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Experten-Antwort

Widerspruch

von Erika Duin28.09.2015 | 10:50
2877 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe Widerspruch gegen den Bescheid der DRV (ich soll Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist bis zum ... stellen) eingelegt. Muss ich nun vorsorglich bzw. vorbehaltlich diesen Antrag parallel stellen oder kann ich den Widersruchsbescheid in Ruhe abwarten? Wer weiss Bescheid ? Dank im voraus!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ist Ihr Schreiben ein Bescheid? oder eine Auufforderung zur Rentenantragstellung?Nur bei einem Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Widerspruch möglich und zulässig.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrte Frau Duin,

Versicherte, die einen Antrag auf Rehabilitation gestellt haben und die Voraussetzungen für diese Rehabilitation nicht erfüllen, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Gegen diesen Ablehnungsbescheid können Sie natürlich Widerspruch einlegen.

Stellt der Rentenversicherungsträger im Rahmen des Rehabilitationsverfahrens fest, dass bei einem Versicherten eine Erwerbsminderung vorliegt und deshalb voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen ist, so fordert der Rentenversicherungsträger diesen Versicherten zur Antragsstellung auf eine Erwerbsminderungsrente auf.

Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein den Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht zu stellen. Beispielsweise könnte ein 58 jähriger Versicherte, der seit seinem 17. Lebensjahr durchgehend ohne Krankheit gearbeitet hat und jetzt schwer erkrankt ist, einen Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 2000 EUR monatlich haben. Die Höhe seiner vollen Erwerbsminderungsrente könnte aber beispielsweise 1300 EUR monatlich betragen. In diesem Fall wäre es natürlich sinnvoll nicht die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.

Welche Möglichkeiten der Versicherte nun hat, hängt davon ab, wie es zu dem Rehabilitationsantrag gekommen ist. Hat der Versicherte allein aus eigenem Antrieb den zugrundeliegenden Rehabilitationsantrag gestellt, so ist er in seiner Disposition frei, d.h. er kann frei entscheiden, ob er den Erwerbsminderungsrentenantrag stellen will oder nicht.

Wurde er aber beispielsweise von seiner Krankenkasse zur Antragsstellung auf Rehabilitation schriftlich aufgefordert, so ist er in seiner Disposition eingeschränkt, d.h. er könnte nur mit Einwilligung seiner Krankenkasse auf die Umdeutung seines Rehabilitationsantrages in einen Rentenantrag verzichten. Dem Verzicht wird allerdings die Krankenkasse in aller Regel nicht zustimmen. Vielmehr wird die Krankenkasse darauf bestehen, dass er einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellt. Stellt er den Rentenantrag nicht, so wird die Krankenkasse Ihre Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung versagen.

Gleiches gilt natürlich für anderes Sozialleistungsträger entsprechend, wenn der Versicherte anstelle der Krankenkasse von einem anderen Sozialleistungsträger zur Antragstellung auf Rehabilitation aufgefordert wurde.

Dem Versicherte bleibt in diesem Falle keine andere Möglichkeit als die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Auch ein Widerspruch gegen die Ablehnung seines Rehabilitationsantrages wird hieran nichts ändern.

Frau Duin, ich Rate Ihnen sich mit der Abteilung der Rentenversicherung in Verbindung zu setzen, die Ihren Ablehnungsbescheid erlassen hat. Diese können Ihnen dann konkret sagen, ob Sie in Ihrer Disposition eingeschränkt sind oder nicht. Auch empfliehlt sich für Sie ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung, um sich über die Höhe Ihrer möglichen Erwerbsminderugnsrente zu informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

