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Zur Experten-Antwort springenHallo Manni16,
aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie bislang keinen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt haben.
Eine Umdeutung Ihres Reha-Antrags aus 2018 in einen Rentenantrag aufgrund des Entlassungsberichts ist offensichtlich nicht erfolgt.
Der Reha-Antrag kann jedoch auch in einem späteren Verfahren noch nachträglich in einen Rentenantrag umgedeutet werden, wenn in diesem Verfahren der Eintritt der Erwerbsminderung auf einen Zeitpunkt bis spätestens zum Abschluss der Reha festgelegt wird. Eine zwischenzeitlich ausgeübte Beschäftigung schließt das Vorliegen von Erwerbsminderung ab einem früheren Zeitpunkt nicht zwangsläufig aus. Wann eine Erwerbsminderung eingetreten ist, wird vom Rentenversicherungsträger im Einzelfall unter Berücksichtigung des Krankheitsverlaufs geprüft.
Grundsätzlich können Sie der Umdeutung eines Reha-Antrags in einen Rentenantrag widersprechen, solange Sie nicht von der Krankenkasse in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt wurden.
Konkret bedeutet dies:
Wenn Sie jetzt in 2019 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen und der Rentenversicherungsträger den Reha-Antrag von Anfang 2018 umdeutet, können Sie bei nicht eingeschränktem Dispositionsrecht der Umdeutung widersprechen. Der Rentenbeginn richtet sich dann nach dem aktuellen Antrag und dem Eintritt der Erwerbsminderung. Es läge dann eine verspätete Antragstellung vor und die Rente würde mit Beginn des Antragsmonats unter Anwendung des neuen Rechts bewilligt.
Hallo Manni 16, ich kann nur wiederholen: Formlos der REHA-Umdeutung 2018 widersprechen, solange die KK noch nicht im Boot ist! So ist eine Umdeutung, die sonst auch nach langer Zeit noch erfolgen kann, nicht mehr möglichManni 16 An Ihrer Stelle würde ich jetzt schon formlos der Umdeutung des REHA Antrages von 2018 widersprechen. Bei Antragsstellung ERM 2019 würde dann verspätete Antragsstellung zustreffen und der Rentenbeginn wäre evtl. 2019. So wurde es mir bei einer Rentenberatungsstelle empfohlen.Danke. Bin jetzt auch verunsichert, wie es sich insgesamt verhält. Habe ja keinen Rentenantrag damals gestellt. Kann es trotzdem sein, dass der Rehaantrag u die Bewertung der Rehaeinrichtung auf die Bewilligung einer EM Rente geprüft wurden? Eben wegen der Einschätzung einer verminderten Leistungsfähigkeit? Dachte, dies würde nur geschehen, wenn ich selbst aktiv werde u einen Antrag dann Stelle. Dies ist aus der Reha u danach eben nicht erfolgt, da ea nicht der eigentliche Beweggrund der Massnahme war. Muss ich demnach jetzt nach über einem Jahr noch widersprechen? Wäre ich nicht insofern auch informiert worden von Seiten der RV wenn eine solche Überprüfung stattgefunden hätte?
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