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Experten-Antwort

Welches Datum als EM Rentenbeginn

von Manni1618.02.2019 | 14:11
441 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Finde leider keine Aussage im Netz evtl kann mir hier eine Antwort erfolgen. Thema EM Rente: Wenn man Anfang 2018 in Reha war u dort die Halbe EM Rente geraten wurde, wie verhält es sich bei folgender Konstellation? (Reha wurde arbeitsfähig angetreten und beendet) Trotz Rat zur EM Rente wurde die vorheriger Tätigkeit unverändert als dreiviertel Job weitergeführt, da die Reha zu einer körperlichen Stabilisierumg führte. Da es aber um eine chronische Erkrankung handelt, ist ein weiteres Abbauen unaufhaltsam. Würde jetzt nach einem Jahr ein Antrag nach noch 2018 geltendem Recht bewilligt oder ist es nach einer gewissen Zeitspanne die weiter gearbeitet wurde so, dass das jetzt neue Recht bzw Zurechnungszeit greift? Eben weil ja Reha sehr guten Erfolg brachte u man daher nicht den Antrag stellte. Oder wird man, egal welcher Zeitraum verging, jetzt immer wg der Einschätzung von 2018 auch so bemessen? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.02.2019 | 15:23

Hallo Manni16,

aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie bislang keinen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt haben.

Eine Umdeutung Ihres Reha-Antrags aus 2018 in einen Rentenantrag aufgrund des Entlassungsberichts ist offensichtlich nicht erfolgt.

Der Reha-Antrag kann jedoch auch in einem späteren Verfahren noch nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet werden, wenn in diesem Verfahren der Eintritt der Erwerbsminderung auf einen Zeitpunkt bis spätestens zum Abschluss der Reha festgelegt wird. Eine zwischenzeitlich ausgeübte Beschäftigung schließt das Vorliegen von Erwerbsminderung ab einem früheren Zeitpunkt nicht zwangsläufig aus. Wann eine Erwerbsminderung eingetreten ist, wird vom Rentenversicherungsträger im Einzelfall unter Berücksichtigung des Krankheitsverlaufs geprüft.

Grundsätzlich können Sie der Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag widersprechen, solange Sie nicht von der Krankenkasse in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt wurden.

Konkret bedeutet dies:

Wenn Sie jetzt in 2019 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und der Rentenversicherungsträger den Reha-Antrag von Anfang 2018 umdeutet, können Sie bei nicht eingeschränktem Dispositionsrecht der Umdeutung widersprechen. Der Rentenbeginn richtet sich dann nach dem aktuellen Antrag und dem Eintritt der Erwerbsminderung. Es läge dann eine verspätete Antragstellung vor und die Rente würde mit Beginn des Antragsmonats unter Anwendung des neuen Rechts bewilligt.

