Hallo Sara,
ob Sie für die "neue" Krankheit einen neuen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, bis zur Feststellung der Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung Arbeitslosengeld zu beantragen (sogenannte Nahtlosigkeitsregelung). Dafür sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden.
Hallo Sara,
ich weiß nicht so recht, welche Antwort Sie hier im Forum der Rentenversicherung erwarten? Meine Antwort kann nur lauten: die Rentenversicherung nicht, zumindest nicht. solange noch keine Entscheidung zur EM-Rente getroffen wurde.
Ob nun der Arbeitgeber oder die Krankenkasse oder die Arbeitsagentur über die Nahtlosigkeitsregelung (wenn kein Anspruch auf Krankengeld oder Entgeltfortzahlung bestehen sollte; das geht auch, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, Sie also nicht "arbeitslos" sind), müssen Sie mit diesen Stellen klären. Wir können dazu hier keine Aussagen machen.
Hallo Sara,
ob Ihnen der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss, weil eine "neue" Erkrankung vorliegt, entscheidet Ihre Krankenkasse. Weil Sie bereits 42 Tage Entgeltfortzahlung erhalten haben, muss geprüft werden, ob jetzt neue 42 Tage anfangen. Das ist Aufgabe Ihrer Krankenkasse. Dass Sie im Dezember 2015 normales Arbeitsentgelt erhalten haben, hat keine Bedeutung, weil bei der Entgeltfortzahlung eine längere Frist besteht, nach welcher die AU-Zeiten angerechnet werden.
Beispiel: Wenn Sie wegen einer Operation am Knie bereits 5 Wochen krank waren, dann einen Monat arbeiten gehen und dann wieder wegen des Knies krank werden, bekommen Sie nur noch eine Woche Entgelt vom Arbeitgeber und keine neuen 6 Wochen.
träum weiter:-) dies ist keine arbeitsrechtliche vorschrift, im gegenteil wenn sie krank sind sind sie krank, in der krankheit können sie auch keinen urlaub nehmen!!!!
also sind sie nun krank???? oder erwerbsgemindert??? oder arbeitslos nach §145 sgb nahtlosigkeit???
sie wollen doch nur rausholen was rauszuholen ist, denn nach der reha hätten sie sich ja alg1 nach §145 sgb holen können bis der bescheid der ev. teilerwerbsminderung da ist gelle?
aber nein man muss ja jeden cent ausquetschen, zeigt aber auch dass man so krank nicht sein kann.
ich hoffe für sie dass ihr handeln nicht nach hinten los geht, verdient hätten sie es meiner meinung nach.
denn jeder der wirklich so krank ist woraus sich eine erwerbsminderung ergibt der taktiert nicht so wie sie, sondern zieht sein ding durch und freut sich wenn die rente dann auch statt gegeben wird, mann kann dann ja noch 450 dazu verdienen wenn man noch so wie sie bis 2 std tgl arbeiten kann.
Wenn Sie den Sachverhalt nicht kennen, sollten Sie sich unqualifizierte Kommentare sparen.
Die vier Tage, die ich da gearbeitet habe, habe ich nur die Mindeststundenzahl von 3 Stunden gearbeitet (so wie mit dem Betriebsarzt und meinen behandelnden Ärzten besprochen) und bin dann in meinen Alturlaub aus 2014 gegangen.
Die teilweise Erwerbsminderung ist mittlerweile auch die Reha festgestellt worden. Ob ich nun eine teilweise EM-Rente erhalte oder nicht, liegt zum Glück nicht in Ihrer unqualifizierter Beurteilung.
Den Infekt, den ich leider aus der Reha "mitgebracht" habe, werde ich hoffentlich bald überwinden. Danach werde ich mit reduzierter Stundenzahl wieder ein paar Tage arbeiten und dann den restlichen Alturlaub antreten.
träum weiter:-) dies ist keine arbeitsrechtliche vorschrift, im gegenteil wenn sie krank sind sind sie krank, in der krankheit können sie auch keinen urlaub nehmen!!!!
also sind sie nun krank???? oder erwerbsgemindert??? oder arbeitslos nach §145 sgb nahtlosigkeit???
sie wollen doch nur rausholen was rauszuholen ist, denn nach der reha hätten sie sich ja alg1 nach §145 sgb holen können bis der bescheid der ev. teilerwerbsminderung da ist gelle?
aber nein man muss ja jeden cent ausquetschen, zeigt aber auch dass man so krank nicht sein kann.
ich hoffe für sie dass ihr handeln nicht nach hinten los geht, verdient hätten sie es meiner meinung nach.
denn jeder der wirklich so krank ist woraus sich eine erwerbsminderung ergibt der taktiert nicht so wie sie, sondern zieht sein ding durch und freut sich wenn die rente dann auch statt gegeben wird, mann kann dann ja noch 450 dazu verdienen wenn man noch so wie sie bis 2 std tgl arbeiten kann.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.