Hallo Bozena,
ihr Rentenanspruch ist nach der EU-Verordnung zu beurteilen. Dabei werden die in den einzelnen Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten bei der Prüfung des Rentenanspruchs (Mindestversiche-rungszeit, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen) zusammengerechnet. Jeder Mitgliedstaat prüft nach seinen nationalen Rechtsvorschriften, ob ein Anspruch auf eine Rente besteht. Bei Erfüllung der jeweiligen nationalen Voraussetzungen für eine Rentenleistung erhalten sie eine Rente aus den dort zurückgelegten Versicherungszeiten.