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Experten-Antwort

Weniger Rentenpunkte durch Leiharbeit !?

von S.Becker02.12.2015 | 17:34
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mal von einem Arbeitskollegen gehört(Leiharbeiter) das er obwohl fast den gleichen Stundenlohn wie Festangestellte er weniger Rentenpunkte bekommt.Fahrkosten oder Auslöse sind da "rausgerechnet" worden.Stimmt das !?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo S.Becker,

hier die Bestätigung der bereits gegebenen Antworten.

1) Hauptproblem bei Leiharbeit ist die im Regelfall schlechtere Bezahlung. Dadurch wird weniger rentenpflichtiger Lohn (damit auch weniger Rentenbeitrag) gezahlt, was mit einem geringeren Rentenaufbau einhergeht.

2) Bei der von Ihnen beschriebenen Fallgestaltung (Fahrtkosten, Auslöse o.ä.) muss man genau schauen welche Geldleistungen tatsächlich rentenpflichtig sind. Mehr oder weniger rentenpflichtiger Lohn hat natürlich Auswirkungen auf den jeweiligen Rentenaufbau

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ Herz1952

Danke für die weiterführenden Erläuterungen

@ S.Becker

Entschuldigung für die ggf. irritierende, weil unglücklich formulierte Antwort

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7 Antworten

S.Beckeram 02.12.2015 | 19:11
Ich kann es halt nicht genau sagen wie die Aussage zustande kam.Deshalb ja auch meine Frage.Fakt ist leider wirklich das Leiharbeit in den meisten Fällen schlechter bezahlt wird als bei Direkt-Angestellten und man sich dagegen nicht wehren kann.Danke für Ihre Antwort !
Upsalaam 02.12.2015 | 17:48
Ich würde mal sagen das stimmt so direkt nicht. Wenn der Lohn gleich ist und der Bruttobetrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) gemeldet wird, dürften bei einem Leiharbeiter grundsätzlich nicht weniger Entgeltpunkte dabei rumkommen. Was tatsächlich an die Einzugsstelle gemeldet wird dürfte aus der Lohnabrechnung ersichtlich werden. Ob eventuelle Fahrtkosten dabei mitgemeldet werden dürfte auch dort erkennbar sein. Aber sozialversicherungspflichtig sind Fahrtkosten meines Wissens nach nicht - foglich gibt es dafür auch keine Entgeltpunkte für die Rente. Wie sich das mit der Auslöse verhält weiß ich leider nicht, denke aber da gilt das gleiche. Bei Leiharbeitern ist meistens vielmehr das Problem das der Lohn bei gleichert Art und Umfang der Tätigkeit im Vergleich zu einem regulär Angestellten / Arbeiter wesentlich niedriger ist. Entsprechend gäbe es bei dem niedrigeren Lohn auch weniger Entgeltpunkte.
W*lfgangam 02.12.2015 | 20:29
Hallo S.Becker, damit Sie eine Vorstellung haben, wie viel mehr weniger ist: 1000 EUR SV-Brutto im Monat mehr/weniger ergeben etwa 80 Cent Monatsrente (brutto, vor etwaigem Rentenabschlag, vor Abzug KV/PV/, vor etwaigen Steuern). Natürlich haben Sie dann in 10 Jahren etwa 120 EUR mehr/weniger ...aber sooo viel mehr/weniger macht das auch nicht aus. Gruß w.
S.Beckeram 03.12.2015 | 12:49
Aha.Heißt also es kann passieren das einmal Fahrkosten,Auslöse usw. auf das Monatsendgeld aufgerechenet werden können,also mehr Renten und mehr Lohn.Bei einem anderen aber diese Positionen nicht im Lohn enthalten sind und man dadurch weniger in die Rente einbezahlt !!?? Gilt es den da keine einheitliche Regelung was,wie,wo angerechnet oder abgezogen werden kann !!?? Man muß so schon genug aufpassen um nicht für dumm verkauft zu werden.Danke für Ihre Antwort !
Herz1952am 03.12.2015 | 13:28
Hallo S. Becker, es gibt eine einheitliche Regelung und zwar, wenn die Zulagen die gezahlt werden steuerfrei sind, werden (können, dürfen) diese auch nicht sozialversicherungspflichtig sein. Wenn die Arbeitszeitfirmen clever sind, bzw. die geltenden Tarifverträge entsprechend gestaltet sind, werden diese Zulagen steuerfrei sein. Im Klartext: Die Firmen werden Auslösungen (Verpflegungsmehraufwendungen) und Fahrtkostenerstattungen im Rahmen der Steuerfreibeträge zahlen. Im allgemeinen ist also das Steuer Brutto auch das sozialversicherungspflichtige Brutto und dieses wird auch nur bei der Rente berücksichtigt.
S.Beckeram 03.12.2015 | 17:34
Ich bedanke mich bei allen die hier auf meine merkwürdige Frage geantwortet haben !!
Konrad Schießlam 04.12.2015 | 17:50
Grundsätzlich, die Rentenhöhe entsteht durch die Höhe der gezahlten Beiträger für die Rente. Durchaus unterschiedlich können die Jahresverdienste steuerpflichtig und Renten -Versicherungs pflichtig sein. Hierzu ein Beispiel: 2014 28.211,12 elektr.Lohnsteuerbescheinig. 2014 28.703,00 Jahresb.Sozialversicherung 2014 2.678,51 9,45% Hälfteanteil auf Lohnbesch.( Ziffer 23) bestätigt. 2014 ( Zi.23) Lohnbescvh. ergeben aber EU: 2678,51 : 9,45% Euro 28344,02 Betrag für die Rentenkasse. Erspare mir , den Unterschiedsbetrag zu finden. Wenn gleich 3 das Gleiche tun , ist es noch lange nicht Dasselbe. MfG.
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