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Experten-Antwort

Wer meldet Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung?

von Ulrich Becker02.09.2010 | 09:35
11050 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe dienstlich auch mit Riesterverträgen zu tun und dadurch auch mit Zulagenanträgen und Zulagenrückforderungen. In letzter Zeit werden vermehrt Zulagen zurückgefordert, weil Kindererziehungszeiten nicht der Rentenversicherung gemeldet wurden, die Kinder aber in den Zulagenanträgen angegeben wurden und somit auch die unmittelbare Zulagenberechtigung. Die Zulagenstelle gleicht diese Daten mit der Rentenversicherung ab, und wenn dort keine Meldung der Erziehungszeiten (3 Jahre) vorliegt, wird nach einem halben Jahr die Zulage zurückgefordert. Bis dahin muss eine Nachmeldung erfolgen. Meine Frage: Wer meldet die Erziehungszeiten? Sind es die Eltern oder ist es die örtliche Meldebehörde, also die Stadt oder die Gemeinde? Im Internet finde ich einen Artikel, wonach die Meldebehörde melden muss, auch auf den Meldebögen lässt sich durch den Text darauf schließen, dass dies so ist. Unsere örtliche Gemeinde sagt, dass die Eltern melden müssen. Es ist nur ein sehr geringer Teil Eltern, welcher durch Riesterzulagen-Rückforderungen überhaupt aufmerksam auf die Meldepflicht wird. Durch die Unwissenheit geht Vielen ihr Rentenanspruch für die Erziehungszeiten verloren. Oder meldet unsere Gemeinde nicht pflichtgemäß?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger erhalten von den Meldeämtern eine Information über die Geburt eines Kindes. Daraufhin erhalten die Eltern ein Informationsschreiben über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten und deren mögliche Aufteilung unter den Eltern.

Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten erfolgt nur auf Antrag der Eltern. Wer aufgrund der Kindererziehungszeiten in den ersten 3 Jahren nach der Geburt unmittelbar zulagenberechtigt ist, sollte für die Riesterförderung den Antrag auf Feststellung der Kindererziehungszeiten stellen. Da die Feststellung nur für die Vergangenheit gilt, müssten ggf. mehrere Anträge gestellt werden.

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1 Antworten

Schadeam 02.09.2010 | 10:03
Da müssen sich die Eltern melden, wer auch sonst? Die Gemeindeverwaltungen können die Kriterien, die für die Anerkennung der KEZ wichtig sind, gar nicht kennen und prüfen..... Da müssen sich die Bürger schon selbst drum kümmern (der Bürger will ja auch die Zeit bei seiner späteren Rente und die Riesterzulage), sie können allenfalls den Antrag beim Rathaus abgeben und von dort wird dieser zur Bearbeitung an die DRV geschickt.
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