Hallo chri58,
die Bearbeitungszeit eines Widerspruches kann nicht geschätzt werden, da jeder Fall individuell bearbeitet wird. Sie müssen mindestens von einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen ausgehen, ggfs. auch deutlich länger.
Sprechen Sie unter Vorlage des Ablehnungsbescheides bei der Agentur für Arbeit vor, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu klären.