Hallo Blomsker,
ob eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (egal ob Alters - oder Erwerbsminderungsrente) auf eine Leistung nach dem Opferentschädigungsgesetz angerechnet wird, kann nur der Träger der Opferentschädigungsrente prüfen.
Bitte erkundigen Sie sich dort nach den Anrechnungsvorschriften.