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Experten-Antwort

Werkstatt für Behinderte Aufnahme

von Fauler Rentner10.08.2010 | 19:46
2074 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich erhalte eine Rente wegen voller Erwerbsmiderung und möchte eine Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte beantragen. Welcher Antrag ist dafür erforderlich, Teilhabe am Arbeitsleben oder gibt es dafür einen speziellen Antrag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fauler Rentner,

bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen handelt es sich um eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierfür ist lediglich die Einreichung der Anträge G 100 und G 130 erforderlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

RFnam 10.08.2010 | 20:09
Zuständig für die Einweisung in einen Werkstattplatz sind je nach Einzelfall die überörtlichen Sozialhilfeträger, die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit. Da Sie eine EM-Rente erhalten empfehle ich, sich mit einem formlosem Antrag an Ihren Rentenversicherungsträger zu wenden. Von dort wird die Zuständigkeit geklärt und alles weitere in die Wege geleitet. Wenn Sie im Gesetz nachlesen wollen, zutreffend ist das SGB IX.
Nixam 11.08.2010 | 06:45
Bitte füllen Sie den normalen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus G100 und G130. Schreiben Sie in einem kurzen Anschreiben, dass Sie die Aufnahme in einer WfB wünschen. Viele Grüsse Nix
Deutsche Rentenversicherung
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