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Experten-Antwort

Werden Erwerbsminderungsrentner auch irgendwo bei der Grundrente berücksichtigt?

von Claus12.06.2020 | 09:50
97 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 58 Jahre alt, bin wegen einer schweren Krebserkrankung Voraussichtlich bis zur Altersrente in Erwebsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente reicht nicht, ich erhalte GruSi dazu. Hab ich irgendwann eine Chance auf Grundrente? Ich schaffe ja nie, 35 Jahre einzuzahlen, bis zur Erwerbsminderung hatte ich gerade 28 Jahre voll. Werden Erwerbsminderungsrentner gar nicht bei der Grundrente berücksichtigt? Oder gibt es für die auch eine Lösung? Ich habe bis zu meiner Erkrankung stetig gearbeitet, war nie arbeitslos.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Noch ist nicht abzuschätzen, wie die kontrovers geführten Verhandlungen über die Grundrente enden.

Derzeit können wir noch keine Aussagen zu Ihrer Frage treffen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Guten Abend,

wir haben einige Posts gelöscht, weil sie gegen die Netikette verstoßen oder politische Diskussionen enthielten.

Zu einigen Posts nehmen wir Stellung:

Dieses Forum ist KEIN Ort für den Austausch von Meinungen. Das gilt für alle politischen Beiträge - also auch zum Themenkomplex warum wer von den Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente profitiert oder eben nicht. Wir können uns da als Rentenversicherung nicht positionieren und bitten dafür um Verständnis. Für politische Diskussionen gibt es bessere Foren.

Am Wochenende das Forum sperren? Lieber nicht, denn da haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zeit sich um Rente, Altersvorsorge und Reha zu kümmern. Auch wenn unsere Expertinnen der Rentenversicherung erst am Montag einsteigen, geben viele Stammuser schon am Wochenende Tipps. Einige von ihnen haben am Wochenende sogar mehr Zeit als werktags. Lieber viel Service bieten - auch wenn am Wochende mehr Trolle unterwegs sind (die haben am WE auch besonders viel Zeit).

Einen guten Start in die Woche.

Ihr Admin

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9 Antworten

santanderam 12.06.2020 | 10:03
zitiert aus Gesetzentwurf BMAS Die Grundrente gibt es unter folgenden Voraussetzungen: Wenn mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen, das sind vor allem Zeiten, in denen Pflichtbeiträge aufgrund einer Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit an die gesetzliche Rentenversi- cherung gezahlt wurden, soll die Rente um einen Zuschlag erhöht werden, wenn die Ent- geltpunkte des Erwerbslebens unterdurchschnittlich, aber nicht ganz gering waren. Dabei soll der Grundrentenzuschlag in einer Staffelung von 33 bis 35 Jahren ansteigend berech- net werden, damit auch Versicherte mit weniger als 35 Jahren Grundrentenzeiten einen Zuschlag erhalten können. Die Grundrente ist demnach nicht bedingungslos, sondern setzt auf der Vorleistung in Form einer langen Beitragszahlung der Versicherten auf.
Schadeam 12.06.2020 | 10:03
Auch Sie sollten abwarten ob, wann und in welcher Form die Grundrente vom Parlament beschlossen wird. Sobald dies geschehen ist, können die Mitarbeiter der DRV solche Fragen auch beantworten.
Anonymam 13.06.2020 | 00:14
Ach...doof, selbst 33 Jahre bekomm ich nie voll. Schade, das kranke immer so benachteiligt werden
Wo liegt das Problem? Ihnen kann doch egal sein, ob das Grundsicherungsamt oder die Rentenversicherung zahlt. Machen Sie sich nicht viel Hoffnung, dass man wirklich viel mehr Geld in der Summe bekommen wird, wenn man die Grundrente bekommt.
Clausam 13.06.2020 | 07:45
Nein es ist nicht egal, ob GruSi oder DRV zahlt. Bei alleiniger Zahlung durch die DRV hab ich zb freie wohnungwahl. Ich könnte zb eine Wohnung nehmen, die 30€ über Satz ist ( weil es bei der DRV gar keine KDU gibt) und mir dafür deutlich mehr Lebensqualität bietet. Ich dürfte bei Grundrente deutlich mehr hinzuverdienen, über 1000 Euro statt bei GruSi lächerliche 120€ Euro... Usw Und das benennen sie als „ keinen Unterschied“...???? Vielleicht der Summe nach wenig Unterschied, aber in der Praxis ist es doch extrem
Schadeam 13.06.2020 | 10:43
egal was hier jemand meint: erstens ist das Gesetz noch nicht durch und zweitens macht nicht die DRV das Gesetz. Was also soll all das Geschreibsel und die ganzen Überlegungen hier und jetzt im Forum?
Wie bitte am 13.06.2020 | 10:46
Nein es ist nicht egal, ob GruSi oder DRV zahlt. Bei alleiniger Zahlung durch die DRV hab ich zb freie wohnungwahl. Ich könnte zb eine Wohnung nehmen, die 30€ über Satz ist ( weil es bei der DRV gar keine KDU gibt) und mir dafür deutlich mehr Lebensqualität bietet. Ich dürfte bei Grundrente deutlich mehr hinzuverdienen, über 1000 Euro statt bei GruSi lächerliche 120€ Euro... Usw Und das benennen sie als „ keinen Unterschied“...???? Vielleicht der Summe nach wenig Unterschied, aber in der Praxis ist es doch extrem
Wenn Sie dementsprechend hinzuverdienen würden, benötigten Sie auch keine Grundsicherung mehr. Sie sollten besser überlegen, bevor Sie so einen Unsinn schreiben.
Was ist wohl die erstrebenswertere Variante, in der GruSi bleiben und 120 Euro Zuverdienst, aus der GruSi raus mit kleiner EMR und 450 Euro Zuverdienst, aus der GruSi raus mit Grundrente und 1000 Euro Zuverdienst? Mathematik ist keine Hexerei! Nebenbei, GruSi entspricht von der Gestaltung her dem Alg2, einer Sozialleistung, die bewusst nicht zum Leben reichen soll,damit es sich niemand in der angeblichen sozialen Hängematte bequem machen soll. Nur, was bezweckt man bei denen die krank sind und nicht mehr können? Was will man bei denen erdrücken? Wer krank ist und nicht kann soll kriegen... sagte der Gerhard S. Was meinte er damit nur? EMR kann kaum gemeint sein, da sind zu viele Kranke außen vor! Sozialhilfe/GruSi auch nicht, denn die arbeitsfähigen Hartzer bekommen das Gleiche.
Unbekanntam 13.06.2020 | 20:52
Dies ist kein Diskussionsforum! Ich denke mal, dass hier einiges gelöscht wird. @ Redaktion: Habt ihr mal darüber nachgedacht, das Forum über das Wochenende zu schließen damit sowas nicht passiert?
W°lfgangam 14.06.2020 | 15:57
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