Hallo Detlef,
als Antragsdatum für Ihre EM-Rente gilt der Tag der Terminvergabe in der Auskunfts- und Beratungsstelle. Dies können Sie dem Reha-Träger mitteilen.
Darüber hinaus können Sie Ihre Rente aber auch bei einem Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dies ist in der Regel innerhalb weniger Tage möglich. Wer da für Sie in Frage kommt, erfahren Sie hier:
https://www.deutscherentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
In der Regel werden aber Leistungen zur Teilhabe nur bewilligt, wenn keine Erwerbsminderung vorliegt. Dies wäre ja widersinnig und wird vor Bewilligung durch den Sozialmedizinischen Dienst geprüft.
Sie geben an, dass die Krankenkasse die LTA beantragt habe (bzw. Sie zur Beantragung aufgefordert hat)? Bekommen Sie derzeit Krankengeld? Dann klären Sie bitte den Sachverhalt mit der Krankenkasse, denn Ihr Dispositionsrecht ist eingeschränkt und die Krankenkasse kann u. U. die Krankengeldzahlung einstellen, wenn Sie ohne Rücksprache Widerspruch gegen die Bewilligung der LTA einlegen.
Warum hat die Rentenversicherung Sie angeschrieben, ob Sie den Widerspruch zurücknehmen wollen? Haben sie den Widerspruch fristwahrend ohne Begründung eingelegt? Dann müssten sie ggf. eine Begründung nachreichen. Ansonsten wird der Widerspruch mangels Begründung zurückgewiesen und stehen wieder am Anfang.