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Experten-Antwort

Werden Holländische Pflichtbeiträge angerechnet?

von Jacobus16.11.2010 | 20:20
2768 Ansichten
5 Antworten

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Ich, Holländer, 58, habe jetzt erst ca. 21 Jahre deutsche Rentenbeiträge bezahlt, also zu wenig für "Altersrente für langjährig Versicherte". In Holland war ich 22 Jahre nur Pflichtversichert/AOW (vom 15. bis 37. Lebensjahr). Meine brennende Frage: werden meine Holländischen Jahre als Versicherungsjahre angerechnet und kann ich somit - zwar mit Abschläge- trotzdem mit 63 in Rente?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.11.2010 | 11:09

Niederländische Zeiten können zur Erfüllung der Wartezeit grundsätzlich berücksichtigt werden. Ich verweise hierzu auf die vorherigen Beiträge. Allerdings sollten Sie im Rahmen eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung auch die niederländischen Zeiten geltend machen und Ihnen hierzu vorliegende Unterlagen bei der Beratungsstelle Ihres deutschen Rentenversicherungsträgers vorlegen. Die Deutsche Rentenversicherung wird dann Kontakt mit der Rentenversicherung der Niederlande aufnehmen und sich die dort anrechenbaren Zeiten bestätigen lassen.

4 Antworten

Jacobusam 17.11.2010 | 18:04
Ganz vielen Dank für die schnellen Antworten. Klasse! Bin jetzt erst mal beruhigt, weil mit 63 reicht's mir doch wirklich. Hoffe nur, mein Chef hält es noch so lange mit mir aus... Ich habe bereits ein Formular zur Kontenklärung bestellt. Nochmals: vielen Dank!
W*lfgangam 16.11.2010 | 20:28
Hallo Jacobus, einfache Antwort: JA Haben Sie noch keine Kontenklärung MIT den holländischen Zeiten hinter sich - und einen Versicherungsverlauf/eine Rentenauskunft, wo diese Auslandszeiten mit berücksichtigt worden sind? Da würde dann drin stehen, dass Sie die 35 Jahre erfüllt haben für die AR an langjährig Versicherte. Lassen Sie ihr Rentenkonto vor Ort klären, die Auslandszeiten einbinden, dann haben Sie es schwarz auf weiß. Gruß w.
-_-am 16.11.2010 | 21:22
Ja, lesen Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de/DRVWF/de/Inh… Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit den Niederlanden zur Verfügung stehen: Deutsche Rentenversicherung Westfalen Gartenstr. 194 48147 Münster Telefon 0251 238-0 Telefax 0251 238-2960 http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
Zusatzam 17.11.2010 | 07:58
Zitat von -_- anzeigen
Meine brennende Frage: Werden meine holländischen Jahre angerechnet und kann ich somit - zwar mit Abschlägen - trotzdem mit 63 in Rente?
Ja, lesen Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de/DRVWF/de/Inh… Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit den Niederlanden zur Verfügung stehen: Deutsche Rentenversicherung Westfalen Gartenstr. 194 48147 Münster Telefon 0251 238-0 Telefax 0251 238-2960 http://www.deutsche-rentenversicherung-westfalen.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
Ansprechpartner der Knappschaft Bahn See ist jedoch nicht die Stelle in Bochum, sondern das zwischenstaatliche Rentenbüro in Aachen Knappschaft Bahn See Zwischenstaatliches Rentenrecht Mohnheimsallee 22-24 52062 Aachen 0241 9172-0
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