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Experten-Antwort

Widerspruch Entscheidung

von Jana17.11.2010 | 10:44
5789 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen EM Rentenantrag im Widerspruch am laufen. Da die letzte Begutachtung 9 Wochen zurück liegt, habe ich bei dem Sachbearbeiter angerufen um den Stand der Bearbeitung zu erfragen. Man sagte mir, dass die Akte nochmals zum ärztlichen Ausschuß gegangen sei, da eine Frage offen war. Man wollte nochmal was nachlesen. Frage: ich dachte der Widerspruchsausschuß besteht aus Arbeitgeber, Arbeitnehmer bzw. Selbsverwaltung. Gibts es tatsächlich einen ärztlichen Ausschuß?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich verweise auf den vorherigen Beitrag. Sobald med. Fragen zu klären sind, sind Mediziner einzuschalten. Die Bezeichnung der Stelle, die zu Ihrem Rentenversicherungsträger gehört, kann von Träger zu Träger unterschiedlich sein, wird dann aber wahrscheinlich nicht "Ärztlicher Ausschuss" heißen, sondern in etwa "Ärztlicher Dienst" oder "Sozialmedizinischer Dienst".

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25 Antworten

...am 17.11.2010 | 11:37
Wahrscheinlich ist hier der ärztliche Dienst gemeint. Wenn die Rente aus medizinischen Gründen abgelehnt wurde und Widerspruch erfolgte, ist die Entscheidung aus medizinischer Sicht zu überprüfen. Das kann weder der Sachbearbeiter nocht der Widerspruchsausschuß, da diese (im Normfall) keine Mediziner sind. Die von Ihnen dargelegte Widerspruchsbegründung ist also von einem Arzt - also dem medizinischen Dienst der RV - erneut zu überprüfen.
Janaam 17.11.2010 | 11:55
..für die Erklärung. ja, es kann sein, dass es anders hieß - ich war etwas aufgeregt. Irgendwas mit ärtzlich war es aber.. Danke schön.
Klemensam 17.11.2010 | 13:44
Das ist aber ganz wichtig zu wissen u.a. für den weiteren zeitlichen Verlauf und die Entscheidung WO genau die Akte jetzt ganz akutell liegt. Liegt sie wirklich noch beim ärztlichen / med. Dienst der RV oder schon beim Widerspruchsausschuss ? Liegt Sie nämlich noch beim med. Dienst besteht zumindest die Chance das eine kurzfristige Enrtscheidung bevorsteht und vor allem das ihrem Widerspruch auch stattgegeben wird. Liegt Sie hingegen schon beim Widerspruchsausschuss zur endgültigen Entscheidung vor, heisst das im Klartext das der med. /ärztliche Dienst der RV bei seiner negativen Entscheidung bleibt und ihrem Widerspruch nicht abhelfen also entsprechen wird. Dann erst geht die Akte nämlich rüber in den Widerspruchsausschuss der dann die finale Entscheidung über ihren Widerspruch fällen wird. Hier ist zwar grundsätzlich jede Entscheidung möglich, aber es wird doch meistens dem " Empfehlung " des med. Dienstens der RV gefolgt...
Janaam 17.11.2010 | 15:31
..und ich könnte schwören, dass man "ärztlicher Ausschuss" gesagt hat.
Klemensam 17.11.2010 | 16:46
Donnerwetter. Diese Zahlen sind ja hoch interessant. Das hätte ich so in dieser extremen Konstellation nicht vermutet. Dann käme ja eine Widerspruchsabhilfe durch den Ausschuss quasi einem Lottogewinn gleich. Man könnte aber auch sagen, die Vorlage vor dem Widerspruchsausschus gleicht einer Farce und kommt einem " Kasperltheater " gleich..... Das heisst man muss unter allen Umständen versuchen, das dem Bescheid vorher bereits abgeholfen wird und esrt gar nicht in den Ausschuss gelangt. Wo haben Sie diese Zahler her, wenn ich fragen darf ? Kann man die per Link irgendwo offiziell einsehen ?
