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Experten-Antwort

Widerspruch

von Marie15.12.2021 | 14:37
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe über die Agentur für Arbeit im Bezug nach Nahtlosigkeit einen Antrag auf Medizinische Rehabilitation bei der Rentenversicherung stellen müssen. Mein Arzt wurde angeschrieben und ich musste zum Gutachter. Da ich belegbar eine massive Erkrankung habe bin ich völlig schockiert vom Bescheid der Rentenversicherung. Es würde bei mir keinen Grund für eine Reha geben und ich soll zwar weiterhin zum Arzt und eine Entspannungstherapie machen, aber ich sei vollschichtig arbeitsfähig. Ich bin wirklich fassungslos, wenn wenigstens von einer Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden die Rede gewesen wäre, aber mich als vollschichtig einsetzbar zu deklarieren schlägt dem Fass echt den Boden aus. Ich bin aus meiner letzten Tätigkeit vor anderthalb Jahren rausgeflogen, da ich das ganze Team belaste und mir einfach nichts merken und umsetzen kann trotz hundertfacher Wiederholungen. Und damit soll ich vollschichtig arbeiten. Die größte Farce ist aber der Satz das ich eine Entspannungstherapie machen soll. Wenn ich jetzt in Widerspruch gehe, kann ich dann verlangen Einsicht in das Gutachten bzw. die Akte zu bekommen? Ich lasse das definitiv nicht so stehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marie,

Sie können auch ohne einen Anwalt Akteneinsicht beantragen.