7 Antworten

Die Farbe Schwarzam 18.02.2019 | 14:19
Grundsätzlich ist es so, dass im Rahmen der durchgeführten Reha ein medizinischer Abschlussbericht erstellt wurde. Im Zuge dessen wurde ein Leistungsvermögen festgestellt. Im Sinn des § 116 SGB VI kann dieser gestellte Reha-Antrag bereits als Rentenantrag gelten, wenn das Leistungsvermögen wenigstens teilweise - laut Abschlussbericht - aufgehoben wurde. Die Entscheidung dazu hätte m.E. aber schon längst getroffen werden müssen. Ich gehe erstmal davon aus, dass das Verfahren somit nicht angestoßen wurde. Bei einem jetzt gestellten Rentenantrag würde in der Regel geprüft, ob das Leistungsvermögen bereits bei der Reha wenigstens teilweise aufgehoben war. Ist dem so, kann (!) auf den Reha-Antrag zurückgegriffen werden. Sie hätte aber die Gestaltungsmöglichkeit, auf dieses Verfahren insoweit zu verzichten. Wird nicht auf das Reha-Verfahren abgestellt, läuft der Rentenantrag ganz normal mit neuer Begutachtung etc. ab und es kann (!) zu einem Rentenbeginn erstmalig in 2019 kommen. Generell ist bei der erweiterten Zurechnungszeit auf das Datum des erstmaligen Rentenbeginnes abzustellen. Das ist natürlich rein spekulativ zu betrachten und kann sich erst im tatsächlichen Rentenverfahren herausstellen.
Manni16am 18.02.2019 | 15:39
Danke für die Antworten. Ja es wurde kein Antrag gestellt, weil die Reha eben Erfolg brachte (was der Idealfall einer Reha ja wohl ist) und man danach so stabil war, dass man weiter unverändert arbeiten gegangen ist. Da es sich aber wie geschrieben zm einen chronischen Verlauf handelt, wird es wohl zwangläufig vor Eintritt in die Altersrente (noch ca 15 Jahre) zu einem EM Rentenantrag kommen. Da weder davor noch danach Ein Krankengeldbezug vorlag, gehe ich davon aus, dass das Dispositionsrecht ja nicht eingeschränkt ist. Die Frage die sich mir stellte war demnach, wie lange auf die Einschätzung einer Rehaeinrichtung im Rentenantragsfalle zurückgegriffen werden kann bzw darf. Auch in dem Falle wo die Reha eben Erdolg brachte u deshalb keine zeitnahe Antragstellung erfolgte.
Gabriele2504am 18.02.2019 | 16:22
Manni 16 An Ihrer Stelle würde ich jetzt schon formlos der Umdeutung des REHA Antrages von 2018 widersprechen. Bei Antragsstellung ERM 2019 würde dann verspätete Antragsstellung zustreffen und der Rentenbeginn wäre evtl. 2019. So wurde es mir bei einer Rentenberatungsstelle empfohlen.
Manni16am 19.02.2019 | 16:57
Danke. Bin jetzt auch verunsichert, wie es sich insgesamt verhält. Habe ja keinen Rentenantrag damals gestellt. Kann es trotzdem sein, dass der Rehaantrag u die Bewertung der Rehaeinrichtung auf die Bewilligung einer EM Rente geprüft wurden? Eben wegen der Einschätzung einer verminderten Leistungsfähigkeit? Dachte, dies würde nur geschehen, wenn ich selbst aktiv werde u einen Antrag dann Stelle. Dies ist aus der Reha u danach eben nicht erfolgt, da ea nicht der eigentliche Beweggrund der Massnahme war. Muss ich demnach jetzt nach über einem Jahr noch widersprechen? Wäre ich nicht insofern auch informiert worden von Seiten der RV wenn eine solche Überprüfung stattgefunden hätte?
Alexander 3am 21.02.2019 | 19:30
Ich möchte mal meinen Fall schildern und dazu vielleicht eine Antwort bekommen auch wenn es sowieso nichts mehr bringt. Ich bekam auf Montage heftige Bauchschmerzen wegen bekannter Engstelle im Darm. Der Arzt schrieb mich krank, das war 22.04.2013. Zu Hause wurde ich dann ins Krankenhaus von meinen Hausarzt am 27.04.2013 eingewiesen und ein paar Tage später operiert. Wegen dieser Operation traten massive Komplikationen auf und ich war dann bis 14.08.2013 im Krankenhaus und hatte noch zahlreiche Operationen. Danach ging es gleich Auf AHB und dort wurde ich AU nach 5 Wochen am 15.08.2013 nach Hause entlassen. Ich wurde dann am 01.10.2014 ausgesteuert und bekam dann die Nahtlosigkeit vom Arbeitsamt bewilligt. Am 14.08.2014 stellte ich ohne das ich zuvor von der Krankenkasse aufgefordert wurde einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente persönlich in einer Geschäftsstelle der DRV was auch dort schriftlich bestätigt wurde. Nach ca.3 Wochen kam der Rentenbescheid ohne das ich zu einen Gutachter musste wo im Brief stand :auf ihren Antrag vom 06.07.2013 erhalten Sie von uns Rente wegen voller Erwerbsminderung. Ich wunderte mich schon damals über das Datum da ich zu dem Zeitpunkt noch auf der Intensiv Station lag später lernte ich das dort der AHB Antrag gestellt wurde. Meine Frage ist jetzt ich wurde nach der Reha(AHB) von der Rentenversicherung in keiner weise zwecks Erwerbsminderung (Umdeutung) angeschrieben und erst mein Antrag nach 1 Jahr führte dann zu meiner Rente. Hätte ich so wie es von dem Experten geschrieben wurde auch die Umdeutung widersprechen können und dann läge eine verspätete Antragstellung vor und die Rente würde mit Beginn des Antragsmonats unter Anwendung des neuen Rechts bewilligt. In diesen Fall war da neue Recht Juli 2014 mit 2 Jahren mehr Zurechnungszeit. Entschuldigung für den langen Text aber ich wollte den ganzen Sachverhalt schildern. Mfg Alex
Gabriele2504am 21.02.2019 | 20:12
Zitat von Manni16 anzeigen
Manni 16 An Ihrer Stelle würde ich jetzt schon formlos der Umdeutung des REHA Antrages von 2018 widersprechen. Bei Antragsstellung ERM 2019 würde dann verspätete Antragsstellung zustreffen und der Rentenbeginn wäre evtl. 2019. So wurde es mir bei einer Rentenberatungsstelle empfohlen.
Danke. Bin jetzt auch verunsichert, wie es sich insgesamt verhält. Habe ja keinen Rentenantrag damals gestellt. Kann es trotzdem sein, dass der Rehaantrag u die Bewertung der Rehaeinrichtung auf die Bewilligung einer EM Rente geprüft wurden? Eben wegen der Einschätzung einer verminderten Leistungsfähigkeit? Dachte, dies würde nur geschehen, wenn ich selbst aktiv werde u einen Antrag dann Stelle. Dies ist aus der Reha u danach eben nicht erfolgt, da ea nicht der eigentliche Beweggrund der Massnahme war. Muss ich demnach jetzt nach über einem Jahr noch widersprechen? Wäre ich nicht insofern auch informiert worden von Seiten der RV wenn eine solche Überprüfung stattgefunden hätte?
Hallo Manni 16, ich kann nur wiederholen: Formlos der REHA-Umdeutung 2018 widersprechen, solange die KK noch nicht im Boot ist! So ist eine Umdeutung, die sonst auch nach langer Zeit noch erfolgen kann, nicht mehr möglich
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