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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Teil Erwerbsminderung

von Nela23.05.2024 | 23:22
329 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Antrag wurde 2021 zum zweiten Mal gestellt (2019 ) und mir wurde 2023 eine teilweise EU Rente genehmigt. Ich war in 4bRehas und vielen Ärtzen da mein Leiden angeboren ist. Ich bin jetzt 60 Jahre alt und habe bis letztes Jahr gearbeitet. Nun zu meiner Frage.: l Letzte Woche war ich beim 4 Gutachter, der als erstes gesagt hat, dass bei diesem Widerspruch auch meine genehmigte Teil EU Rente gestrichen werden kann. Stimmt das? Er redete mich über den Haufen, dass ich doch arbeiten solle. Ich bin seit 1Jahr krank geschrieben und in laufender Behandlung. Eine Rückkehr an meinen Arbeitsplatz hätte nach kurzer Zeit einen weiteren körperlichen und seelischen Zusammenbruch zur Folge. Jetzt habe ich Angst und Stress, dass bei diesem letzten negativen Gutachten meine Rente weg ist. Dann hätte ich den Widerspruch sein lassen können. Für Ihre Rückantwort vielen lieben Dank Viele Grüße Nela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nela,

 

wir können - und wollen - Ihren konkreten Einzelfall nicht hier in einem öffentlichen Forum besprechen. Wir raten Ihnen dazu, die Entscheidung abzuwarten und, sollten Sie damit nicht einverstanden sein, Widerspruch einzulegen. Sie sollten Ihren Widerspruch nicht davon abhängig machen wie wahrscheinlich es ist, dass er Erfolg haben wird.

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6 Antworten

Natürlicham 24.05.2024 | 04:37
Natürlich kann in einem Widerspruchsverfahren auch herauskommen das keine Erwerbsminderung vorliegt. Das kann ein Forum aber nicht beurteilen und beantworten.
Abwarten, bis Ergebnis vorliegtam 24.05.2024 | 08:02
Wie Ihr Widerspruchsverfahren ausgeht, kann Ihnen hier niemand sagen, auch die DRV-Experten nicht. Es ist alles möglich, volle EM-Rente, teilweise EM-Rente oder auch gar keine EM-Rente mehr. Nicht immer folgt die DRV übrigens den Aussagen einnes externen Gutachters, die DRV ist frei in ihrer Einschätzung. Sie können derzeit nichts anderes machen, als den Ausgang des Verfahrens, das Sie ja selber angestoßen haben, abzuwarten. Sollte Ihnen das Ergebnis nicht gefallen, können Sie natürlich Klage beim Sozialgericht einreichen. Dabei helfen können zum Beispiel ein Fachanwalt oder auch die Sozialverbände VdK oder SoVD.
Mikeam 24.05.2024 | 08:03
Es ist jedoch relativ unwahrscheinlich. In meiner ganzen Laufbahn ist mir das nicht ein einziges Mal untergekommen, dass eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente nach einem Umwandlungsantrag auf volle Erwerbsminderungsrente aberkannt wurde.
schnellam 24.05.2024 | 08:24
Bei einem Widerspruch kann es durchaus passieren, dass die bisher gezahlte Rente wegfällt, wenn die medizinischen Voraussetzungen, nach erneuter Prüfung, nicht mehr vorliegen. Man sollte den Widerspruch jedoch nicht davon abhängig machen, wie wahrscheinlich es ist, dass er angenommen wird oder nicht.
Nelaam 24.05.2024 | 15:54
Zitat von Experte/in anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort. Ja sicher darf ich auf das Ergebnis warten, es war ja auch nur mein persönlicher Eindruck und ich habe nicht in den "Kopf" des Gutachters hinein gesehen. Es ist gut, in diesem Forum, so schnell eine Expertenantwort zu bekommen.
Nelaam 24.05.2024 | 15:59
Lieber Mike, Danke, Sie haben mich etwas beruhigt. Da sich an meiner Situation nichts relevantes zum Positiven geändert hat, hoffe ich doch, dass es "gut" ausgeht. Schließlich war es meine persönliche Einschätzung und nicht die des noch nicht vorliegenden Gutachtens.
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