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Experten-Antwort

Widerspruch bzw. Kündigung

von Lotte12.02.2011 | 13:57
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich wollte mal wissen ob man einen Antrag auf EM-Rente kündigen bzw. widerrufen kann. Oder ist dies nur bei Ablehnung möglich, der Widerspruch. MFG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellte Anträge können Sie bis zum Erlass eines Bescheides und darüber hinaus(spätestens) bis zum Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides - also bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist - wirksam zurücknehmen, soweit Ihr Dispositionsrecht nicht bereits durch einen anderen Leistungsträger eingeschränkt wurde (s. auch meine Vorredner/innen).

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6 Antworten

Schadeam 12.02.2011 | 14:21
Was genau meinen Sie, können Sie die Fragestellung präzisieren? Solange über die Rente noch nicht entschieden ist, könnten Sie den Antrag zurückziehen (sofern Sie nicht durch Krankenkasse , etc. dazu aufgefordert wurden. Dann braucht die DRV gar nicht entscheiden. Ist die Rente bewilligt, können Sie dadurch "kündigen", dass Sie eine Arbeit aufnehmen, die Verdienstgrenzen überschreiten und dies mitteilen. Oder indem Sie bei Ablauf einer Zeitrente ganz einfach keine Verlängerung beantragen. Wurde die Rente abgelehnt, wäre die "Kündigung" eh nicht erforderlich - dann könnten Sie die Ablehnung einfach akzeptieren. -:)-:)
Klemensam 12.02.2011 | 14:24
Die Frage ist warum sollte man dies tun ?? Was beabsichtigen Sie damit ? Wenn Sie den EM-Antrag freiwillig - also ohne Aufforderung durch die Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit einen Rehaantrag gestellt zu haben und damit ihr sog. Dispositonsrecht eingeschränkt ist - , können Sie natürlkich jederzeit den EM-Antrag zurückziehen. Sollte ihr Dispositonsrecht jedoch eingeschränkt worden sein , geht die Rücknahme des EM-Antrages nur mit vorheriger Zustimmung der Kasse / AfA - die Sie nicht bekommen werden. Die Krankenkasse kann aber auch noch zu jedem beliebiegem Zeitpunkt später ihr Dispositiosnrecht einschränken , um somit in jedem Falle aus der Krankengeldzahlung zu kommen. Also auch wenn man erstmal den EM-Antrag freiwillig gestellt hat, kann die Kasse nachträglich den Zwang dazu ausprechen und das Verfahren damit an sich ziehen ! Ziehen Sie den Antrag ohne diese Genehmigung zurück , wird die Zahlung des Krankengeldes oder des ALG I - je nachdem was Sie gerade beziehen - sofort eingestellt. Ziehen Sie den Antrag zurück um wieder ganz normal arbeiten zu gehen, wird dies die Krankenkasse und/oder die AfA jedoch sehr freuen und die werden natürlich zustimmen.. Sollte die EM-Rente bereits genehmigt worden sein , können Sie natürlich auch jederzeit wieder ihre Arbeit aufnehmen. Teilen Sie dies der RV dann sofort mit und ihre EM-Rente wird entweder in der Höhe gekürzt ( kommt auf den Hinzuverdienst an ) oder komplett entzogen. Auch dies wird die RV sehr feruen.
Lotteam 12.02.2011 | 17:05
Ich habe einen Antrag gestellt und bin mir nicht mehr sicher, ob es richtig war. Bekomme nun kalte Füße. Könnte ich daraufhin Widerspruch einlegen, sozusagen das ganze zurückziehen? Danke
Schadeam 12.02.2011 | 17:29
Ein Widerspruch ist Quatsch - der wäre erst möglich wenn die DRV über den Antrag entschieden hat und Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Wenn Sie heute der Meinung sind, dass Sie nicht erwerbsgemindert sind - also so gesund, dass Sie ganztags zumindest leichte Arbeit machen können (oder den Antrag aus sonstigen Gründen für chancenlos halten), schreiben Sie der DRV einen kurzen Brief: "Ich ziehe meinen Antrag vom xx.xx.201x zurück......."
Klemensam 12.02.2011 | 18:14
Warum bekommen Sie denn bitte " kalte Füße " und welche Leistung ( Krankengeld , ALG I , Gehalt oder ? ) beziehen Sie denn aktuell ?? Nur wenn man das weiß , kann man ihnen auch die - möglichen - negativen Konsequenzen aus dem Zurückziehen des EM-Antrages aufzeigen. Sie sollten hier schon die Karten offen auf den Tisch legen und sich nicht alles einzeln " aus der Nase " ziehen lassen, da man ihnen sonst nicht helfen kann..
-_-am 12.02.2011 | 18:41
:P Sie können einen Rentenantrag zurücknehmen, solange der Rentenbescheid noch nicht bindend geworden ist, d. h. innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Lassen Sie sich vor einer derartigen Entscheidung unbedingt beraten! Für den Fall, dass das Dispositionsrecht durch einen anderen Leistungsträger eingeschränkt ist, kann die Rücknahme nur mit dessen Einverständnis erfolgen.
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