RFn am 17.11.2010 | 18:28
Das Rechtsmittel "Widerspruch" kann gegen jeden erteilten Bescheid zu allen möglichen Sachverhalten eingelegt werden. Abgelehnte EM-Renten sind nur ein Teil davon. Widersprüche werden grundsätzlich nicht von der zuständigen Sachbearbeitung, sondern von einer gesonderten Stelle bearbeitet. Wenn festgestellt wird, dass dem Widerspruch stattzugeben ist, erfolgt ein neuer Bescheid. Wenn festgestellt wird, dass der Widerspruch voll oder teilweise abzulehnen ist, wird eine Begründung vorbereitet, die an die zentrale Widerspruchsstelle geht. Dort erfolgt eine nochmalige Prüfung (gegebenenfalls unter nochmaliger Einschaltung des beratungsärztlichen Dienstes und Einholung weiterer Gutachten bei EM-Renten und Reha-Sachen) und die entgültige Entscheidung. Bei einer Ablehnung wird ein Widerspruchsbescheid erlassen, gegen den nur eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden kann. In den Widerspruchsausschuss gelangen kurz gesagt nur die Widerspruchsfälle, denen auf der Sachbearbeiterebene nicht oder nur teilweise abgeholfen werden kann.
Janaam 17.11.2010 | 19:09
Vielen lieben Dank an RFn und Klemens für die verständliche Erklärung. :)
Janaam 17.11.2010 | 19:16
ist das: ....aber doch total überflüssig. Wenn sie sich eh der Meinung des med. Dienstes anschließen (müssen, weil keine med. Kenntnisse) Irgendwie scheint es eine Instanz zu sein, die nur fiktiv das letzte Wort hat.
Klemensam 17.11.2010 | 19:55
Es handelt sich quasi um einen " Alibiauschuss " wo dem Antragsteller und der Öffentlichlichkeit sugeriert wird, das hier noch alles möglich ist obwohl dem fast immer nicht so ist... Allerdings muss man zur Ehrenrettung dieses Ausschusses aber auch sagen, das es wohl Einzelfälle gibt wo die (Vor)- Entscheidung seitens des med. Dienstes nicht klar ausfällt und/oder andere z.b. juristische Gründe zu beachten sind, wo dann der Ausschuss sein Votum zugunsten des Antragstellers gibt. Vielleicht gibt es aber auch noch andere -gute - Gründe wozu dieser Ausschuss da ist, aber diese sind mir leider nicht bekannt.
RFn am 17.11.2010 | 20:12
Auch im beratungsärztlichen Dienst gibt es mehrere Ebenen. Bei Widersprüchen werden die medizinischen Unterlagen von einer, sagen wir mal, höheren Arzt-Ebene geprüft. Diese Prüfung schliesst auch ein die Einholung neuer Gutachten, eventuell auch von bisher nicht in Anspruch genommenen medizinischen Fachrichtungen. Wegen vieler einzelner Bearbeitungsetappen dauert die Bearbeitung von Widersprüchen teilweise einige Monate. Auf jeden Fall ist jede abschliessende Entscheidung sorgfältig abgewogen. Und die Zentrale Widerspruchsstelle besteht nicht nur aus dem Widerspruchsausschuss, sondern aus einem grösseren Stab von erfahrenen Mitarbeitern, der die zu treffende Entscheidung sorgfältig vorbereitet. Und noch etwas: Auch die für den Versicherten nicht angenehmen Entscheidungen (Ablehnungen) werden nicht im Interesse der Rentenversicherung getroffen, sondern auf der Grundlage des geltenden Rechtes. Und wenn der medizinische Dienst aller