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Experten-Antwort

wer zahlt

von weiss nix30.09.2012 | 19:56
2303 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo alle, nach 78 Monaten KK ausgesteuert, danach arbeitslos, aber immer noch krankgeschrieben. Wer zahlt jetzt oder was passiert ? Vielen Dank für die Antworten schon jetzt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Von der Rentenversicherung können Sie nur dann eine Leistung erwarten, wenn Sie aufgrund Ihrer Krankheit mindestens teilweise erwerbsgemindert sind, also wenn Sie auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Ggf. könnte auch eine Rehabilitation in Frage kommen. In den Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers können Sie hierzu individuelle Informationen bekommen.

Sonst bleibt tatsächlich zunächst nur der ALG II-Bezug.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

weiss nixam 30.09.2012 | 20:13
aber ich bin doch arbeitslos gemeldet, aber gleichzeitig krankgeschrieben.
Kuliam 30.09.2012 | 20:55
Dann fällt Alg I aus und es bleibt bei Alg II,denn für Alh I müssten Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,tun Sie aber nicht, wenn Sie AU sind.
weiss nixam 01.10.2012 | 11:40
Und wenn ich einen ER-Antrag stelle, kommt dann nicht dieser § 125 in Betracht? Wenigstens bis der Antrag entschieden ist ?
B´sonam 01.10.2012 | 15:26
Ich schmeiß da mal ganz vorsichtig den Begriff "Nahtlosigkeitsregelung" in die Runde. Es kommt also, entgegen der Experten-Meinung, vor dem ALG II-Bezug noch der ALG I-Bezug in Betracht. Der von Ihnen angeführte § 125 SGB II ist hier die zutreffende Fundstelle.
B´sonam 01.10.2012 | 15:27
SGB III sollte das heißen...
Fredchenam 01.10.2012 | 16:26
Zitat von Kuli anzeigenausblenden
aber ich bin doch arbeitslos gemeldet, aber gleichzeitig krankgeschrieben.
Dann fällt Alg I aus und es bleibt bei Alg II,denn für Alh I müssten Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,tun Sie aber nicht, wenn Sie AU sind.
Quatsch. Auch bei ALG II muessen Sie dem Arbeitsmarkt ur Verfügugn stehen. ALG II gibt es - wie ALG I - NUR bei Arbeitsfähigkeit.
Kuliam 02.10.2012 | 19:13
Zitat von Fredchen anzeigenausblenden
Dann fällt Alg I aus und es bleibt bei Alg II,denn für Alh I müssten Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen,tun Sie aber nicht, wenn Sie AU sind.
Quatsch. Auch bei ALG II muessen Sie dem Arbeitsmarkt ur Verfügugn stehen. ALG II gibt es - wie ALG I - NUR bei Arbeitsfähigkeit.
Das ist falsch. Erst wenn eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt wird,dann greift SGB XII. Aber nicht bei einer normalen AU. Erst informieren,dann schreiben.
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