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Experten-Antwort

Werkstudent und Fernstudium

von Werkler17.05.2019 | 16:05
321 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, Ich arbeite als Werkstudent 20h/Woche und bin nebenbei als Teilzeitstudent an der Fernuniversität in Hagen eingeschrieben. Wie wird diese Zeit rentenrechtlich gesehen gewertet? VG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Werkler,

da Sie als Teilzeitstudent eingeschrieben sind und eine Beschäftigung als Werksstudent ausüben, kann die Studienzeit nur dann als schulische Ausbildung anerkannt werden, wenn der wöchentliche Stundenaufwand für das Studium den wöchentlichen Stundenaufwand der daneben ausgeübten versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit überwiegt. Ist das der Fall, ist die Zeit der schulischen Ausbildung als Anrechnungszeit neben der Pflichtbeitragszeit anerkennungsfähig.

Es muss zunächst geprüft werden, ob Sie als Werkstudent versicherungspflichtig beschäftigt sind. Grundsätzlich sind Studenten, die während des Studiums eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausüben, versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies gilt nicht für ein sog. Zwischenpraktikum.

Sollten Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Werkstudent ausüben und der zeitliche Aufwand für Ihr Studium ist mehr als 20 Stunden die Woche, können bei Sachverhalte als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden.

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3 Antworten

Königam 19.05.2019 | 10:14
So als wäre sie gar nicht da. Werkstudenten zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge und das Fernstudium zählt nicht zu den Schulzeiten, weil die sog. 20 Stundentheorie nicht erfüllt ist, das heißt der überwiegende Zeitaufwand entfällt nicht auf das Studium.
Grokoam 19.05.2019 | 15:06
Doppelt!
Werkleram 20.05.2019 | 11:22
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