beteiligten Ebenen zu der Einschätzung kommt, dass die vorhandenen Leistungseinschränkungen nicht eine Erwerbsunfähigkeit mit einem Rentenanspruch darstellen, sollte der Betreffende nicht nur deshalb wütend sein, weil er keine Rente bekommt, sondern sich auch etwas freuen, dass er doch relativ gesund ist. Ich persönlich und alle anderen Mitarbeiter der Rentenversicherung haben dafür Verständnis, dass unter Umständen (z.B. bei älteren Menschen, die kaum eine Chance haben, noch einen passenden Arbeitsplatz zu finden, bei denen der Anspruch auf ALG I und/oder Krangengeld ausgelaufen ist...) eine EM-Rente die Sicherung des Lebensunterhaltes darstellen würde. Aber niemand kann sich über die bestehenden Gesetze hinwegsetzen. Deshalb, betrachten Sie die Mitarbeiter der Rentenversicherung nicht als unbarmherzige Bürokraten.
Janaam 18.11.2010 | 09:07
Vielen Dank für die Ausführungen, ich finde sie sehr interessant und ja, auch verständlich. Dieses allerdings: .... ist doch ein sehr subjektives Empfinden. Ich denke, dass sich andere Menschen, in dem Fall die beim med. Dienst, vorstellen können was Schmerzen sind, wie sie sich anfühlen - aber niemals können sie ein psychisches Leiden nachempfinden - weil dieses eben subjektiv und nicht messbar ist. Klar - theoretisch wissen sie sicherlich einiges und sind auch kompetent - aber eben nur theoretisch. Das ist bei Krankheiten, die man auf keinem Röntgen - MRT Bild sieht, in keiner Blutuntersuchung nachweisen kann, besonders schwierig. Deshalb stelle ich es doch sehr in Frage, ob sich so ein Mensch freuen kann, dass andere Personen, die ihn niemals gesehen haben, einfach "bestimmen" dass er gesund ist..., dass er gesund genug zu sein hat um arbeiten zu können.
RFn am 18.11.2010 | 18:33
Man gehe auf der Internetstartseite der Deutschen Rentenversicherung Bund und gebe rechts oben in die Suchzeile "Jahresbericht 2009" oder "Jahresbericht 2008" oder "Geschäftsbericht 2009" ein und mache einen Klick im danebenstehenden Feld. So gelangt man am schnellsten in diese Dokumente. Mir ist jedenfalls der Zugriff im Gegensatz zuder Behauptung von Machts Sinn nicht verwehrt.
zeldaam 18.11.2010 | 21:42
Hallo, hier geht's zum Jahresbericht 2009 mit den Zahlen zum Thema Widersprüche: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Inhalt/Fo… oder als Direktlink zum sofortigen Download: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/servlet/conte… Dort sind insbesondere die Seiten 44 und 171 von Interesse. Dort sieht man dann auch, dass die Abhilfequote der Widerspruchsausschüsse nur deshalb so gering ist, gerade weil ein Großteil der Abhilfen bereits durch die Sachbearbeitung erfolgt. Nur in seltenen Fällen weicht der Widerspruchsausschuss also von dem Vorschlag der Sachbearbeitung im Widerspruchsverfahren ab und entscheidet somit zugunsten des Versicherten (also eine Abhilfe), obwohl eine Zurückweisung des Widerspruches vorgeschlagen wurde. Wenn man so will: In diesen Fällen "rettet" der Widerspruchsausschuss also nochmal "das Kind aus dem Brunnen". MfG zelda
W*lfgangam 18.11.2010 | 23:09
