Erst Widerspruch einlegen, dann wieder zurückziehen. Bravo für Ihre Entscheidungsfreude!
Solange nicht über den Widerspruch entschieden ist, können Sie diesen schriftlich zurückziehen. Überlegen Sie aber vorher, ob Sie das wirklich wollen und Ihnen nicht nachher wieder etwas anderes einfällt.[/quote]
Ihrem Beitrag kann man entnehmen, dass Sie absolut kein Wissen über die Abläufe, Fristen und Verfahren von Widersprüchen haben.
Für einen Widerspruch hat man 1 Monat nach Zugang eines Bescheids Zeit, diesen einzulegen. Um hier die Fristen einzuhalten bietet es sich an, einen Widerspruch zuerst fristwahrend einzulegen und die Widerspruchsbegründung nachzureichen.
Manchmal dauern eben Widerspruchsbegründungen, manchmal braucht man fachlichen/anwaltlichen Rat und das kann durchaus dauern. Gerade in der jetzigen Zeit auch Termine für Beratungen zu bekommen kann länger dauern, wie eine Widerspruchsfrist ist.
Und wenn sich durch Beratungen und Überlegungen ergibt, dass ein Widerspruch vielleicht nicht die ultimative Lösung ist, kann man diesen eben zurückziehen.
Einer der ultimativen Vorteile eines Rechtsstaats ;-)[/quote]
Sie sollten besser lesen, bevor Sie antworten.
Hier wurde schon Widerspruch eingelegt und danach gefragt, wie dieser zurückgenommen werden kann.
Daher sind Ihre "Weisheiten" zu Widerspruchsfristen unnütz. Na ja, Hauptsache Sie haben sich geäußert. Dafür sind Sie ja hier bekannt.