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Experten-Antwort

Wer hate zu sagen

von Julius28.12.2016 | 17:10
1497 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ,habe Frage. wer hat meher über Arbeitsleute zu bestimme wenn man alt wird und nicht mehr richtig arbeite kann , Reha , Widereigliederung, EM - Rente, KK ,oder DRV danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.12.2016 | 11:11

Hallo Julius,

auch ich bedanke mich bei W*lfgang für die Beantwortung ihrer Frage. In der Regel entscheidet der Träger einer möglichen Leistung (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung) im Rahmen des jeweils von ihm anzuwendenden Gesetzes. Wenn die Kranken- oder Arbeitslosenversicherung Zweifel an Ihrer langfristigen Arbeitsfähigkeit hat, hat sie die Möglichkeit Sie zu einer Beantragung einer Rehabilitationsleistung beim Rentenversicherungsträg aufzufordern. Die Rentenversicherung wird im Rahmen der Anspruchsprüfung Ihr Leistungsvermögen prüfen. Dieses Ergebnis ist in der Regel auch verbindlich für die anderen Leistungsträger.

5 Antworten

Janam 28.12.2016 | 18:26
Fragst du Merkel, Spitzname Mutti
W*lfgangam 28.12.2016 | 22:58
Hallo Julius, der erste Bestimmer sind Sie ganz allein. Sie können das Angebot Ihrer KK sofort annehmen, bei bestehender AU auf das KG zu verzichten, wenn Sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen wollen. Auf das sogenannte (eingeschränkte) Dispositionsrecht wurden Sie sicher seitens der KK und auch der DRV bereits hingewiesen. Die DRV entschädigt Sie lediglich mit einer EM-Rente, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen und Sie das auch wollen. Nur, ohne Ihr Zutun müssen Sie sich Gedanken machen, wovon am nächsten 1. die Miete gezahlt wird ... Gruß w.
Juliusam 29.12.2016 | 09:54
Ich danken für Antwort von Wolffegang
Uschkaam 03.01.2017 | 21:26
Diese Antwort geht gar nicht :-( mögliches Verhalten
Uschkaam 03.01.2017 | 21:30
Fragst du Merkel, Spitzname Mutti
Sorry > Diese Antwort geht gar nicht :-( unmögliches Verhalten
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