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Experten-Antwort

Wer zahlt nach der Reha?

von Sara11.02.2016 | 13:06
2419 Ansichten
11 Antworten
Hallo, ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nach Aussteuerung der Krankenkasse war ich gezwungen, meine Tätigkeit wieder aufzunehmen (für vier Tage, dann habe ich meinen alten Urlaub angetreten). Die DRV hat mir eine Reha-Maßnahme bewilligt, die von Anfang Januar bis gestern gelaufen ist, dort wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Mein Arzt hat mich nun bis Ende Februar 2016 ebenfalls arbeitsunfähig geschrieben, mit einer anderen "neuen" Erkrankung laufend ab heute, also nicht mit der, wegen der ich ausgesteuert wurde. Von wem erhalte ich nun ab heute mein Geld? Übergangsgeld wurde bis gestern bezahlt.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 11.02.2016 | 13:23

Hallo Sara,

ob Sie für die "neue" Krankheit einen neuen Anspruch auf Krankengeld haben, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, bis zur Feststellung der Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung Arbeitslosengeld zu beantragen (sogenannte Nahtlosigkeitsregelung). Dafür sollten Sie sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden.

Experten-Antwortam 11.02.2016 | 16:22

Hallo Sara,

ich weiß nicht so recht, welche Antwort Sie hier im Forum der Rentenversicherung erwarten? Meine Antwort kann nur lauten: die Rentenversicherung nicht, zumindest nicht. solange noch keine Entscheidung zur EM-Rente getroffen wurde.

Ob nun der Arbeitgeber oder die Krankenkasse oder die Arbeitsagentur über die Nahtlosigkeitsregelung (wenn kein Anspruch auf Krankengeld oder Entgeltfortzahlung bestehen sollte; das geht auch, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, Sie also nicht "arbeitslos" sind), müssen Sie mit diesen Stellen klären. Wir können dazu hier keine Aussagen machen.

9 Antworten

Saraam 11.02.2016 | 15:03
Das beantwortet meine Frage leider überhaupt nicht. Nochmal zum Ablauf: Aussteuerung November 2015, danach 4 Tage "normales" Arbeiten, danach Alturlaub bis Anfang Januar (heißt: Dezember 2015 normales Arbeitsentgelt). Reha ab Januar bis gestern, au entlassen. Weitere au ab heute wegen Infekt bis Ende Februar. Arbeitsaufnahmeversuch vermutlich Anfang März bzw. Nehmen weiteres Alturlaubes bis April. Soll bedeuten, ich denke, für die Tage ab heute muss der Arbeitgeber zahlen?!?
Elliam 11.02.2016 | 15:38
Hallo Sara, ob Ihnen der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss, weil eine "neue" Erkrankung vorliegt, entscheidet Ihre Krankenkasse. Weil Sie bereits 42 Tage Entgeltfortzahlung erhalten haben, muss geprüft werden, ob jetzt neue 42 Tage anfangen. Das ist Aufgabe Ihrer Krankenkasse. Dass Sie im Dezember 2015 normales Arbeitsentgelt erhalten haben, hat keine Bedeutung, weil bei der Entgeltfortzahlung eine längere Frist besteht, nach welcher die AU-Zeiten angerechnet werden. Beispiel: Wenn Sie wegen einer Operation am Knie bereits 5 Wochen krank waren, dann einen Monat arbeiten gehen und dann wieder wegen des Knies krank werden, bekommen Sie nur noch eine Woche Entgelt vom Arbeitgeber und keine neuen 6 Wochen.
Saraam 11.02.2016 | 16:40
Elli schrieb

Hallo Sara,

ob Ihnen der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leisten muss, weil eine "neue" Erkrankung vorliegt, entscheidet Ihre Krankenkasse. Weil Sie bereits 42 Tage Entgeltfortzahlung erhalten haben, muss geprüft werden, ob jetzt neue 42 Tage anfangen. Das ist Aufgabe Ihrer Krankenkasse. Dass Sie im Dezember 2015 normales Arbeitsentgelt erhalten haben, hat keine Bedeutung, weil bei der Entgeltfortzahlung eine längere Frist besteht, nach welcher die AU-Zeiten angerechnet werden.

Beispiel: Wenn Sie wegen einer Operation am Knie bereits 5 Wochen krank waren, dann einen Monat arbeiten gehen und dann wieder wegen des Knies krank werden, bekommen Sie nur noch eine Woche Entgelt vom Arbeitgeber und keine neuen 6 Wochen.

Um Ihr Beispiel aufzugreifen, ich war fünf Wochen au wegen des Knies und habe entsprechende Entgeltfortzahlung erhalten, habe dann zwei Monate gearbeitet und habe dann direkt nach der Reha wegen des Knies eine schwere Magen-Darm-Infektion, die nichts mit dem orthopädischen Problemen zu tun. Also muss doch der Arbeitgeber zahlen, wenn ihm die Krankenkasse nach entsprechender Prüfung bestätigt, dass diese beiden Erkrankungen nichts miteinander zu tun haben (und zwar wieder - theoretisch - sechs Wochen lang).
tussiam 11.02.2016 | 17:49
also ich denke sie erhalten keine erwerbsminderungsrente, denn sie haben ja schon bewiesen dass sie arbeiten können, also wahrscheinlich nicht erwerbsgemindert. ich denke sie wollen dass sozialsystem voll ausschöpfen, ich hoffe das dies nicht gelingt, denn sehr erwerbsgemindert können sie ja nicht sein!! wenn man eben mal so zwischendurch arbeiten gehen kann, ihnen kommt es doch nur auf die weitergewährung der erneuten lohnfortzahlung und dann kg an. aber glauben sie mir wegen ein infekt werden sie nicht sehr lange kg erhalten, der mdk lässt grüßen:-)
Saraam 11.02.2016 | 19:07
tussi schrieb

träum weiter:-) dies ist keine arbeitsrechtliche vorschrift, im gegenteil wenn sie krank sind sind sie krank, in der krankheit können sie auch keinen urlaub nehmen!!!!

