Bitte klären Sie zunächst mit Ihrem Hausarzt und der Krankenkasse, ob Arbeitsunfähigkeit und somit der Anspruch auf Krankengeld weiterhin besteht.
Davon ist abhängig, ob der Gang zur Agentur für Arbeit oder gegebenenfalls zum Rentenversicherungsträger erforderlich und sinnvoll ist. Bei diesen Versicherungsträgern können Sie sich zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen und Ihre Ansprüche beraten lassen.