Hallo Fragender,
wie ist Ihre Frage zu verstehen? Grundsätzlich werden hier ja zwei ganz unterschiedliche Leistungen von Ihnen angesprochen. Zum einen medizinische Rehabilitation und zum anderen Erwerbsminderung. Eine Rehabilitation hat den Zweck eine drohende Erwerbsminderung abzuwenden bzw. die Erwerbsfähigkeit zu erhalten.
Eine Entscheidung über die Notwendigkeit einer medizinische Rehamaßnahme wird vom ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung in der Regel auf Basis eines Befundberichts des Hausarztes oder des Facharztes und ggf. weiterer medizinischer Unterlagen/Berichte entschieden. Im Einzelfall kann auch eine Begutachtung erforderlich sein. Die Entscheidung trifft allein der ärztliche Dienst.
Bei der Entscheidung über eine Rente wegen Erwerbsminderung kommt es in der Regel zur persönlichen Begutachtung. Aber auch hier kann es unterschiedliche Fälle geben, eine pauschale Aussage kann vorher nie getroffen werden. Je nachdem was der sozialmedizinische Dienst für die Entscheidung alles benötigt.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung