1. Den zuvor gemachten Ausführungen ist zuzustimmen.
2. Versicherte, die schon vor Erfüllung der allgemeinen Wartezeit (=fünf Jahre) wegen Behinderung nicht (mehr) erwerbsfähig sind, können einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben, wenn diese bis zur Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben sind. D. h. im Umkehrschluss, Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der Erwerbsminderung erfüllt hatten und diese Rente nicht gezahlt werden kann, weil die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (in den letzten fünf Jahren 36 Pflichtbeiträge) nicht erfüllt sind; können auch keine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, wenn diese 20 Jahre Pflichtbeiträge zurückgelegt haben.
Vielen Dank für die Antworten. Nun, ich habe jetzt das Beschäftigungsverhältnis mit der Wfbm gekündigt. Hat zwar einigen Widerstand seitens der Werkstatt gegeben, aber ich denke, das ist gut so. Ab dem zweiten Mai werde ich als Hilfskraft in einem Reinigungsunternehmen anfangen zu arbeiten, das hat dann auch den Vorteil, das meine volle Erwerbsminderung wegfällt und vor allem, das durch den Mindestlohn (rund 1100 Euro netto monatlich) die Grundsicherung auch unnötig wird. Ich werde mich durchbeissen, auch wenn es schwer fällt! Ich schaffe es!!
Vielen Dank für die Antworten. Nun, ich habe jetzt das Beschäftigungsverhältnis mit der Wfbm gekündigt. Hat zwar einigen Widerstand seitens der Werkstatt gegeben, aber ich denke, das ist gut so. Ab dem zweiten Mai werde ich als Hilfskraft in einem Reinigungsunternehmen anfangen zu arbeiten, das hat dann auch den Vorteil, das meine volle Erwerbsminderung wegfällt und vor allem, das durch den Mindestlohn (rund 1100 Euro netto monatlich) die Grundsicherung auch unnötig wird. Ich werde mich durchbeissen, auch wenn es schwer fällt! Ich schaffe es!!
Von sich selbst immerzu in der Dritte Person zu sprechen, ist kein gutes Zeichen. Nutzen Sie daher weiterhin bei Ihrem "bestehendem psychischem Krankheitsbild" die medikamentöse Behandlung. Gibt es einen Zusammenang mit illegalen Alternativen und Ihrem JVA-Aufenthalt? Wenn man vom Staat nicht mehr abhängig sein will, muss man unabhängig werden. Sie könnten auswandern. Sie könnten jemanden finden/heiraten, die vermögend ist. Sie könnten Lotto spielen und auf das Beste hoffen. Sie könnten freischaffender Künstler werden und damit Ihr Geld verdienen (denn der Wert von Kunst ist subjektiv). Sie könnten etwas erfinden/patentieren lassen. Es gibt so viele Möglichkeiten. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.In welchem Verhältnis stehen Sie denn zum "Mann"?
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