Danke Zelda, manche Krakeelen eben, ohne sich in die offen verfügbaren Quellen einwählen zu können/sie zu finden/sie zu verifizieren und empirisch zu be(wider)legen - Hauptsache der Hals macht erst mal auf...nunja, Machtssinn ? Gruß w. ...Hexenjagd hinter allem zu vermuten, was einem aus eigenen Lücken verschlossen bleibt - 'türlich, Schuld der 'heimtückischen' DRV ;-)
zeldaam 18.11.2010 | 22:51
Ach "Machts Sinn", hier dann auch noch der Link zum Jahres- bzw. Geschäftsbericht 2008: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inh… Dieser Bericht enthält jedoch keine Zahlen zu den Widersprüchen. Ich kann Ihre Vergleiche jedoch nicht nachvollziehen, belegen Sie diese bitte doch mal mit konkreten Zahlen. Der Geschäftsbericht 2009 enthält auf Seite 171 die Zahlen für 2008 und 2009. Dort kann ich zumindest nicht Ihre Verelffachung der Abhilfen durch die Widerspruchsausschüsse erkennen. Dass die Rentenversicherung nichts "vertuschen" will, können Sie dann auch den diversen Publikationen entnehmen: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inh… MfG zelda
W*lfgangam 19.11.2010 | 19:48
Hallo Machtsinn, > Trotzdem: immer schön sachlich bleiben, W*lfgang. Sorry, war in diesem Fall etwas unlaunig - und richtig, Sachlichkeit sollte trotz aller widerborstenden Gedanken beim Lesen bestehen bleiben. Nur manchmal eben ... ;-) Gruß w.
Janaam 17.11.2010 | 15:22
Zitat von Klemens anzeigen
Meine Güte - mir wird schlecht. Also - ich habe Widerspruch eingelegt und wurde daraufhin diesmal zu einem externen Gutachter geschickt. Ca. 4 Wochen danach habe ich bei der DRV angerufen (beim ersten Mal hatte ich nach 10 Tagen bereits die Absage erhalten) um mich zu erkundigen. Man sagte mir, dass das Gutachten grade bei der DRV eingetroffen sei und, dass es nun ausgewertet werden muss. Gleichzeitig gab man mir eine Tel. Nr. unter der ich bei Fragen nochmals anrufen könnte, da nun die Akte woanders hin geht und eine andere Stelle für mich zuständig sei. Diese Tel. Nr. habe ich heute angerufen und die freundliche Dame sagte mir, dass sich meine Akte nochmals beim "ärztlichen Dienst" befindet, da noch eine Frage geklärt werden müsse. Es würde noch ein paar Tage dauern, ich möchte bitte nächste Woche nochmal anrufen -dann wüsste man mehr. Dieses ganze hin und her macht mich noch wahnsinnig ;( lg
Machts Sinnam 17.11.2010 | 16:16
Zitat von Klemens anzeigen
Hallo Klemens, das kann man wohl sagen: im Jahr 2008 kammen insgesamt 256 Widerspruchsausschüsse zu 4.244 Sitzungen zusammen und verhalfen bei 94.238 entschiedenen Fällen nur 368 Widersprüchen zum teilweisen oder ganzen Erfolg. Pro Sitzung wurden durchschnittlich rund 22 Fälle entschieden, eine Abhilfe gabs nur in jeder zwölften Sitzung bzw. in jedem 256. Fall. Die insgesamt 368 positiven Entscheidungen der Widerspruchsausschüsse stehen in keinem Verhältnis zu den 70.375 Abhilfen und 42.308 einvernehmlichen Regelungen auf Verwaltungsebene. Gruß! Machts Sinn
Klemensam 17.11.2010 | 18:48
Zitat von Jana anzeigen
Das heisst man muss unter allen Umständen versuchen, das dem Bescheid vorher bereits abgeholfen wird und esrt gar nicht in den Ausschuss gelangt.
In den Ausschuss gelangen welche Fälle? Die, über die der med. Dienst nicht entscheiden kann? Ich steige da überhaupt nicht durch :)
