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Experten-Antwort

Wertung von Gutachten

von SE15.07.2017 | 14:24
609 Ansichten
4 Antworten

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Wertung von Gutachten in einem Rentenverfahren: Gutachten nach § 106 SGG Gutachten nach § 109 SGG Gutachten nach § 109 SGG weist die Fehler in den Vorbegutachtungen auf. Wie ist die Wertung der verschiedenen Gutachtenarten. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo SE,

eine "Rangfolge" gibt es nicht. Das Sozialgericht wird beide Gutachten auswerten und dann eine individuelle Entscheidung treffen.

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3 Antworten

KSCam 15.07.2017 | 15:22
Glaube kaum, dass es da eine Reihenfolge gibt. Beim Sozialgericht muss sich der Richter letztendlich entscheiden welches Gutachten für ihn plausibler ist, wenn die Gutachten verschiedene Inhalte haben.
Privatieram 16.07.2017 | 08:04
Die meisten Gutachten sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen... Fehlerhaft und unvollständig. Ein Fall für die Tonne. Jedes Gutachten kann man - bei entsprechenden Kenntnisssen - im Detail auseinandernehmen und ad absurdum führen. Das ist leider die traurige Wahrheit.
Schadeam 16.07.2017 | 09:28
Lieber Privatier, wenn das was Sie schreiben die traurige Wahrheit ist, gilt das aber dann nicht nur für alle Gutachten, die eine Rentenablehnung begründen, sondern auch für all die Gutachten, die im Sinne des Rentenbewerbers für eine Berentung sprechen? Oder sind die Gutachten die für eine Rente sprechen alle ausnahmslos richtig? Und jetzt sind wir bezüglich der Frage von SE keinen Schritt weiter.
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