Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wenn die halbe erwerbsminderungsrente in voller umgewandelt wird

von Dennis13.11.2015 | 17:35
1479 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Schönen guten Tag, bei meiner jetztigen halben erwerbsminderungsrente gab es einen Durchschnitzswert von 0,44 Rentenpunkte der dann auf die Jahre hochgerechnet wurde. Ich kann jetzt Rente auf die volle Erwerbsminderung stellen. Bleibt mir der Durchschnittswert von 0,44 erhalten, oder wird er niedriger ausfallen da ich ja in den letzten 10 Jahren kaum einzahlte!!!!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zurechnungszeit wird mit dem vollen Gesamtleistungswert ermittelt. Dieser Wert wird bei der Rentenberechnung ermittelt entsprechend der zurückgelegten Zeiten in Ihrem Erwerbsleben.

In der Folgerente wird die Zurechnungszeit als Anrechnungszeit bewertet. Diese Anrechnungszeit aufgrund des Rentenbezuges wird auch mit dem vollen Gesamtleistungswert berücksichtigt. Es erfolgt somit keine Schlechterstellung bei der nachfolgenden Rente.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Berechnung der beitragsfreien Zeit (Anrechnungszeit wegen Rentenbezuges) wird mit dem vollen Gesamtleistungswert berücksichtigt. Bei einer Rückwandlung der Rente wird keine neue Rentenberechnung ausgelöst, d.h. es bleibt bei der bisherigen Bewertung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Dennisam 14.11.2015 | 09:10
Also das heißt, mein Durchschnittswert von 10 Jahren arbeit 0,44 wird mit meinen neuen durchschnittswert der halben Erwerbsminderung für 10 Jahre 0,22 zusammen gerechnet und macht. 0,22 plus 0,44 = 0,66 durch 2 = 0,33 sind also meine neuen Durchschnittswerte die bis 62 Hochgerechnet werden?
W*lfgangam 13.11.2015 | 22:16
Hallo Dennis, Ihre volle EM-Rente wird auf jeden nicht unter die bisherigen (vollen) persönlichen Entgeltpunkte runterfallen, die ja nur durch den Rentenartfaktor (0,5/halbe EM) halbiert worden sind. Die hochgerechnete Zeit (Zurechnungszeit) wird bei der neuen Rente als Rentenbezugszeit ebenfalls mit einem Durchschnittswert aus der Gesamtleistungsbewertung bewertet, ebenso eine evtl. noch verbleibende Zeit als Zurechnungszeit bis 60/62. Kurzum, ist der neue Durchschnittswert kleiner/die neuen persönlichen Entgeltpunkte niedriger, erhalten Sie wenigstens die doppelte Rente - weniger geht nicht, etwas mehr möglich, aber häufig unwahrscheinlich. Gruß w.
W*lfgangam 14.11.2015 | 14:28
Hallo Dennis, Durchschnittswerte werden immer aus der vollen Rente/dem 'vollen' Versicherungsverlauf gebildet. Eine Halbierung (der PUNKTE!) findet nicht vorher statt, sondern erst nach der 'Schlussrechnung' = gibt nur halbe/volle Rente. Warten Sie den neuen Rentenbescheid ab und lassen Sie sich den ggf. erklären. Gruß w.
Dennisam 15.11.2015 | 18:20
@Wolfgang, das meine ich wie werden die neuen Durchschnitssrentenpunkte pro Jahr berechnet. Das ist meine Frage. Denn wie viel Rentenpunkte bekommt man pro Jahre halbe Erwerbsminderungsrente.
Dennisam 16.11.2015 | 12:41
Das heißt für mich unabhängig vom Gehalt bekomme ich während meiner halben Erwerbsminderung jedes Jahr 0,44 EP, da 0,44 EP bei der Erwerbsminderung bei der Zurechnungszeit als durchschnitt für ein Jahr erachtet wurden?
Dennisam 16.11.2015 | 12:44
Das heißt für mich unabhängig vom Gehalt bekomme ich während meiner halben Erwerbsminderung jedes Jahr 0,44 EP, da 0,44 EP bei der Erwerbsminderung bei der Zurechnungszeit als durchschnitt für ein Jahr erachtet wurden?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026