Hallo Julius,
auch ich bedanke mich bei W*lfgang für die Beantwortung ihrer Frage. In der Regel entscheidet der Träger einer möglichen Leistung (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) im Rahmen des jeweils von ihm anzuwendenden Gesetzes. Wenn die Kranken- oder Arbeitslosenversicherung Zweifel an Ihrer langfristigen Arbeitsfähigkeit hat, hat sie die Möglichkeit Sie zu einer Beantragung einer Rehabilitationsleistung beim Rentenversicherungsträg aufzufordern. Die Rentenversicherung wird im Rahmen der Anspruchsprüfung Ihr Leistungsvermögen prüfen. Dieses Ergebnis ist in der Regel auch verbindlich für die anderen Leistungsträger.