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Experten-Antwort

WfbM Rente: Anrechnung der Rentenpunkte auch bei Beschäftigung auf allgemeinen Arbeitsmarkt?t?

von Birger Höhn15.03.2014 | 15:49
1883 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin ja zur Zeit noch Beschäftigter in einer Werkstatt für behinderte Menschen, bekomme noch Grundsicherung (SGB XII), demnächst Erwerbsminderungsrente, da die Beitragslaufzeiten erfüllt sind. Ich möchte oder strebe ja eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an, da ich einen erlernten Ausbildungsberuf als Bürokraft habe, den ich in der Werkstatt nicht ausüben kann. Ich habe gehört, daß, wenn jemand aus der Werkstatt raus auf den allgemeinen Arbeitsmarkt kommt, dann die Rentenpunkte, die in der Werkstatt angesammelt wurden, futsch sind. Stimmt das und kann mir jemand mal zufällig das dafür zuständige Gesetz nennen? Ich finde da nämlich nix zu... Besten Dank!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Zeiten sind in Ihrem Rentenversicherungskonto gespeichert und fallen nicht mehr heraus, egal was für einen Arbeitsplatz Sie in Zukunft ausüben werden.

Beitragszeiten, die im Rentenversicherungskonto gespeichert sind fallen nicht mehr weg.

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3 Antworten

Steppenwolfam 15.03.2014 | 16:11
Hallo Bürger! Sie schreiben das Sie demnächst EW-Rente erahlten.......Ihnen ist aber sicherlich auch bekannt das diese Rente gekürzt oder ganz wegfällt wenn Sie eine Tätigkeit auf den öffentlichen Arbeitsmarkt ausführen sofern diese über einn Minijob also 450 Euro hinausgeht!
Birger Höhnam 15.03.2014 | 19:24
Ja, das ist mir bekannt. Es ging ja auch bei meiner Anfrage nicht um die Erwerbsminderungsrente (dies schrieb ich nur, um meinen Fall darzustellen), sondern um meine allgemeine Rente, die ich im Rentenalter beziehen werde.
W*lfgangam 15.03.2014 | 21:20
Hallo Birger Höhn, nein, stimmt nicht. Für diese Zeiten sind 80 % der jeweiligen Bezugsgröße des Jahres der Beschäftigung angerechnet worden. Diese Jahre fallen ja nicht rückwirkend weg, nur weil Sie jetzt eine 'normale' Beschäftigung ausüben wollen. Ihr EM-Rentenanspruch wird vmtl. parallel bestehen bleiben, nur wegen des Hinzuverdienstes wahrscheinlich auf Null gesetzt werden. Gruß w. ...eine 'Futsch-Regelung' werden Sie nicht finden, es gibt sie nicht ;-)
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