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Experten-Antwort

Wer haftet bei Verlust des Reha Antrages durch die Rentenversicherung?

von Till Eulenspiegel26.07.2022 | 17:37
306 Ansichten
10 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, kurz und einfach erklärt. 1. Reha Antrag versehentlich durch den Arzt in Berlin gelandet. 2. Bestätigung des Eingangs in Berlin und Information per Post an mich, dass die Unterlagen eingegangen sind, doch Karlsruhe dafür zuständig ist. Ich gehe davon aus, dass dies auch im PC vermerkt wurde. 3. Weiterleitung der Unterlagen von Berlin nach Karlsruhe. Ich gehe davon aus, dass auf Ihrem Postweg erfolgt ist. Obwohl, eine Digitalisierung und Versendung an die Hauptverwaltung Karlsruhe schneller und effektiver gewesen wäre. 4. Ich warte, warte und warte auf Antwort. 5. Nach fast 7 Monaten (= fast 205 Tage) forscht meine Krankenkasse nach und findet heraus, dass der Antrag nie in Karlsruhe angekommen ist. Haben Sie denn keine interne Kontrolle? Für was, gibt es die Bearbeitungsmasken in den diversen PC-Verwaltungsprogrammen? 6. Keine Entschuldigung Ihrerseits! 7. Ich musste (auch mein Arzt) sämtliche Unterlagen neu ausfüllen. Auch die vielen zusätzlichen handschriftlichen Notizen (von denen ich keine Kopie hatte) waren weg. 8. Innerhalb von 4 Monaten wurde mir dann eine Rehabilitation zugewiesen. Dies nach 1 Jahr seit dem Tag meiner Arbeitsunfähigkeit. Mich belastet dies alles unheimlich schwer, weil ich psychosomatisch krank bin. Hauptsächlich schwere psychische Traumata. Frage: 1. Ich möchte von Ihnen wissen, wer dafür haftet? 2. Welchen Rechtsweg kann ich einlegen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.07.2022 | 17:55

Hallo Till Eulenspiegel,

im Rahmen dieses Forums können wir nicht feststellen, an welcher Stelle die Antragsunterlagen abhanden gekommen sind. Aufgrund Ihrer Schilderung ist zu vermuten, dass dies auf dem Postweg geschehen sein könnte.

Insofern würde die Rentenversicherung kein Verschulden treffen. Regelhaft kommen auf dem Postweg versandte Unterlagen beim vorgesehenen Empfänger an. Es ist bedauerlich, dass dies in Ihrem Fall nicht so geschehen ist. Unabhängig vom Verschulden bedauern wir dies und hoffen, dass die bewilligte Leistung zur medizinischen Rehabilitation trotz des verspäteten Zeitpunkts der Bewilligung zur Verbesserung Ihrer Situation beigetragen hat.

Aussagen zu privatrechtlichen Haftungsansprüchen sind im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich. Wir entschuldigen uns unabhängig vom Verschulden nochmals bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Nachfrageam 26.07.2022 | 17:41
Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor? Gruß von einem Nachfragenden
Till Eulenspiegelam 26.07.2022 | 18:06
Nachfrage schrieb

Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor?

Gruß von einem Nachfragenden

Frage: 1. Ich möchte von Ihnen wissen, wer dafür haftet? 2. Welchen Rechtsweg kann ich einlegen?
Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor? Gruß von einem Nachfragenden
1. Entschuldigungen gibt es auf dem Amt nicht. 2. Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung.
Till Eulenspiegelam 26.07.2022 | 18:14
Danke für Ihre Antwort. Doch sie lavieren und beantworten nichts. Ich denke schon, dass ein Verwaltungsgericht dafür zuständig ist. Auch darüber, wie die Unterlagen versendet wurden, ist ungeklärt. Ich gehe davon aus, dass Sie intern eine Nachverfolgung für ihre Amtspost haben.
Till Eulenspiegelam 26.07.2022 | 18:39
W°lfgang schrieb

Hallo Till Eulenspiegel,

nach Auslaufen KG steht Ihnen noch ALG (im Rahmen der ('Nahtlosigkeitsregel') zu.

"4. Ich warte, warte und warte auf Antwort.

5. Nach fast 7 Monaten (...)"

...da fängt das Problem an. Wenn es in Ihrem Interesse gewesen wäre, die Reha möglichst schnell anzutreten/bewilligt zu bekommen (hat ja wohl einen gesundheitlichen/die Erwerbsfähigkeit einschränkenden Grund!), warte ich doch keine 7 Monate ...tzzz - oder?!!

Müssen Sie sich vielleicht bei sich selbst ob der eigenen 'Schludrigkeit' entschuldigen? ...nicht immer den Fehler bei den 'Anderen' suchen - zumal man die Zahlungsabfolge/'Worst Case' kennen sollte ;-)

Gruß

w.

Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden.
Hallo Till Eulenspiegel, nach Auslaufen KG steht Ihnen noch ALG (im Rahmen der ('Nahtlosigkeitsregel') zu. "4. Ich warte, warte und warte auf Antwort. 5. Nach fast 7 Monaten (...)" ...da fängt das Problem an. Wenn es in Ihrem Interesse gewesen wäre, die Reha möglichst schnell anzutreten/bewilligt zu bekommen (hat ja wohl einen gesundheitlichen/die Erwerbsfähigkeit einschränkenden Grund!), warte ich doch keine 7 Monate ...tzzz - oder?!! Müssen Sie sich vielleicht bei sich selbst ob der eigenen 'Schludrigkeit' entschuldigen? ...nicht immer den Fehler bei den 'Anderen' suchen - zumal man die Zahlungsabfolge/'Worst Case' kennen sollte ;-) Gruß w.
Danke für Ihre Antwort. Sie kennen meinen Gesundheitszustand nicht und können somit nicht urteilen. Ich habe meinen Psychiater vertraut, dass es länger geht. Er hat mit diesen Anträgen schließlich auch Erfahrung. Außerdem weiß jeder normale Mensch, dass es auf den staatlichen Ämtern lange dauert. Ich empfand es nicht als gut, da Druck auszuüben. Könnte auch zum Nachteil sein. Ich hasse Druck gegen mich und gegen andere. Zudem schreiben Sie dummes Zeug. Sollte ich vielleicht davon ausgehen, dass es bei der Rentenversicherung gang und gäbe ist, dass Reha-Anträge einfach so verschwinden.
W°lfgangam 26.07.2022 | 18:28
Till Eulenspiegel schrieb

Frage:

1. Ich möchte von Ihnen wissen, wer dafür haftet?

2. Welchen Rechtsweg kann ich einlegen?[/quote]

Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor?

Gruß von einem Nachfragenden[/quote]

1. Entschuldigungen gibt es auf dem Amt nicht.

2. Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung.

Hallo Till Eulenspiegel, nach Auslaufen KG steht Ihnen noch ALG (im Rahmen der ('Nahtlosigkeitsregel') zu. "4. Ich warte, warte und warte auf Antwort. 5. Nach fast 7 Monaten (...)" ...da fängt das Problem an. Wenn es in Ihrem Interesse gewesen wäre, die Reha möglichst schnell anzutreten/bewilligt zu bekommen (hat ja wohl einen gesundheitlichen/die Erwerbsfähigkeit einschränkenden Grund!), warte ich doch keine 7 Monate ...tzzz - oder?!! Müssen Sie sich vielleicht bei sich selbst ob der eigenen 'Schludrigkeit' entschuldigen? ...nicht immer den Fehler bei den 'Anderen' suchen - zumal man die Zahlungsabfolge/'Worst Case' kennen sollte ;-) Gruß w.
Paragrapham 26.07.2022 | 19:13
Sollte der Verlust der Sendung auf dem Postweg erfolgt sein, gilt laut AGB eine Entschädigung in Höhe von 25 Euro zzgl. Porto.
Kaiseram 26.07.2022 | 22:11
Till Eulenspiegel schrieb

Frage:

1. Ich möchte von Ihnen wissen, wer dafür haftet?

2. Welchen Rechtsweg kann ich einlegen?[/quote]

Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor?

Gruß von einem Nachfragenden[/quote]

1. Entschuldigungen gibt es auf dem Amt nicht.

2. Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung.

Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor? Gruß von einem Nachfragenden
1. Entschuldigungen gibt es auf dem Amt nicht. 2. Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung.
Oh da wird aber einer bockig. Merken Sie nicht, dass Sie sich hier lächerlich machen? Wenn Sie glauben, Sie könnten Schadenseratzleistungen gelten machen, sollten Sie dies über einen Anwalt versuchen. Ihr Blabla hier im Forum hilft Ihnen dabei sicher nicht.
Pardonam 26.07.2022 | 21:16
Wieso treten Sie Ihren Unfug in diesem Forum breit? Es ist nicht die Schuld der Rentenversicherung wenn Ihr Arzt die Unterlagen an den falschen Träger schickt. Außerdem wäre das originär sowieso Ihre Aufgabe gewesen. Von 100 Briefen geht einer verloren, auch hier trifft die Rentenversicherung keine Schuld. Eine Entschuldigung für etwas das man nicht verschuldet hat wird es nicht geben. Höchstens ein Bedauern, mehr nicht. Eine Reha wird Ihnen wohl auch nichts bringen, denn die ist nur für Leute gedacht die ganz wenig Anwendung benötigen. So wie Sie schreiben wären Sie in einer Akutklinik besser aufgehoben...
KSCam 26.07.2022 | 22:53
Wer haftet wenn ein Poststück verloren geht? Wohl kaum die DRV und Ihre Mitarbeiter. Die haben doch nichts verkehrt gemacht, wenn die Post etwas verschludert. PS den allerersten Bock hat ja wohl Ihr Arzt geschossen, wenn er Post nach Berlin statt nach Karlsruhe schickt, bzw Sie selbst wenn Sie dem Arzt nicht deutlich gesagt haben bei welchem RV Träger Sie versichert sind. Aber nehmen Sie sich einen Anwalt und beraten mit dem wen Sie wegen was verklagen. Da wird Ihnen die DRV kaum dabei helfen.
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