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Experten-Antwort

Widerspruch

von chri5831.10.2015 | 09:38
1245 Ansichten
6 Antworten

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Ich habe einen negativen Bescheid auf meine EMR Verlängerung (Arbeitsmarktrente)erhalten. Mein gesundheitlicher Zustand hat sich gar nicht verändert, wurde auch vom Gutachter den ich aufsuchen musste bestätigt das mein Leistungsvermögen sehr eingeschränkt ist und deshalb war ich sehr erstaunt das ich einen negativen Bescheid erhalten habe. Aus diesen Grund möchte ich in Widerspruch gehen. 1. wie lange dauert so ungefähr ein Widerspruchverfahren 2. habe zwar einen ruhenden Arbeitsvertrag kann ich trotzdem ALG1 beantragen EMR läuft heute aus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo chri58,

die Bearbeitungszeit eines Widerspruches kann nicht geschätzt werden, da jeder Fall individuell bearbeitet wird. Sie müssen mindestens von einer Bearbeitungszeit von 6 - 8 Wochen ausgehen, ggfs. auch deutlich länger.

Sprechen Sie unter Vorlage des Ablehnungsbescheides bei der Agentur für Arbeit vor, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu klären.

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5 Antworten

Schadeam 31.10.2015 | 10:34
Die Dauer eines Widerspruchsverfahren abzuschätzen ist unmöglich und macht auch keinen Sinn. Wenn Sie keine Rente bekommen, können Sie natürlich immer ALG beantragen, bzw. zusätzlich mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen um zu prüfen, welche Arbeiten der Ihnen anbieten kann. Denn wenn Sie bislang die Arbeitsmarktrente bekamen, war man ja schon immer der Ansicht, dass Sie eigentlich noch 3-6 Stunden täglich arbeiten können - so krank, dass überhaupt nichts geht, hat man Sie schon bisher nicht beurteilt......
chri58am 31.10.2015 | 13:20
Danke für die Antwort, von Schade ich weiß das sie sich gut auskennen in der gesetztes Lage, da ich im Forum immer mal wieder reinschaue. Hat es denn überhaupt Sinn in Widerspruch zu gehen. (Denn wenn Sie bislang die Arbeitsmarktrente bekamen, war man ja schon immer der Ansicht, dass Sie eigentlich noch 3-6 Stunden täglich arbeiten können - so krank, dass überhaupt nichts geht, hat man Sie schon bisher nicht beurteilt) von Schade ich weiß sie sind kein Hellseher, aber mir geht es Psychisch und auch Körperlich gar nicht gut und aus diesen Grund habe ich erneut EMR beantragt. Ich habe einen nicht heilbaren Krebs, der aber im Moment eingedämmt ist. Soll aber auf einiges achten (Onkologe) aber wenn ich zurück an meinen Arbeitsplatz gehe dem voll ausgesetzt bin .
Schadeam 31.10.2015 | 13:37
Auch über die Erfolgschancen eines Widerspruchs zu spekulieren macht, da es bei Ihnen um eine medizinische Leistungsbeurteilung geht in diesem Forum keinerlei Sinn. Wenn überhaupt müssen Sie darüber die behandelnden Mediziner fragen, ob und welche Arbeiten in welchem Zeitrahmen denkbar sind oder ob eben "gar nichts mehr geht".
Herz1952am 01.11.2015 | 12:36
Hallo Chri58, Sie können Widerspruch einlegen. Ich weis allerdings nur, dass der Rentenanspruch bei Krebs nach 5 Jahren ohne Rezidiv (Wiederauftreten) wegfallen kann. Die Veranlagung bleibt leider weiter bestehen. Aber das Sie noch weitere Beschwerden haben, werden Sie über die Verlängerung oder Ablehnung Ihres Widerspruchs hierüber informiert werden. Alles Gute.
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