Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Widerspruch einlegen

von Birgit Spröd26.08.2011 | 10:56
2397 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Mein Mann bekommt ab 01.09. Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Da wir mit der Höhe der Rente nicht einverstanden sind, will er Widerspruch einlegen. Meine Fragelautet: Wielange dauert so eine Bearbeitung und bekommt er, trotz des Widerspruchs die Rente monatlich ausgezahlt oder heißt es bei Widerspruch giebts erstmal nichts ? Mfg B.Spröd

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schließe mich dem vorherigen Beitrag an.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die Rente, die mit dem nun per Widerspruch angegefochtenen Bescheid bewilligt wurde, wird auch während des laufenden Widerspruchsverfahren gezahlt. Der Widerspruch hat zwar hinsichtlich der Bindungswirkung des Bescheides aufschiebende Wirkung, der im Bescheid ausgewiesene Betrag wird jedoch auch vor einer weiteren Entscheidung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens weiter geleistet.

Einen zulässigen Widerspruch kann man immer innerhalb (der im Inland) einmonatigen Widerspruchsfrist einlegen.

Ist die Widerspruchsfrist jedoch bereits verstrichen, kann der Überprüfungsantrag gestellt werden. Mit diesem Überprüfungsantrag kann man (wie es die Bezeichnung bereits vermuten läßt) weitere Tatbestände geltend machen, die Einfluss auf die Rente haben bzw. aufgrund bestimmter Tatsachen eine Prüfung der bisher gezahlten Rente beantragen. Jedoch ist im Falle einer Rentenerhöhung bei einem Überprüfungsantrag der höhere Zahlbetrag ab Rentenbeginn, sondern erst mit Beginn des Monats, in dem man den Überprüfungsantrag gestellt hat, zu leisten.

Sowohl der Widerspruch als auch der Überprüfungsantrag müssen nicht zwingend beim Rentenversicherungsträger selbst zur Niederschrift aufgenommen werden. Für beides gilt, dass Sie ein formloses, freies Schreiben an den Rentenversicherungsträger richten. Bei einem Widerspruch muss das Widerspruchsschreiben innerhalb der Widerspruchsfrist beim Rentenversicherungsträger eingehen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

B´sonam 26.08.2011 | 11:34
Die Rente wird trotz Widerspruch ausbezahlt. Genaue Angaben über die Dauer eines Widerspuchsverfahrens kann ihnen keiner geben, da diese von Fall zu Fall (und Träger zu Träger) unterschiedlich sind. Wie will Ihr Mann denn den Widerspruch begründen ? Sind Ihnen irgendwelche Fehler in der Berechnung/bei den Zeiten aufgefallen ? Mit einem Widerspuch nach dem Motto "Die Renten ist doch viel zu niedrig, das kann so nicht stimmen" werden sie keine Aussicht auf Erfolg haben.
Britta.Fam 26.08.2011 | 13:12
Ich würde einen Überprüfungsantrag stellen oder bei einem Rentenberater die Rente überprüfen lassen. Grüße Britta.F
Birgit Sprödam 26.08.2011 | 13:28
Was ist denn der Unterschied zwischen Widerspruch und Überprüfungsantrag ? stellt man den Ü Antrag auch bei der Rentenstelle. Mein Mann ist noch immer nich davon überzeugt das er die rente trotz widerspruch bekommt...kann man das irgendwo nach lesen ?
abcdam 26.08.2011 | 13:36
Liebs Herrgöttle,da gehens halt zu einem privaten Rentenberater und lassen Sie nachrechnen,da brauchts dann keinen Widerspruch.
KSCam 26.08.2011 | 16:10
Ganz wichtig ist natürlich (egal ob Widerspruch oder Überprüfung draufsteht) dass Sie der DRV mitteilen, was eigentlich falsch sein soll am Bescheid. Eigentlich sollte jeder doch schon x-mal eine Renteninfo bekommen haben und seine Versicherungszeiten geprüft haben (spätestens beim Rentenantrag). Was soll somit falsch sein, es sei denn man hat sich im Vorfeld nicht gekümmert?
Birgit Sprödam 26.08.2011 | 14:05
ich danke allen die mir geholfen haben. ein schönes we ihnen allen. Mfg B.Spröd
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026