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Experten-Antwort

Werkstudent - Meldung notwendig?

von Lisa14.05.2016 | 14:31
1260 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe Halbwaisenrente und arbeite seit Mai als Werkstudent. Die Einkommensanrechnung gibt es ja nicht mehr, jedoch weiß ich nicht ob ich den Job trotzdem melden muss oder nicht bzw. ob der Job irgendeinen Einfluss auf die Rente & das Abführen der Krankenkassenbeiträge hat. Bei der Hotline der DRV wurde mir widersprüchliches gesagt.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa,

es ist genau so, wie es W*lfgang gesagt hat. Eine Einkommensanrechnung bei Waisenrenten gibt es nicht mehr.

Als Werkstudentin sind Sie auch weiterhin „in Ausbildung“ und behalten Ihren Anspruch auf Waisenrente. Daher brauchen Sie der Rentenversicherung nichts melden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nachdem die Einkommensanrechnung bei der Halbwaisenrente entfallen ist, ist die Beschäftigung als Werkstudent für Ihre Halbwaisenrente unerheblich.

Den Beginn einer Beschäftigung muss Ihr Arbeitgeber spätestens innerhalb sechs Wochen nach Beginn an die zuständige Einzugskasse (Krankenkasse) melden. Vom Arbeitgeber werden auch ggf. fällige Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse gezahlt. Die gezahlten Beiträge wirken sich später auf Ihre eigene Rentenversicherung rentenerhöhend aus. Die Krankenkasse entscheidet, ob Ihre Beschäftigung als Werkstudent tatsächlich der Versicherungspflicht unterliegt.

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6 Antworten

SozPolam 14.05.2016 | 18:02
Zitat von Lisa anzeigenausblenden
Melden Sie ruhig ALLES! Damit machen Sie garantiert nichts falsch. Schlimm wird es nur für Sie, wenn Sie etwas nicht melden und es dann zu Rückforderungen, Strafverfahren und Verurteilung zu langjährigem Zuchthaus kommt. Denken Sie stets an zwei Dinge: 1. Melden macht frei und erzeugt ein gutes und ruhiges Gewissen 2. Sozialbetrüger gebt gut Acht, überall hier SozPol wacht
W*lfgangam 14.05.2016 | 20:16
Hallo Lisa, eine Meldung als Einkommen für die Halbwaisenrente ist nicht erforderlich. Ob und wie Sie ihr Arbeitgeber zu melden hat, wird der sicher schon wissen ;-) Gruß w. PS: wenn Sie Zweifel haben - falls es ein 'Klitschen-Betrieb' ist - ob das sozialversicherungsrechtlich alles mit rechten Dingen zugeht, dann wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse ....die ist 'zuständig' für alle Beitragssachen.
Lisaam 14.05.2016 | 22:37
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Alles klar, vielen Dank! Ist ein großes/bekanntes Unternehmen, ich gehe mal davon aus dass die das alles richtig abrechnen und melden. War mir nur nicht sicher ob das einen Einfluss auf die Zahlung meiner Halbwaisenrente hat, aber wenn dem nicht so ist ist ja alles in Ordnung :)
Lisaam 15.05.2016 | 11:24
Hallo Lisa, eine Meldung als Einkommen für die Halbwaisenrente ist nicht erforderlich. Ob und wie Sie ihr Arbeitgeber zu melden hat, wird der sicher schon wissen ;-) Gruß w. PS: wenn Sie Zweifel haben - falls es ein 'Klitschen-Betrieb' ist - ob das sozialversicherungsrechtlich alles mit rechten Dingen zugeht, dann wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse ....die ist 'zuständig' für alle Beitragssachen.
Du Troll schreibst Scheisse
Das ist schon relativ traurig, dass Sie an einem Samstag Abend anscheinend nichts anderes zu tun haben als im Internet rumzupöbeln.
Gackiam 16.05.2016 | 12:29
Zitat von Lisa anzeigenausblenden
Du Troll schreibst Scheisse
Das ist schon relativ traurig, dass Sie an einem Samstag Abend anscheinend nichts anderes zu tun haben als im Internet rumzupöbeln.
Warum? Wo er Recht hat, hat er Recht. Der w. ist ein fürchterlicher Forentroll! Lese mal dem sein BLABLABLABLABLABLA durch. Brrrrrrrr Fuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuurrrrrrrrrrrrrrrrrzzzzzzzzzzz
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