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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Teil des Bescheides

von Rieke26.06.2020 | 13:36
92 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin mit der Genehmigung der teilweise Erwerbsminderung einverstanden. Bei der Verrechnung vom Krankengeld ist aber ein Fehler passiert. Wenn ich jetzt Widerspruch einlege, wie kann ich dann sicherstellen, dass die teilweise Erwerbsminderungsrente nicht auch gestoppt wird?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rieke,

ein Widerspruch ist nur gegen die Entscheidung als solche (Verfügungssatz, im Gerichtsverfahren = Urteil) möglich, also Rentenart, Rentenbeginn, ggf. Rentenende, Rentenhöhe.

Soweit Sie lediglich mit der Ausführung des Bescheides nicht einverstanden sind, setzen Sei sich bitte direkt mit dem persönlichen Ansprechpartner in Verbindung, der im Bescheid auf Seite 1 rechts oben angedruckt ist.

Viele Grüße,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Riekeam 26.06.2020 | 15:00
Vielen Dank.
Siehe hieram 26.06.2020 | 18:09
Hallo Rieke, vielleicht liegt gar kein Fehler vor? Wenn Sie Krankengeld aus einer Vollzeitbeschäftigung haben und nun rückwirkend teilweise EM-Rente bewilligt wurde, hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf den Zahlbetrag der sich zeitüberschneidenden Teil-EM-Rente. Und dies nicht nur auf 50% vom Krankengeld begrenzt, auch wenn man dies zunächst vermuten würde (50% EM-Rente und 50% Krankengeld). Dem ist aber nicht so. Der Differenzbetrag Krankengeld bleibt Ihnen als "Aufstockung" zur Verfügung. Dies auch, wenn Sie nun nach EM-Rentenbeginn weiterhin durchgehend arbeitsunfähig sein sollten und der Anspruch von 78 Wochen noch nicht erschöpft ist. Lassen Sie sich von Ihrer Krankenkasse eine tagesgenaue Aufstellung der zurück gerechneten Beträge geben, dann klärt sich vielleicht schon etwas. (Außerdem benötigen Sie diese dann ohnehin für die später zu erstellende Steuererklärung, damit auch das FA versteht, was da gerechnet wurde). Sofern dies nun kein weiteres Licht in das Fragendunkel gebracht hat, hilft Ihnen Ihre zuständige Rentenversicherung direkt weiter (wie auch schon der Experte richtigerweise empfohlen hat).
Riekeam 26.06.2020 | 20:15
Ich hatte auf 50 % reduziert nach einer schweren Erkrankung vor 3 Jahren. Jetzt bin ich wieder krank. Krankengeld warfür die 50%. Ich rufe am Montag an.
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