Ja, richtig. Wenn Widerspruch eingelegt wird prüft erstmal der med./ärztliche Dienst der RV ob ihrem Widerspruch stattgegeben werden kann oder nicht. Dies geschieht anhand von - neuen - med. Ermittlungen über ihren aktuellen Gesundheitszustand bzw. ihrer Erwerbsfähigkeit ( z.b. durch Einholung von neuen Befundberichten ihrer behandenden Ärzte und/oder einer Begutachtung etc. ) Kommt der med. Dienst der RV dann zu dem Ergebnis , das der Widerspruch zu Recht eingelegt wurde und Sie doch erwerbsgemindert sind, bekommen Sie einen EM-Rentenbescheid. Kommt der med. Dienst der RV aber zu dem Ergebnis, das Sie nicht erwerbsgemindert sind und damit ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann - also die RV bei der für Sie negativen Entscheidung bleibt - , wird ihr Widerspruch dann erst dem Widerspruchsauschuss vorgelegt und zwar zur finalen Entscheidung. Der Ausschuss hat quasi das letzte Wort.. Diese Verfahrensweise ist zwingend so vorgegeben. Der Widerspruchsauschuss prüft dann - zumindest theoretisch - eigenständig die vorgelegten Unterlagen des med. Dienstes , ob nicht doch noch ein anderer - für Sie positiver Bescheid - erfolgen kann. Das ist aber anhand von Zeitmangel und fehlenden med. Fachkenntnissen in der Praxis unmöglich... Das Problem ist außerdem, das ein Mitarbeiter der RV dem Ausschuss den Fall vorträgt und damit natürlich auch aus Sichtweise und Einschätzung ( Ablehnung der EM-Rente ) des med. Dienstes der RV. Da die Mitglieder des Ausschusses natürlich keine Ärzte sind und damit medizinisch-fachlich gar nicht anders entscheiden können als wie dies der ärztliche Dienst der RV anhand der neuen Ermittlungen vorschlägt, schliesst sich der Ausschuss dann eben fast immer dem Vorschlag / der Vorlage der RV nach Ablehnung des Widerspruches an. Es ist deshalb wichtig, das bereits mit oder kurz nach der Widerspruchseinlegeung vom Antragsteller selbst neueste ärztliche Unterlagen beschafft und eingereicht werden., die den Widerspruch und damit das Rentenbegehren unterstützen. Natürllich lässt sich letztlich nicht immer verhindern , das dann doch der Fall in den Widerspruchsauschuss gelangt und dann hat man eigentlich schon verloren... Bei Widerspruchsablehung bleibt dann nur noch die Klage vor dem Sozialgericht. Mit Hilfe und Unterstützung eiines versierten Fachanwalt für Sozialrecht der mit solchen Fällen vertraut ist, gibt es aber schon Möglichkeiten das Verfahren so zu beeinflussen , das der Fall gar nicht erst in den Ausschuss gelangt, sondern möglichst vorher positiv für den Antragsteller entscheiden wird...
Machts Sinnam 18.11.2010 | 10:04
Zitat von Klemens anzeigen
Hallo Klemens, die Zahlen sind dem offiziellen Geschäftsbericht 2008 der Deutschen Rentenversicherung Bund (Rechtsbehelfsverfahren, S. 50) entnommen. Leider ist der Zugang über das Internet dazu – wie auch zu den weiteren Geschäftsberichten und zu den J a h r e s berichten – inzwischen verwehrt. Hoffentlich nicht wegen dieser Diskussion!!! Auf Wunsch und bei Mitteilung einer E-Mail-Adresse übersende ich gerne die Datei . Daraus drei weitere Zahlen: Im Rahmen der Rechtsverfolgung hat die DRV Bund 2008 insgesamt 8,8 Millionen ausgegeben, 2,3 Millionen Euro für erfolgreiche Widerspruchsverfahren (§ 63 SGB X) und 6,5 Millionen Euro für erfolgreiche Klageverfahren. Gruß! Machts Sinn
Holger H.am 18.11.2010 | 18:30
Zitat von Machts Sinn anzeigen
Machts Sinn schrieb