E.am 28.09.2015 | 11:03
Haben Sie eine "Aufforderung" erhalten, dass Sie - auf Grund des Ergebnisses der letzten Reha-Maßnahme - einen Antrag auf Erwerbsminderung (= EM) stellen sollen? Wenn dies so ist: Solch ein Schreiben ist als Empfehlung zu werten - und schon gar nicht als Bescheid! Wenn Sie keinen EM-Antrag stellen wollen, dann rufen Sie dort an, sagen "Ich habe kein Interesse an einer EM-Rente" und gut ist. Der DRV selbst ist es ziemlich egal ob Sie einen möglichen Rentenanspruch verwirklichen wollen oder nicht. Der Widerspruch würde im Übrigen dann wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden, weil das Schreiben kein Bescheid ist, gegen dem man Widerspruch einlegen kann, sondern nur ein Informationsschreiben im Sinne von "Hey, du scheinst erwerbsgemindert zu sein. Vielleicht solltest du einen Antrag stellen, damit wir prüfen können, ob eine Anspruch auf eine EM-Rente besteht".
Erika Duinam 28.09.2015 | 11:18
Es ist ein Bescheid mit Rechtsmittelbelehrung: Widerspruch innerhalb eines Monats usw....
Yuppiam 28.09.2015 | 11:30
1.) Was ist denn Ihre Intention? Sie wollen scheinbar keinen Antrag stellen ? Ist das richtig? : Die DRV schreibt Ihnen jetzt in Form einen Bescheides " Stellen Sie einen Antrag... ansonsten... Entziehung/Versagen..." 2.) oder was steht dann in diesem Bescheid?
=//=am 28.09.2015 | 11:59
Wenn Sie keinen Rentenantrag stellen wollen, aber Leistungen von der Krankenkasse, der AfA oder dem Jobcenter erhalten, werden Sie Schwierigkeiten mit diesen Stellen bekommen. Das steht in allen Aufforderungsschreiben.
Schadeam 28.09.2015 | 12:43
Ist mit diesem "Bescheid" eine Reha abgeleht worden mit dem Zusatz, dass Sie Rente beantragen sollen, weil die Erwerbsminderung mit einer Reha nicht behoben werden kann? Dann könnte sich ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Reha richten, weil Sie es durchaus für wahrscheinlich halten nach einer erfolgsversprechenden Reha wieder arbeiten zu können? Ist das so? Was sagen die Ärzte dazu? Vor allem müssen Sie aber mit Krankenkasse oder Arbeitsamt Kontakt aufnehmen. Diese Stellen könnten nämlich (mit Recht?) vermuten, dass Ihr Widerspruch nur ein Spielchen ist um das höhere Krankengeld noch so lange wie möglich zu behalten. Aber es ist wie so oft: ein Sachverhalt wird nicht präzise geschildert und die Experten sollen rätseln......was wirklich dahinter steckt.
HotRodam 28.09.2015 | 14:59
Wie man freiwillig auf Rentenzahlungen verzichten kann, ist mir ein Rätsel !
W*lfgangam 28.09.2015 | 18:58
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
Hallo HotRod, erschließt sich einem auch nur, wenn man in den einzelnen Sozialleistungssystemen zuhause ist, das mit den persönlichen (Arbeits-/Einkommens-)Interessen des Versicherten kombiniert und dabei auch die möglichen Interessenlagen diverser Sozialleistungsträger berücksichtigt. Wenn man das durchschaut, ist die Entscheidung "keine Rente"/oder zumindest Antragsverzögerung, eine einfache rätsellose Aufgabe ;-) Gruß w.
HotRodam 28.09.2015 | 19:52
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Und warum sollte ein Rentenberechtigter Rücksicht auf die Interessen auf die DRV als "Sozialleistungsträger" nehmen ? Der Staat greift von jedem €URO des völlig unzureichenden Hartz4-Regelsatzes völlig ungeniert 19 Prozent Mehrwertsteuern ab, wodurch das Existenzminimum drastisch unterschritten wird. Und dann soll ich auch noch auf die DRV Rücksicht nehmen ? Prust.....
W*lfgangam 28.09.2015 | 20:23
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
...Sie haben es nicht verstanden. Es geht nicht um die Interessen der DRV, sondern zuallererst um die des Versicherten! Was solls... Sie werden aus Berater-Sicht in dieser Materie nicht mehr reifen ;-) Gruß w.
W*lfgangam 28.09.2015 | 21:11
PS: Kamen Ihnen die letzten Dutzend 'Experten'-Antworten auch ein wenig 'dünn' vor, so in Testmodus geschaltet/ohne Grip und Leistung? ;-) Da sind etablierte Nur-User wesentlich informativer... - ein Dank dafür für Euer Engagement! ...mich fängt's schon wieder an zu Gruseln - und jedes Mal hoffe ich, hier kommt _beständige_ Experten(!)-Substanz rein *träum Gruß w.
RodHotam 29.09.2015 | 07:51
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
....und dabei auch die möglichen Interessenlagen diverser Sozialleistungsträger berücksichtigt.
Und warum sollte ein Rentenberechtigter Rücksicht auf die Interessen auf die DRV als "Sozialleistungsträger" nehmen ? Der Staat greift von jedem €URO des völlig unzureichenden Hartz4-Regelsatzes völlig ungeniert 19 Prozent Mehrwertsteuern ab, wodurch das Existenzminimum drastisch unterschritten wird. Und dann soll ich auch noch auf die DRV Rücksicht nehmen ? Prust.....
Zitat "geh arbeiten" Urheberrecht liegt bei Groko
Grokoam 29.09.2015 | 08:48
Zitat von RodHot anzeigenausblenden
Und warum sollte ein Rentenberechtigter Rücksicht auf die Interessen auf die DRV als "Sozialleistungsträger" nehmen ? Der Staat greift von jedem €URO des völlig unzureichenden Hartz4-Regelsatzes völlig ungeniert 19 Prozent Mehrwertsteuern ab, wodurch das Existenzminimum drastisch unterschritten wird. Und dann soll ich auch noch auf die DRV Rücksicht nehmen ? Prust.....
Zitat "geh arbeiten" Urheberrecht liegt bei Groko
Solltest Du Dir auch angewöhnen, das mit dem arbeiten.
RodHotam 29.09.2015 | 10:18
Zitat von Groko anzeigenausblenden
....und dabei auch die möglichen Interessenlagen diverser Sozialleistungsträger berücksichtigt.
Und warum sollte ein Rentenberechtigter Rücksicht auf die Interessen auf die DRV als "Sozialleistungsträger" nehmen ? Der Staat greift von jedem €URO des völlig unzureichenden Hartz4-Regelsatzes völlig ungeniert 19 Prozent Mehrwertsteuern ab, wodurch das Existenzminimum drastisch unterschritten wird. Und dann soll ich auch noch auf die DRV Rücksicht nehmen ? Prust.....
Zitat "geh arbeiten" Urheberrecht liegt bei Groko
Solltest Du Dir auch angewöhnen, das mit dem arbeiten.
Ich denke die Sozialbgaben und Steuern in Höhe von über 1000 Euro monatlich reichen Herr Groko.
Erika Duinam 29.09.2015 | 10:30
Guten Morgen, die Experten Antwort war sehr hilfreich für mich - vielen Dank. Die rege Diskussion, die ich ausgelöst habe, war sehr interessant. Allen alles erdenklich Gute - Erika Duin
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