Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenNiederländische Zeiten können zur Erfüllung der Wartezeit grundsätzlich berücksichtigt werden. Ich verweise hierzu auf die vorherigen Beiträge. Allerdings sollten Sie im Rahmen eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung auch die niederländischen Zeiten geltend machen und Ihnen hierzu vorliegende Unterlagen bei der Beratungsstelle Ihres deutschen Rentenversicherungsträgers vorlegen. Die Deutsche Rentenversicherung wird dann Kontakt mit der Rentenversicherung der Niederlande aufnehmen und sich die dort anrechenbaren Zeiten bestätigen lassen.
Ansprechpartner der Knappschaft Bahn See ist jedoch nicht die Stelle in Bochum, sondern das zwischenstaatliche Rentenbüro in Aachen Knappschaft Bahn See Zwischenstaatliches Rentenrecht Mohnheimsallee 22-24 52062 Aachen 0241 9172-0Meine brennende Frage: Werden meine holländischen Jahre angerechnet und kann ich somit - zwar mit Abschlägen - trotzdem mit 63 in Rente?Ja, lesen Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de/DRVWF/de/Inh… Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit den Niederlanden zur Verfügung stehen: Deutsche Rentenversicherung Westfalen Gartenstr. 194 48147 Münster Telefon 0251 238-0 Telefax 0251 238-2960 http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.