Ist Ihr Schreiben ein Bescheid? oder eine Auufforderung zur Rentenantragstellung?Nur bei einem Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Widerspruch möglich und zulässig.
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Ist Ihr Schreiben ein Bescheid? oder eine Auufforderung zur Rentenantragstellung?Nur bei einem Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ist ein Widerspruch möglich und zulässig.
Sehr geehrte Frau Duin,
Versicherte, die einen Antrag auf Rehabilitation gestellt haben und die Voraussetzungen für diese Rehabilitation nicht erfüllen, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Gegen diesen Ablehnungsbescheid können Sie natürlich Widerspruch einlegen.
Stellt der Rentenversicherungsträger im Rahmen des Rehabilitationsverfahrens fest, dass bei einem Versicherten eine Erwerbsminderung vorliegt und deshalb voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen ist, so fordert der Rentenversicherungsträger diesen Versicherten zur Antragsstellung auf eine Erwerbsminderungsrente auf.
Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein den Antrag auf Erwerbsminderungsrente nicht zu stellen. Beispielsweise könnte ein 58 jähriger Versicherte, der seit seinem 17. Lebensjahr durchgehend ohne Krankheit gearbeitet hat und jetzt schwer erkrankt ist, einen Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 2000 EUR monatlich haben. Die Höhe seiner vollen Erwerbsminderungsrente könnte aber beispielsweise 1300 EUR monatlich betragen. In diesem Fall wäre es natürlich sinnvoll nicht die Erwerbsminderungsrente zu beantragen.
Welche Möglichkeiten der Versicherte nun hat, hängt davon ab, wie es zu dem Rehabilitationsantrag gekommen ist. Hat der Versicherte allein aus eigenem Antrieb den zugrundeliegenden Rehabilitationsantrag gestellt, so ist er in seiner Disposition frei, d.h. er kann frei entscheiden, ob er den Erwerbsminderungsrentenantrag stellen will oder nicht.
Wurde er aber beispielsweise von seiner Krankenkasse zur Antragsstellung auf Rehabilitation schriftlich aufgefordert, so ist er in seiner Disposition eingeschränkt, d.h. er könnte nur mit Einwilligung seiner Krankenkasse auf die Umdeutung seines Rehabilitationsantrages in einen Rentenantrag verzichten. Dem Verzicht wird allerdings die Krankenkasse in aller Regel nicht zustimmen. Vielmehr wird die Krankenkasse darauf bestehen, dass er einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellt. Stellt er den Rentenantrag nicht, so wird die Krankenkasse Ihre Krankengeld wegen fehlender Mitwirkung versagen.
Gleiches gilt natürlich für anderes Sozialleistungsträger entsprechend, wenn der Versicherte anstelle der Krankenkasse von einem anderen Sozialleistungsträger zur Antragstellung auf Rehabilitation aufgefordert wurde.
Dem Versicherte bleibt in diesem Falle keine andere Möglichkeit als die Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Auch ein Widerspruch gegen die Ablehnung seines Rehabilitationsantrages wird hieran nichts ändern.
Frau Duin, ich Rate Ihnen sich mit der Abteilung der Rentenversicherung in Verbindung zu setzen, die Ihren Ablehnungsbescheid erlassen hat. Diese können Ihnen dann konkret sagen, ob Sie in Ihrer Disposition eingeschränkt sind oder nicht. Auch empfliehlt sich für Sie ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung, um sich über die Höhe Ihrer möglichen Erwerbsminderugnsrente zu informieren.
Admins: Bitte diesen unverschämten Beitrag löschen und IP-Adresse feststellen !..2 Möglichkeiten, entweder kann man es sich Finanziell nicht leisten oder man ist eben nicht so faul wie Sie.
Zitat "geh arbeiten" Urheberrecht liegt bei Groko....und dabei auch die möglichen Interessenlagen diverser Sozialleistungsträger berücksichtigt.Und warum sollte ein Rentenberechtigter Rücksicht auf die Interessen auf die DRV als "Sozialleistungsträger" nehmen ? Der Staat greift von jedem €URO des völlig unzureichenden Hartz4-Regelsatzes völlig ungeniert 19 Prozent Mehrwertsteuern ab, wodurch das Existenzminimum drastisch unterschritten wird. Und dann soll ich auch noch auf die DRV Rücksicht nehmen ? Prust.....
Solltest Du Dir auch angewöhnen, das mit dem arbeiten.Und warum sollte ein Rentenberechtigter Rücksicht auf die Interessen auf die DRV als "Sozialleistungsträger" nehmen ? Der Staat greift von jedem €URO des völlig unzureichenden Hartz4-Regelsatzes völlig ungeniert 19 Prozent Mehrwertsteuern ab, wodurch das Existenzminimum drastisch unterschritten wird. Und dann soll ich auch noch auf die DRV Rücksicht nehmen ? Prust.....Zitat "geh arbeiten" Urheberrecht liegt bei Groko
Ich denke die Sozialbgaben und Steuern in Höhe von über 1000 Euro monatlich reichen Herr Groko.Solltest Du Dir auch angewöhnen, das mit dem arbeiten.Zitat "geh arbeiten" Urheberrecht liegt bei Groko....und dabei auch die möglichen Interessenlagen diverser Sozialleistungsträger berücksichtigt.Und warum sollte ein Rentenberechtigter Rücksicht auf die Interessen auf die DRV als "Sozialleistungsträger" nehmen ? Der Staat greift von jedem €URO des völlig unzureichenden Hartz4-Regelsatzes völlig ungeniert 19 Prozent Mehrwertsteuern ab, wodurch das Existenzminimum drastisch unterschritten wird. Und dann soll ich auch noch auf die DRV Rücksicht nehmen ? Prust.....
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