Dies muss schriftlich gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Schadeam 15.12.2021 | 14:57
Kein Problem, Sie können Widerspruch einlegen und dabei auch Akteneinsicht beantragen. Den Widerspruch sollten Sie dann mit Ihren Ärzten zusammen begründen. Sie sollten auch mit Ihren Ärzten besprechen was man medizinisch zu Hause machen kann um Ihre Leiden zu mildern - die meisten Behandlungen kann doch ein Arbeitsloser auch im häuslichen Umfeld absolvieren. Braucht es dazu unbedingt eine Reha? Zudem frage ich mich: Wenn Sie unbedingt in Reha wollen, warum haben Sie dann den Rehaantrag nicht aus eigenem Antrieb gestellt, sondern nur weil das Arbeitsamt Sie aufgefordert hat?
Marieam 15.12.2021 | 15:18
Hallo. Ich wollte nicht unbedingt die Reha machen. Ich hätte lieber gleich einen Erwerbsminderungsantrag gestellt. Da wurde mir aber von der Agentur für Arbeit gesagt, dass dies nicht ginge, sondern das ich einen Antrag auf Reha stellen muss um Arbeitslosengeld 1 nach Nahtlosigkeit zu erhalten. Also habe ich den Antrag gestellt. Kurze Zeit später, als ich eigentlich nur eine Beratung zur Erwerbsminderungsrente bekommen wollte wurde ich angerufen und mir wurde im Gespräch gesagt, dass es am besten ist, wenn ich jetzt gleich den Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, trotz dessen das schon der Rehaantrag läuft. Dies sei dogar besser, da dann wenigstens beides läuft. Jetzr habe ich bei der Rentenversicherung angerufen und habe nach dem Stand des normalen Erwerbsminderungsrenantrags gefragt. Dort hieß es dann, das die darauf warten was beim Regaantrag rauskommt. Ich bin echt stinksauer. Da die Rehaabteilung sagt ich könnte vollständig arbeiten kann, werde ich auch keine Chance bei dem normalen Erwerbsminderungsrenten Antrags haben.
Marieam 15.12.2021 | 15:20
Ich sehe, ich habe mehrere Rechtschreibfehler. Ich hoffe, es wird dennoch klar was ich meinte.
Marieam 15.12.2021 | 15:23
Brauche ich für die Akteneinsicht einen Anwalt oder kann ich das auch als betroffene Privatperson ?
Peter T.am 15.12.2021 | 15:36
Das Gutachten und die Akteneinsicht können Sie auch beantragen. Kann aber sein, es muss ein Arzt angegeben werden, gerade bei Psychischen Gutachten. Nur als Info.. Immer daran denken, für die EMR wird geschaut, ob sie überhaupt noch einen Job ausführen können, egal welchen. Viel Erfolg...
Marieam 15.12.2021 | 16:21
Bekomme ich dann auch Einsicht in das Gutachten vom Gutachter ?
Aloisam 15.12.2021 | 16:37
Auch wenn es einige vielleicht anders sehen, machen Sie es bitte nicht alleine! Ein Rechtsbeistand, Anwalt oder Sozialverband, ist unabdingbar für Widerspruch und Klage, falls das auf Sie zukommen sollte. Zwar kann man das natürlich alles selber machen, aber Ihr Gegenüber ist nicht von Pappe!
KSCam 15.12.2021 | 17:29
Ob das alles so glaubhaft ist, sei dahingestellt. Dass das Arbeitsamt nicht weiß, dass in so einem Fall ein EM Antrag den gleichen Zweck erfüllt wie ein Rehaantrag, dann war das ein Anfänger bei der Agentur! Und eigentlich kommt deren Aufforderung doch schriftlich? Und dann steht im Schreiben doch schwarz auf weiß dass Rente oder Reha zu beantragen ist? Aber seis drum, ist eigentlich aktuell egal. Die Reha ist abgelehnt (und Ihnen ist das doch ganz recht, das Sie eh nicht dorthin wollen - wieso dann eigentlich Widerspruch gegen die Rehaablehnung einlegen?) Der Rentenantrag scheint noch nicht entschieden zu sein, das sollte noch kommen. Wenn dann die Rente abgelehnt werden sollte können Sie immer noch widersprechen. Wenn jetzt ein Widerspruch wegen der abgelehnten Reha kommt, dürfte das Rentenverfahren solange auf Eis liegen bis der Reha Widerspruch entschieden ist....und bis die Akteneinsicht durch ist, ruht das Rentenverfahren wohl auch. Also ich würde die DRV zunächst mal einfach anschreiben und denen mitteilen dass ich auf die Entscheidung zur Rente warte. Ein aktueller Widerspruch macht wohl nur Sinn wenn Sie aus taktischen Gründen das ALG so lange wie möglich retten wollen, weil die Kohle vom Arbeitsamt höher ist als die EM Rente.
Marieam 15.12.2021 | 17:57
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Ich habe nie behauptet, dass es nicht schriftlich kam. Es kam ein Schreiben an dem gleich ein Antrag für die Rehabeantragung dran war, dies wurde durch die Arbeitsagentur an die Rentenversicherung weitergeleitet. Soviel dazu. Es wäre lieb, falls die Experten etwas dazu sagen könnten, ob ich jetzt gegen die Rehaversagung vorgehen sollte, oder ob es reicht dann gegen die Rentenabsage vorzugehen? Die Dame an der Hotline meinte, dass der Erwerbsminderungsrentenantrag jetzt auf Eis liegt, da die noch nichts von der Rehaabteilung gehört hätten. Ich habe jetzt Angst, da behauptet wird, dass ich vollschichtig arbeiten kann und ich nicht da nicht in Widerspruch gehe, dass ich das annehme.
KSCam 15.12.2021 | 19:26
Auch wenn Sie gegen die abgelehnte Reha keinen Widerspruch einlegen, haben Sie die Möglichkeit einem eventuell ablehnenden Rentenbescheid zu Widersprechen. Ob Sie mir das nun glauben oder nicht, müssen Sie entscheiden und ist mir letztlich vollkommen egal. M.E. verzögert dieser mit Akteneinsicht gepaarte Widerspruch nur das ganze Verfahren. Wenn Ihre Ärzte Sie unterstützen müsste es denen - die sind doch Fachleute der Medizin? - ein Leichtes sein schlüssig zu argumentieren warum Sie möglicherweise erwerbsgemindert sind. Sie sollten sich aufs Wesentliche (= Ihren Rentenantrag) und nicht auf Unwesentliches (= Reha wurde abgelehnt) konzentrieren! Aber Sie dürfen als freie Frau natürlich gerne das machen was Sie wollen und brauchen gute Ratschläge nicht annnehmen. LG
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