Die Zurechnungszeit wird mit dem vollen Gesamtleistungswert ermittelt. Dieser Wert wird bei der Rentenberechnung ermittelt entsprechend der zurückgelegten Zeiten in Ihrem Erwerbsleben.
In der Folgerente wird die Zurechnungszeit als Anrechnungszeit bewertet. Diese Anrechnungszeit aufgrund des Rentenbezuges wird auch mit dem vollen Gesamtleistungswert berücksichtigt. Es erfolgt somit keine Schlechterstellung bei der nachfolgenden Rente.