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Werde aus Reha als au entlassen

von Henry07.03.2013 | 19:59
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich brauch bitte mal praktische Tipps. Befinde mich grad in stat. Reha und hab heute erfahren, dass ich auf jeden Fall arbeitsunfähig entlassen werde, mit Empfehlung auf volle EM-Rente. Schock. Ein Termin bei der hiesigen Sozialberatung hab ich erst am Dienstag. Vor der Reha bekam ich ALG1 nach Nahtlosigkeitsregelung. Wie ist das wenn ich nach Hause komme? Gehe ich mit Kurzbericht der Reha zur AfA und stelle da wieder einen Antrag auf ALG1. Oder muss ich erst zum Hausarzt, für eine Krankschreibung? Oder zeige ich in der AfA die ersten ausgefüllten Blätter meines Rentenantrages? Ich will bei sämtlichen Anträgen keine Zeit verlieren, da die Bearbeitungszeiten so lang sind. Aber was mache ich in welcher Reihenfolge? Danke

4 Antworten

Luisam 07.03.2013 | 20:35
Ist das nur wie Sie selbst schrieben eine " Empfehlung " der Rehaärzte. Der med. Dienst muss sich NICHT daran halten und kann auch eine EM-Rente ablehnen ! Sie haben also die Rente keinesfalls jetzt schon sicher. Auch in der Reha von den Ärzten viel gesagt , aber es zählt letztlich nur das was im Rehaentlassbericht dann aiuch wirklich steht. Da hat es dann schon sehr sehr oft Differenzen gegeben. Ich empfehlen dringend das Fell des Bären nicht zu verteilen bevor selbiger erlegt wurde !!! Sollten Sie keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben - was sich bei ihnen so anhört , da vor der Reha schon im ALG I Bezug - müssen Sie natürlich am Tag nach der Reha sofort zur Agentur für Arbeit um ALG I neu zu beantragen. Kopie vom Rehaentlassbericht mitnehmen. Sollten Sie zu dem Zeitpunkt den EM-Antrag schon gestellt haben natürlich davon auch eine Kopien mit nehmen. Das ALG I bekämen Sie dann auch problemlos weiter im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bis über ihren Rentenantrag ( den Sie dann stellen müssten und auch sollten !! ) entschieden wurde. Längstens natürlich nur noch für ihren Restanspruch auf ALG I von vor der Reha.
Henryam 07.03.2013 | 21:19
Hallo Luis, Danke für Ihre Antwort. Meine Frage bezog sich ja auf die Tage und Vorgehensweise unmittelbar nach der Reha. Das der Rentenantrag und die Entscheidung der DRV eigenständige Vorgänge sind, ist mir bewusst. Was meinten Sie mit "Fell verteilen"? Welcher Bär? Sinn? Floskel? Naja, danke nochmal...
Luisam 07.03.2013 | 22:25
Hab ich doch geschrieben, das Sie spätestens am Tag nach Entlassung aus der Reha wieder bei der Agentur für Arbeit aufschlagen müssen um ALG I neu zu beantragen . Krankengeld kriegen Sie ja nicht mehr da ausgesteuert. Und das mit dem Bären betrifft die EM-Rente. Sie haben die Rente noch nicht sicher. Das wollte ich damit nur sagen. Und darum sollten Sie einen Plan B geben wenn die Rente nicht genehmigt würde.. " Man soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist. Sagt man dafür, dass man bis zum Ende einer Sache abwarten sollte, ehe man einen Erfolg verbucht bzw. auf dieser Basis weiter handelt. "
Annaam 09.03.2013 | 22:59
Sachbearbeiter der AfA haben keinesfalls medizinische Unterlagen zu erhalten! Zur Herausgabe kann man Sie nicht verpflichten. Anspruch darauf hätte lediglich der ärztliche Dienst! ALG1 erhalten sie nur wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch (zumindest theoretisch) zur Verfügung stehen. Deswegen geben Sie sehr acht wie sie dort kommunizieren und welche Berichte Sie dort einreichen. Beste Tipps erhalten sie hier: http://www.krank-ohne-rente.de Zu Ihrer Situation gibt es dort bereits etliche Erfahrungsberichte.
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