also sind sie nun krank???? oder erwerbsgemindert??? oder arbeitslos nach §145 sgb nahtlosigkeit???

sie wollen doch nur rausholen was rauszuholen ist, denn nach der reha hätten sie sich ja alg1 nach §145 sgb holen können bis der bescheid der ev. teilerwerbsminderung da ist gelle?

aber nein man muss ja jeden cent ausquetschen, zeigt aber auch dass man so krank nicht sein kann.

ich hoffe für sie dass ihr handeln nicht nach hinten los geht, verdient hätten sie es meiner meinung nach.

denn jeder der wirklich so krank ist woraus sich eine erwerbsminderung ergibt der taktiert nicht so wie sie, sondern zieht sein ding durch und freut sich wenn die rente dann auch statt gegeben wird, mann kann dann ja noch 450 dazu verdienen wenn man noch so wie sie bis 2 std tgl arbeiten kann.

Wenn Sie den Sachverhalt nicht kennen, sollten Sie sich unqualifizierte Kommentare sparen. Die vier Tage, die ich da gearbeitet habe, habe ich nur die Mindeststundenzahl von 3 Stunden gearbeitet (so wie mit dem Betriebsarzt und meinen behandelnden Ärzten besprochen) und bin dann in meinen Alturlaub aus 2014 gegangen. Die teilweise Erwerbsminderung ist mittlerweile auch die Reha festgestellt worden. Ob ich nun eine teilweise EM-Rente erhalte oder nicht, liegt zum Glück nicht in Ihrer unqualifizierter Beurteilung. Den Infekt, den ich leider aus der Reha "mitgebracht" habe, werde ich hoffentlich bald überwinden. Danach werde ich mit reduzierter Stundenzahl wieder ein paar Tage arbeiten und dann den restlichen Alturlaub antreten.
tussiam 12.02.2016 | 13:56
da habe ich wohl voll ins schwarze getroffen:-)) sie hätten doch gleich den resturlaub nehmen können!!!!
Schorscham 12.02.2016 | 15:13
Sara schrieb

Wenn Sie den Sachverhalt nicht kennen, sollten Sie sich unqualifizierte Kommentare sparen.

Die vier Tage, die ich da gearbeitet habe, habe ich nur die Mindeststundenzahl von 3 Stunden gearbeitet (so wie mit dem Betriebsarzt und meinen behandelnden Ärzten besprochen) und bin dann in meinen Alturlaub aus 2014 gegangen.

Die teilweise Erwerbsminderung ist mittlerweile auch die Reha festgestellt worden. Ob ich nun eine teilweise EM-Rente erhalte oder nicht, liegt zum Glück nicht in Ihrer unqualifizierter Beurteilung.

Den Infekt, den ich leider aus der Reha "mitgebracht" habe, werde ich hoffentlich bald überwinden. Danach werde ich mit reduzierter Stundenzahl wieder ein paar Tage arbeiten und dann den restlichen Alturlaub antreten.

Das bedeutet nicht viel, da die Reha-Ärzte lediglich eine Einschätzung abgeben, die der Obergutachter der DRV nicht unbedingt teilen muss. Ich wurde als berufsunfähig aus der Reha-Klinik entlassen, musste meine BU-Rente aber trotzdem erst einklagen, da die DRV-Mitarbeiter recht eigenartige Vorstellungen von zumutbaren Verweisungstätigkeiten hatten. Erst eine SG-Richterin konnte diese "Experten" von meinem Rentenanspruch überzeugen. Freuen Sie sich besser nicht zu früh! MfG
tussiam 13.02.2016 | 15:59
träum weiter:-) dies ist keine arbeitsrechtliche vorschrift, im gegenteil wenn sie krank sind sind sie krank, in der krankheit können sie auch keinen urlaub nehmen!!!! also sind sie nun krank???? oder erwerbsgemindert??? oder arbeitslos nach §145 sgb nahtlosigkeit??? sie wollen doch nur rausholen was rauszuholen ist, denn nach der reha hätten sie sich ja alg1 nach §145 sgb holen können bis der bescheid der ev. teilerwerbsminderung da ist gelle? aber nein man muss ja jeden cent ausquetschen, zeigt aber auch dass man so krank nicht sein kann. ich hoffe für sie dass ihr handeln nicht nach hinten los geht, verdient hätten sie es meiner meinung nach. denn jeder der wirklich so krank ist woraus sich eine erwerbsminderung ergibt der taktiert nicht so wie sie, sondern zieht sein ding durch und freut sich wenn die rente dann auch statt gegeben wird, mann kann dann ja noch 450 dazu verdienen wenn man noch so wie sie bis 2 std tgl arbeiten kann.
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