Hallo Till Eulenspiegel,
im Rahmen dieses Forums können wir nicht feststellen, an welcher Stelle die Antragsunterlagen abhanden gekommen sind. Aufgrund Ihrer Schilderung ist zu vermuten, dass dies auf dem Postweg geschehen sein könnte.
Insofern würde die Rentenversicherung kein Verschulden treffen. Regelhaft kommen auf dem Postweg versandte Unterlagen beim vorgesehenen Empfänger an. Es ist bedauerlich, dass dies in Ihrem Fall nicht so geschehen ist. Unabhängig vom Verschulden bedauern wir dies und hoffen, dass die bewilligte Leistung zur medizinischen Rehabilitation trotz des verspäteten Zeitpunkts der Bewilligung zur Verbesserung Ihrer Situation beigetragen hat.
Aussagen zu privatrechtlichen Haftungsansprüchen sind im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich. Wir entschuldigen uns unabhängig vom Verschulden nochmals bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor?
Gruß von einem Nachfragenden
1. Entschuldigungen gibt es auf dem Amt nicht. 2. Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung.Frage: 1. Ich möchte von Ihnen wissen, wer dafür haftet? 2. Welchen Rechtsweg kann ich einlegen?Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor? Gruß von einem Nachfragenden
Hallo Till Eulenspiegel,
nach Auslaufen KG steht Ihnen noch ALG (im Rahmen der ('Nahtlosigkeitsregel') zu.
"4. Ich warte, warte und warte auf Antwort.
5. Nach fast 7 Monaten (...)"
...da fängt das Problem an. Wenn es in Ihrem Interesse gewesen wäre, die Reha möglichst schnell anzutreten/bewilligt zu bekommen (hat ja wohl einen gesundheitlichen/die Erwerbsfähigkeit einschränkenden Grund!), warte ich doch keine 7 Monate ...tzzz - oder?!!
Müssen Sie sich vielleicht bei sich selbst ob der eigenen 'Schludrigkeit' entschuldigen? ...nicht immer den Fehler bei den 'Anderen' suchen - zumal man die Zahlungsabfolge/'Worst Case' kennen sollte ;-)
Gruß
w.
Danke für Ihre Antwort. Sie kennen meinen Gesundheitszustand nicht und können somit nicht urteilen. Ich habe meinen Psychiater vertraut, dass es länger geht. Er hat mit diesen Anträgen schließlich auch Erfahrung. Außerdem weiß jeder normale Mensch, dass es auf den staatlichen Ämtern lange dauert. Ich empfand es nicht als gut, da Druck auszuüben. Könnte auch zum Nachteil sein. Ich hasse Druck gegen mich und gegen andere. Zudem schreiben Sie dummes Zeug. Sollte ich vielleicht davon ausgehen, dass es bei der Rentenversicherung gang und gäbe ist, dass Reha-Anträge einfach so verschwinden.Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden.Hallo Till Eulenspiegel, nach Auslaufen KG steht Ihnen noch ALG (im Rahmen der ('Nahtlosigkeitsregel') zu. "4. Ich warte, warte und warte auf Antwort. 5. Nach fast 7 Monaten (...)" ...da fängt das Problem an. Wenn es in Ihrem Interesse gewesen wäre, die Reha möglichst schnell anzutreten/bewilligt zu bekommen (hat ja wohl einen gesundheitlichen/die Erwerbsfähigkeit einschränkenden Grund!), warte ich doch keine 7 Monate ...tzzz - oder?!! Müssen Sie sich vielleicht bei sich selbst ob der eigenen 'Schludrigkeit' entschuldigen? ...nicht immer den Fehler bei den 'Anderen' suchen - zumal man die Zahlungsabfolge/'Worst Case' kennen sollte ;-) Gruß w.
Frage:
1. Ich möchte von Ihnen wissen, wer dafür haftet?
2. Welchen Rechtsweg kann ich einlegen?[/quote]
Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor?
Gruß von einem Nachfragenden[/quote]
1. Entschuldigungen gibt es auf dem Amt nicht.
2. Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung.
Frage:
1. Ich möchte von Ihnen wissen, wer dafür haftet?
2. Welchen Rechtsweg kann ich einlegen?[/quote]
Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor?
Gruß von einem Nachfragenden[/quote]
1. Entschuldigungen gibt es auf dem Amt nicht.
2. Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung.
Oh da wird aber einer bockig. Merken Sie nicht, dass Sie sich hier lächerlich machen? Wenn Sie glauben, Sie könnten Schadenseratzleistungen gelten machen, sollten Sie dies über einen Anwalt versuchen. Ihr Blabla hier im Forum hilft Ihnen dabei sicher nicht.Was möchten Sie erreichen? Eine finanzielle Entschädigung, eine Entschuldigung oder was schwebt Ihnen bie den zwei Fragen vor? Gruß von einem Nachfragenden1. Entschuldigungen gibt es auf dem Amt nicht. 2. Da die Dauer der Zahlungen des Krankengeldes durch die Krankenkasse dadurch so gut wie ausgeschöpft sind und sich weiterhin alles hinzieht, ist mir ein finanzieller Schaden entstanden. Ganz zu schweigen von der psychischen Belastung.
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