Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellte Anträge können Sie bis zum Erlass eines Bescheides und darüber hinaus(spätestens) bis zum Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides - also bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist - wirksam zurücknehmen, soweit Ihr Dispositionsrecht nicht bereits durch einen anderen Leistungsträger eingeschränkt wurde (s. auch meine Vorredner/innen).