Hallo Zelda,

hier die Zitate aus den Geschäftsberichten

2008:

„Widerspruchsverfahren

Im Berichtsjahr fiel die Zahl der eingegangenen Widersprüche auf unter 194 000. Insgesamt wurden über 203 000 Widersprüche erledigt. Davon war in 70 375 Fällen eine Abhilfe auf der Verwaltungsebene möglich. Nach Klärung der Rechtslage mit den Betroffenen wurden 42 308 Widersprüche einvernehmlich abgeschlossen. Ist eine Erledigung des Widerspruches nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens möglich, entscheiden die Widerspruchsausschüsse der Zentralen Widerspruchsstelle (vergleiche auch Abschnitt Selbstverwaltung, Seite 73). Wie am Ende des Vorjahres waren 256 Wider-spruchsausschüsse tätig. Sie kamen zu 4 244 Sitzungen zusammen und entschieden über 94 238 Fälle. In 368 Fällen hatte der Widerspruch Erfolg (teilweise oder volle Stattgabe). 92 817 Widersprüche wurden zurückgewiesen.“

2009:

„Widerspruchsverfahren

Die Zahl der eingegangenen Widersprüche fiel auf unter 180 000. Insgesamt wurden über 182 000 Widersprüche erledigt. Davon war in 64 824 Fällen eine Abhilfe auf der Verwaltungsebene möglich. Nach Klärung der Rechtslage mit den Betroffenen wurden 37 958 Widersprüche einvernehmlich abgeschlossen. Ist eine Erledigung des Widerspruchs nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens möglich, entscheiden die Widerspruchsausschüsse der Zentralen Widerspruchsstelle (vergleiche auch Abschnitt Selbstverwaltung Seite 65). Wie am Ende des Vorjahres waren 256 Widerspruchsausschüsse tätig. Sie kamen zu 3 938 Sitzungen zusammen und entschieden über 84 747 Fälle. Davon konnte in 4 110 Fällen teilweise oder volle Abhilfe geschaffen werden. 79 691 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Siehe auch Seite 171.“

Hier liegen die Abhilfen durch die Widerspruchsausschüsse / Widerspruchsstelle bei 368 im Jahr 2008 und bei 4 110 im Jahr 2009, während sie in der Übersicht auf Seite 171 des Geschäftsberichtes 2009 mit 935 für 2008 und 1 053 für 2009 angegeben ist.

Es wird immer verwirrender und deutlicher, weshalb der G e s c h ä f t s bericht 2008 nicht mehr zugänglich ist.

Trotzdem: immer schön sachlich bleiben, W*lfgang.

Gruß!

