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Experten-Antwort

Wer zahlt was?Alg1 + teilw. Erwerbsminderungsrente

von mani17.10.2012 | 18:03
1722 Ansichten
2 Antworten

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Schönen guten Abend. Habe heute tel. erfahren, dass ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalte. Ich befinde mich seit 3Monaten in Alg1 mit reduziertem Alg1 (30Stunden pro Woche). Nun frag ich mich, wer nun was bezahlt. Die kleine Rente die RV? Und das ALG 1 weiterhin das Amt? Oder beides die RV? Wird nun meine Rente auf das ALG 1 angerechnet (hier hätte man ja nur 165e), oder wird das Alg1 auf die Rente angerechnet? Rente sind 400euro. Alg1 netto 900. Zuverdienst Brutto 1600 lt. Rentenauskunft bei meiner Teilrente. Ich verstehe das nicht. Schönen lieben Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 18.10.2012 | 09:31

Der Bescheid, den Sie erhalten werden, wird alle Informationen enthalten.

Vorab schon mal so viel:

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten Sie in Abhängigkeit von den individuell errechneten Hinzuverdienstgrenzen entweder in voller Höhe oder in Höhe der Hälfte. Treffen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und Arbeitslosengeld zusammen, ist das Arbeitslosengeld (in Höhe des zugrunde liegenden Bemessungsentgelts, nicht des Zahlbetrages!) als Hinzuverdienst zu berücksichtigen (§ 96a SGB VI). Bei "unzulässigem Überschreiten" (was auch noch näher zu definieren wäre) der Hinzuverdienstgrenzen wird diese Rente nur teilweise oder gar nicht mehr gezahlt. Grundsätzlich können also die von Ihnen beschriebenen Ansprüche nebeneinander bestehen. Auf die jeweiligen Berechnungsgrößen kommt es an, ob und in welcher Höhe Beträge zur Auszahlung kommen.

1 Antworten

KSCam 17.10.2012 | 18:35
Jetzt warten Sie doch am besten mal ab bis Sie den Rentenbescheid in Händen halten, dann wissen Sie was und ab wann die DRV zahlt. Und wenn Sie den Bescheid haben, können Sie sich bei der Agentur erkundigen..... Lesen im Kaffeesatz, bzw. Rätsel raten ist zwar schön, bringt aber nichts.
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