Hallo Sara,
ob Sie für die "neue" Krankheit einen neuen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, bis zur Feststellung der Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung Arbeitslosengeld zu beantragen (sogenannte Nahtlosigkeitsregelung). Dafür sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden.