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Wer zahlt nun?

von Irene09.02.2013 | 17:08
2152 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe meinen Rentenbescheid für volle Erwerbsminderungsrente erhalten auf Zeit. Der Beginn ist rückwirkend ab 1.3.2012. Die erste Rentenzahlung erfolgt Ende März 2013. Die Nachzahlung wird bis einschl. 28.2.2013 zurückbehalten. Vom Arbeitsamt erhielt ich Heute (9.2.2013) die Mitteilung, dass die Bewilligung ab 10.2.2013 aufgehoben wird. Zudem gibt das Arbeitsamt an, dass sie für die Zeit vom 10.7.2012 bis 9.2.2013 Erstattung vom Rentenversicherungsträger verlangt. Vom 14.8.2012- 18.9.2012 war ich zur Reha und erhielt Übergangsgeld von der DRV. Die letzte Zahlung vom Arbeitsamt habe ich am 31. Januar 2013 erhalten, also rückwirkend für Januar. Für den Februar habe ich keine Leistung erhalten. Nun meine Frage: das bedeutet für mich doch, das ich Ende Februar weder Leistung vom Arbeitsamt erhalte noch von der Rentenversicherung. Wovon bezahle ich jetzt aber im März Miete, Strom usw. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Und weshalb verlangt das Arbeitsamt für die Zeit wo ich zur Reha war eine Rückzahlung, habe doch von der AA gar keine Leistung für diesen Zeitraum erhalten.

11 Antworten

KSCam 09.02.2013 | 18:21
Das Arbeitsamt hat wohl den Gesamtzeitraum angegeben - für die Zeit in der Sie während der Reha kein ALG erhalten haben, machen die auch keinen Erstattungsanspruch geltend. Und wenn das Arbeitsamt die Ansprüche schnell abrechnet und die DRV das schnell bearbeitet, kann es sein, dass Sie den Rest (also den Betrag für Februar) schon bis Monatsende auf Ihrem Konto haben. Dann wäre gar nichts passiert.....
Ireneam 09.02.2013 | 18:29
Hallo KSC, vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe das dies so verläuft. Ich werde am Montag auch bei der DRV persönlich vorsprechen. Nächstes Problem was ich vergessen habe zu erwähnen ist auch, das ich ab Morgen auch nicht mehr krankenversichert bin. Da ich aber Diabetikerin bin, bin ich auch auf mein Medikament angewiesen. Aber dies muss ich ja dann am Montag auch mit der Krankenkasse abklären.
Batrixam 09.02.2013 | 19:11
Wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt sind, so werden die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt von der Brutto-Rente abgezogen. Und da Sie die Rente rückwirkend zugesprochen bekommen haben, wären Sie dann auch fortlaufend krankenversichert. Wenn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt sind, müßten Sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Was hat Ihnen die Krankenkasse zur Prüfung der Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner mitgeteilt?
Ireneam 09.02.2013 | 19:27
Hallo Batrix, Von der Krankenkasse habe ich einen Brief erhalten, indem mir mitgeteilt wird das sie ihre Ansprüche bei der DRV geltend macht. Weiterhin wurden mir die zuviel gezahlten Beiträge für Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zurückerstattet. Über irgendwelche Vorraussetzungen wurde nichts erwähnt. Was wären denn die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner?
KSCam 09.02.2013 | 19:28
Hoffentlich wohnen Sie in keiner Fasnachtsregion - sonst könnte es am Montag beratungstechnisch "eng" werden (Rosen- oder Fasnachtsmontag)
Ireneam 09.02.2013 | 19:31
Oje, danke für den Hinweis KSC, daran habe ich gar nicht gedacht.
Ireneam 09.02.2013 | 19:47
Hallo Batrix, das war ich durchgehend, bzw. bin ich noch. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Antwort, die mich jetzt doch etwas beruhigt.
Batrixam 09.02.2013 | 19:42
Zitat von Irene anzeigen
Wenn man einen Rentenantrag stellt, wird auch die sog. Meldung zur Krankenversicherung der Rentner an die Krankenkasse geschickt. Hierin wird angegeben, wie und bei welcher Krankenkasse man in den letzten Jahren (zur Zeit wird ab 1984 abgefragt) krankenversichert war. Die Prüfung des KV-Status ab Rentenbeginn wird dann von der KK durchgeführt und das Ergebnis bekommen die Versicherten und die Rentenversicherung mitgeteilt. Um die Krankenversicherung(spflicht) der Rentner zu kommen, muss man in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens (geht vom ersten Tag der ersten Beschäftigung - zum Beispiel Lehre- bis zum Tag der Rentenantragstellung) zu mindestens 90% gesetzlich krankenversichert gewesen sein (egal ob freiwillig, pflicht- oder familienversichert) und zum Rentenbeginn noch in einer gesetzlichen KK versichert sein.
Wieneram 10.02.2013 | 09:38
Seid ihr eigentlich alle zu blöd zum Googeln ??? Im Net steht doch nun wirlklich alles zur Krankenversicherung der Rentner und zu alles zu sonmstigen Fragen. Diese dummen Fragen/Nachfragen hier sind teilweise wirklich doch völlig unnötig. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Ireneam 10.02.2013 | 09:46
Hallo von Wiener, hätte ich die Antwort in googel gefunden, hätte ich sie hier nicht stellen brauchen. Ich mag in Deinen Augen vielleicht zu blöd zum Googeln sein, nur wenn ich dies hier lese - vor allem dann nicht, wenn andere Teilnehmer des Forums beleidigt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir deswegen Beiträge löschen müssen. frag ich mich schon wer jetzt hier der B... ist
arniam 10.02.2013 | 23:26
wenn die afa ab 10.02.2013 die bewilligung einstellt, und sie erstattungsansprüche bis einschl. 9.2.2013 bei drv stellt, müsstest du ja noch für den zeitraum vom 1.2.13-9.2.13 alg bekommen, sonst könnten sie ja nicht bis 9.2.13 erstattung beantragen!!!
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