Machts Sinn

Können Sie mir diese Datei bitte an bagxperts[at]hotmail.de senden? Vielen Dank und viele Grüße
Machts Sinnam 18.11.2010 | 19:48
Zitat von RFn anzeigen
Hallo RFn, die Suche bringt bei mir dieses Ergebnis (inzwischen mit Jahresberichten, aber kein Geschäftsbericht): Suchergebnis Ergebnis Ihrer Suche nach "Geschäftsbericht 2009" Resultate 1 bis 6 von insgesamt 6 (1 Seite). 1. Jahresbericht 2009 Im Jahresbericht informieren wir Sie über die Entwicklungen und Aktivitäten der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2009. Im Kapitel „Jahresrückblick“ geben wir eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Das Kapitel „Geschäftsverlauf“ enthält eine Übersicht über … Stand: 31.07.2009 Trefferquote 20% 2. Newsletter "Deutsche Rentenversicherung Info" Ausgabe 1 aus 2006 Newsletter "Deutsche Rentenversicherung Info" Stand: 01.07.2006 Trefferquote 10% 3. Jahresbericht 2008 In diesem Jahresbericht informieren wir Sie über die Entwicklungen und Aktivitäten der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2008. Im Jahresrückblick geben wir eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Das Kapitel Geschäftsverlauf enthält eine Übersicht über die … Stand: 31.07.2009 Trefferquote 10% 4. Von Altersgrenze bis Zeitrente – das Rentenlexikon Damit Begriffe rund um die Rentenversicherung für niemanden ein Fremdwort bleiben, finden Sie die 350 wichtigsten in dieser Broschüre ausführlich erläutert. Stand: 01.10.2009 Trefferquote 10% 5. Von Altersgrenze bis Zeitrente – das Rentenlexikon Damit Begriffe rund um die Rentenversicherung für niemanden ein Fremdwort bleiben, finden Sie rund 350 der wichtigsten in dieser Broschüre ausführlich erläutert. Stand: 01.10.2009 Trefferquote 10% 6. Von Altersgrenze bis Zeitrente – das Rentenlexikon Damit Begriffe rund um die Rentenversicherung für niemanden ein Fremdwort bleiben, finden Sie rund 350 der wichtigsten in dieser Broschüre ausführlich erläutert. Stand: 01.10.2009 Trefferquote 10%
Machts Sinnam 18.11.2010 | 23:52
Zitat von zelda anzeigen
Hallo Zelda, hier die Zitate aus den Geschäftsberichten 2008: „Widerspruchsverfahren Im Berichtsjahr fiel die Zahl der eingegangenen Widersprüche auf unter 194 000. Insgesamt wurden über 203 000 Widersprüche erledigt. Davon war in 70 375 Fällen eine Abhilfe auf der Verwaltungsebene möglich. Nach Klärung der Rechtslage mit den Betroffenen wurden 42 308 Widersprüche einvernehmlich abgeschlossen. Ist eine Erledigung des Widerspruches nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens möglich, entscheiden die Widerspruchsausschüsse der Zentralen Widerspruchsstelle (vergleiche auch Abschnitt Selbstverwaltung, Seite 73). Wie am Ende des Vorjahres waren 256 Wider-spruchsausschüsse tätig. Sie kamen zu 4 244 Sitzungen zusammen und entschieden über 94 238 Fälle. In 368 Fällen hatte der Widerspruch Erfolg (teilweise oder volle Stattgabe). 92 817 Widersprüche wurden zurückgewiesen.“ 2009: „Widerspruchsverfahren Die Zahl der eingegangenen Widersprüche fiel auf unter 180 000. Insgesamt wurden über 182 000 Widersprüche erledigt. Davon war in 64 824 Fällen eine Abhilfe auf der Verwaltungsebene möglich. Nach Klärung der Rechtslage mit den Betroffenen wurden 37 958 Widersprüche einvernehmlich abgeschlossen. Ist eine Erledigung des Widerspruchs nicht im Rahmen des Verwaltungsverfahrens möglich, entscheiden die Widerspruchsausschüsse der Zentralen Widerspruchsstelle (vergleiche auch Abschnitt Selbstverwaltung Seite 65). Wie am Ende des Vorjahres waren 256 Widerspruchsausschüsse tätig. Sie kamen zu 3 938 Sitzungen zusammen und entschieden über 84 747 Fälle. Davon konnte in 4 110 Fällen teilweise oder volle Abhilfe geschaffen werden. 79 691 Widersprüche wurden zurückgewiesen. Siehe auch Seite 171.“ Hier liegen die Abhilfen durch die Widerspruchsausschüsse / Widerspruchsstelle bei 368 im Jahr 2008 und bei 4 110 im Jahr 2009, während sie in der Übersicht auf Seite 171 des Geschäftsberichtes 2009 mit 935 für 2008 und 1 053 für 2009 angegeben ist. Es wird immer verwirrender und deutlicher, weshalb der G e s c h ä f t s bericht 2008 nicht mehr zugänglich ist. Trotzdem: immer schön sachlich bleiben, W*lfgang. Gruß! Machts Sinn
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