ihres individuellen Anliegens empfehlen wir Ihnen sich an Ihren Reha-Fachberater zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Dobermannam 19.02.2019 | 16:53
Falls ich dann im März nochmals für ca. 12 Tage bei dieser Firma arbeiten würde wäre dann dieser Zeitraum maßgebend? Gesetz dem falls der Zeitraum wäre beitragspflichtig und Vollzeit. Vielen Dank für die Antworten...
Hundam 19.02.2019 | 17:43
Entschuldigung, leider kann Ihre Situation hier im Forum nicht zuverlässig geklärt werden. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Reha Sachbearbeiter auf, der kann Ihnen genaueres sagen. Viel Glück und Erfolg mit der Umschulung.
Dobermannam 20.02.2019 | 10:31
Hallo... Erstmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe heute mit einer Sachbearbeiterin aus der DRV Landshut gesprochen deren Telefonnummer auf meinem Bescheid stand. Diese bestätigte mir das der letzte Zeitraum zählt in dem ich beitragspflichtig arbeite und sollte dieser nur 10 Tage oder mehr sein würde dies dann hochgerechnet werden, da ich nicht ausschließen kann ob ich noch in der Lage bin einen kompletten Monat in meinem alten Beruf zu arbeiten. Bei mir wäre das dann der März 2019 da ich hier für schon einen Vertrag bekommen habe. Ich hoffe das diese Auskunft verbindlich ist und ich mich auf die Aussage verlassen kann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026