Hallo Tina,
das kommt darauf an, ob es sich um einen Bundesträger oder Regionalträger handelt. Bei der DRV Bund oder DRV KBS können Sie sicn an das Bundesamt für Soziale Sicherung oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden.
Bei einem Regionalträger ist in der Regel das Landessozialministerium zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung