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Wertigkeit der telefonischen aussage einer Sachbearbeiterin

von Gabi G24.05.2007 | 15:13
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach zwei wochen habe ich nun einen neuen bescheid bezüglich der berechnung meiner G- Witwenrente bekommen dieser ist aber der gleiche wie der letzte der laut sachbearbeiterin falsch erstellt , berechnet worden ist mann wollte od hatte versprochen diesen zu berichtigen Der fehler war das der berechnungszeitraum hier 2006 nicht berücksichtigt wurde Sondern ich nenne es mal eine art Hochrechnung auf den verdienst der 2007 villeicht erreicht würde?? Der fehler wurde doch durch die Sachbearbeiterin erkannt und nun der selbe fehler erneut ????Was tun??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Gabi,

um den aus Ihrer Sicht sicher nicht ganz glücklichen Ablauf klären zu können, empfehlen wir dringend eine Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie in Erfahrung bringen, ob es sich bei dem neuen Bescheid tatsächlich um einen lediglich maschinell erstellten Anpassungs-Bescheid handelt.

Ansonsten ist man Ihnen vor Ort gerne auch bei der Aufnahme eines Widerspruchs behilflich.

3 Antworten

Bernhardam 24.05.2007 | 15:50
Widerspruch einlegen ...
lotscheram 24.05.2007 | 18:24
Liebe Frau G., ich räume ein, es ist schwer hinter die Schliche einer Rentenberechnung zu kommen oder sie nachzuvollziehen. Bitte schauen Sie sich noch mal Seite zwei des Bescheides an, dort müssten "Gründe für die Neuberechnung:" genannt sein. In Anlage 2 des Bescheides "Versicherungsverlauf" bitte nachschauen, ob dort die von Ihnen beanstandeten Sachverhalte geändert stehen, oder gar noch so, wie vormals. Es gibt mehrere Gründe, warum eine Beanstandung wegen fehlender Zeiten und oder auch Verdienste nicht zwangsläufig zu einer höheren Rente führen muss. Wenn in Ihrer Rente beispielsweise Entgeltpunkte wegen geringem Arbeitseinkommen ausgewiesen sind, führen Beanstandungen so lange nicht zu einer höheren Rente, so lange sie als Summe Entgeltpunkte nicht oberhalb der Summe Entgeltpunkte liegen, die Sie wegen des geringen Arbeitseinkommens erhalten haben, da sie gegengerechnet werden. Bitte auch in Anlage 6 nachschauen, da könnte beispielsweise ausgesagt sein, das eine frühere Rente höher war und deswegen diese Rente weiterhin gewährt wird. Aus Vorausberechnungen gehen keine Werte in einen Rentenbescheid ein. Anders verhält es sich mit dem Zeitraum der letzten drei Monate vor Rentenbeginn. Die dafür erfaßten Werte basieren auf einer Meldung des Betriebes an die KK und die an den RV-Träger, der ein voraussichtlich noch erzieltes Entgelt beinhaltet, dass vom tatsächlichen abweichen kann. Ist aber nicht einklagbar. Usermeinung
B2am 25.05.2007 | 07:51
Hallo Gabi zur Zeit werden die Bescheide für die Rentenanpassung zum 01.07.2007 erstellt und versandt. Diese Bescheide werden in der Regel vollautomatisch, entsprechend dem bisherigen Stand Ihres Versicherungskontos, erstellt. Wahrscheinlihch handelt es sich beim dem neuerlichen Bescheid auch um solch eine maschinell erstellten Bescheid und noch nicht um die angekündigte Neuberechnung. Ganz sicher kann Ihnen das aber nur die Sachbearbeiterin sagen. Ich würde Ihen daher vorschlagen sich zunächst mit der Sachbearbeiterin, mit der Sie schon einmal gespochen haben, in Verbindung zu setzen.
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