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Widerspruch EM-Rente

von Borneo28.03.2010 | 16:23
1656 Ansichten
5 Antworten

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Hallo an alle Wer weiß wie oft ein sogenannter - widerspruchsausschuß- ( wenn es anders heißt bitte um nachsicht) bei der drv-rheinland zusammen kommt. Ist es jede woche , einmal im monat etc? Hintergrund ist das ich jetzt ( anwaltlich vertreten) seit 4 monaten auf eine antwort warte. Der ra spricht jetzt von einer klage. Gruß B.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.03.2010 | 10:37

Hallo Borneo,

leider kann ich auch nur die schwammige Auskunft geben, dass der Widerspruchsausschuss in regelmäßigen Abständen tagt.

4 Antworten

kAam 28.03.2010 | 16:57
Aber 4 Monate ist noch nicht lange; ich warte schon 9 Monate und auch mein Anwalt will jetzt Druck machen. Über Interna wird hier im Forum nicht berichtet; bisher war das in Sachen Widerspruchsausschuss alles sehr schwammig ausgedrückt. "In regelmäßigen Abständen" soll das sein... was immer das auch heißen soll. KA
Krummiam 28.03.2010 | 17:39
In welchen Abständen der Widerspruchsauschuß ihrer RV genau tagt, nützt ihnen gar nichts. Weil Sie nicht wissen oder nicht wissen können, wann und in welcher Sitzung genau IHR Fall dann auch behandelt wird. Bevor Sie keinen Widerspruchsbescheid haben, KÖNNEN Sie übrigens gar nicht klagen ! Ihr Anwalt sollte nicht so einen Blödsinn erzählen. Erst wenn Sie den Widerspruchsbescheid in Händen haben ( wann auch immer dies sein wird.... ) , kann bzw. muss - innerhalb von 1 Monat -Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden. Das Widerspruchsverfahren muß also in jedem Falle erstmal abgewartet werden ! Bisher 4 Monate Dauer des Widerspruchsvefahrens ist tatsächlich wirklich nicht besonders lange ( auch wenn es ihnen verständlicherweise natürlich so vorkommt ). Richten Sie sich darauf ein, das dies in Einzelfällen auch schon mal bis zu 1 Jahr ( bei mir 11 Monate ! ) - selten auch noch länger - dauern kann. Wenn ihr Verfahren übrigens wirklich noch vor den Widerspruchsuschuss kommen soll ( wissen Sie das sicher oder vermuten Sie dies nur ? ) , heisst das nicht's gutes. Dem Widerspruchsauschuss werden nämlich nur die Fälle vorgelegt, wo die Rentenversicherung nach den -neuesten ! - angestellten medizinischen Ermittlungen im Widerspruchsverfahren dem Widerspruch in ihrem Sinne n i c h t positiv abhelfen kann - also bei ihrer Meinung der Ablehnung der EM-Rente bleibt... Aber trotzdem ist natürlich noch im Ausschuß auch eine andere Sichtweise der Dinge und damit eine andere Entscheidung denkbar. Wobei sicher die Chancen nicht höher als 50% einzustufen sind... - denn der Ausschuss hat ja eben keine anderen oder neueren med. Unterlagen vorliegen als der med. Dienst der RV sie hat. Da käme es halt nur auf eine neue - geänderte - Interpretaion der med. Unterlagen im Ausschuß an. Ob diese allerdings von den 2 "Laienbeisitzern" des Auschußes vorgennommen werden kann ( aufgrund fehlender med. Kenntnisse ) , bleibt zumindest sehr fraglich. Wobei letzlich noch ein Jurist im Hause der RV alles prüft und dieser damit die im Grunde genommene die endgültige Entscheidung im Verfahren trifft. Wenn juristisch nichts dagegen spricht, wird er sich natürlich immer dem Votum des Widerspruchsauschusses auch anschließen.
Winterkindam 01.04.2010 | 15:11
Leider hab ich auch desöfteren gelesen, dass im Widerspruchsausschuß kaum mehr etwas an der Entscheidung der Rentenversicherung geändert wird. Somit wäre der Ausschuß nur Makulatur.... Frage: Lohnt es sich, direkt dem Widerspruchsausschuß zu schreiben, wenn man weiß, dass die eigene Sache dort verhandelt wird? Man fühlt sich so ausgeliefert.
Wolfgangam 01.04.2010 | 20:33
Hallo Winterkind, > Frage: Lohnt es sich, direkt dem Widerspruchsausschuß zu schreiben (...) der Widerspruchsausschuss hat keine 'eigene' Anschrift. Adressat für den Widerspruch als solcher ist immer die Behörde, die den Bescheid erlassen/gefertigt/zugestellt hat - also die Deutsche Rentenversicherung. Der Widerspruch gibt der Sachbearbeitung/Verwaltung zunächst die Chance, die eigene Entscheidung im Sinne der/des Widersprechenden zu korrigieren (manchmal/sehr selten kann ja 1+1 nicht zusammengezählt werden ;-) und eine neue 'richtige' Entscheidung zu treffen, ein Abhilfebescheid folgt dann. Dass die Sachbearbeitung ohne weitere neue/wesentliche Erkennntnisse nun plötzlich nicht auf eine andere Linie/Sachentscheidung kommt, dürfte verständlich sein - und die Vorlage an den Widerspruchausschuss damit zum gleichen Ergebnis führen (die können sich zunächst auch nur an vorhandenen Fakten orientieren). Ein besonders 'tränenreicher' Widerspruch ('doofer' Gutachter - aber begründet!) mag schon helfen, neues Gutachten folgt - wenn das inhaltlich nicht mehr bietet, sieht die Bestätigung genauso aus. Ausliefern müssen Sie sich nicht. Nach dem Widerspruchsauschuss/Ablehnung haben Sie immer noch die Möglichkeit, der gerichtlichen Überprüfung/weiteres Gutachten. Gruß w. PS: nicht jede/r, der 'glaubt', es geht nicht mehr - und das klang die letzten Tage hier öfter an - ist wirklich ein 'Fall' für eine Rente wegen Erwerbsminderungsrente (nur weil der eigene Arbeitgeber keine Schonplatz hat, es nur gefühlsmäßig einfach nicht reicht, es im Rücken altersbedingt zwickt). Die Anforderungen an den allgemeinen Arbeitsmarkt sind sehr sehr niedrig ...
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