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Experten-Antwort

Widerspruch gegen volle Erwerbsminderungsrente

von Mondeule29.07.2025 | 06:39
298 Ansichten
19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen. Ich habe im Mai auf Anraten der Klinik, in der ich bis vorige Woche für 15 Wochen war, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Gedacht war eigentlich nur eine teilweise Rente, da es mir meines Erachtens nach durchaus möglich ist, noch 3 bis unter 6 Stunden in meiner Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu arbeiten. Hatte dem Antrag einige ältere Berichte sowie einen aktuellen Zwischenbericht des Klinikaufenthalts beigelegt. Vor zwei Wochen bekam ich überraschenderweise schon einen Bescheid über die Zusage einer befristeten vollen Erwerbsminderungsrente. Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt mit der Bitte, sie auf eine teilweise Rente zu beschränken. Es ist bereits sichergestellt, dass ich ca. ab Oktober mit 70 % wiedereingegliedert werden kann. Ohne Widerspruch würde nämlich mein Arbeitsverhältnis bei einer vollen Rente zwingend für 3 Jahre ruhen (TVÖD) und das möchte ich weder finanziell noch arbeitstechnisch in Kauf nehmen. Wie stehen meine Chancen, dass die Rentenversicherung das akzeptiert? Sie sollen ja weniger bezahlen und nicht mehr. Und wenn sie es nicht machen, kann ich auf die Rente komplett verzichten? Eine volle Rente möchte ich nämlich auf keinen Fall.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mondeule,

 

wie das Widerspruchsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung ausgehen wird kann ihnen hier vorab niemand beantworten. Diese Entscheidung müssen sie erstmal abwarten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Expertenteam

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18 Antworten

Meinetwegenam 29.07.2025 | 07:13
Meinetwegen geht das in Ordnung. Da ich das aber genausowenig zu bestimmen habe wie die anderen User und Experten hier, werden Sie wohl abwarten müssen, wie die DRV entscheiden. Könnte durchaus passieren, dass Sie sich entscheiden müssen zwischen Ganz und Gar nicht
Gründlich nachdenkenam 29.07.2025 | 07:20
Wie Ihre "Chancen stehen", kann Ihnen hier natürlich niemand sagen. Und niemand zwingt Sie natürlich, eine volle EM-REnte in Anspruch zu nehmen. Sie können aus Sicht der DRV auch einfach Vollzeit oder Teilzeit weiterarbeiten. Dann wird die Rente eben ggf. entzogen. Ansonsten lehnt man eine bereits gewährte EM-Rente nicht leichtfertig ab. Sie wären nicht der erste, der arbeiten will, aber einfach nicht mehr kann? Was machen Sie dann, wenn Sie in einigen Monaten feststellen, dass Sie wirklich nicht mehr können? Denn eine volle EM-Rente bekommt man nur, wenn man wirklich nicht mehr arbeitsfähig ist. Das sollten Sie jedenfalls gründlich mit Ihren Ärzten besprechen. Denn dann stünden Sie ohne EM-Rente und ohne Arbeitsmöglichkeit "nackt im Wind". Und dann ist es sehr schwierig, wieder eine EM-Rente zu bekommen. Aber hey, Ihre Entscheidung, mit der Sie dann leben müssen.
Rentenschmiedam 29.07.2025 | 08:14
Sie werden die Entscheidung des RV-Trägers abwarten müssen. Eine Rücknahme des EM-Rentenantrags bewirkt übrigens keine Annulierung der Feststellung der vollen Erwerbsminderung, d.h. es muss auf Aberkennung dieses Status entschieden werden, sonst sind Sie eben im Sinne der RV Voll Erwerbsgemindert ohne Rentenbezug. Mit besten Grüßen
Erst denken, dann schreiben.am 29.07.2025 | 08:22
Wie soll denn jemand in einem anonymen Forum beurteilen können, wie Ihre Chancen stehen? Besser Sie überlegen zukünftig erstmal, bevor Sie Anträge oder Fragen stellen. Wirkt sonst echt peinlich.
Ach wasam 29.07.2025 | 08:27
Ausschließlich Du bist hier peinlich mit Deiner immergleichen Pöbelei. Aber zu mehr reicht es bei Dir halt nicht, schon klar
Rentenschmiedam 29.07.2025 | 08:42
Meines Wissens gibt es da nichts zu verhandeln was den Status des Grades der Erwerbsminderung angeht, entweder liegt volle oder teilweise EM vor. Ob man dan auch die entsprechende Rente tatsächlich bezieht, ist eine ander Entscheidung und hängt dann von den Wartezeitmonaten, der 3/5-Belegung, Tatbeständen der vorzeitigen Wartezeiterfüllung oder der beabsichtigten/tatsächlichen Weiterbeschäftigung ab. Und ein einmal festgestellter Leistungsfall bleibt bestehen, ob es nun zur Bescheiderteilung kommt, oder durch eine wirksame Rücknahme des Antrags eben nicht. Stellt der VS zwei Jahre später einen neuen Antrag kann es passieren dass die Einschätzung so lautet, dass seit dem früheren Leistungsfall keine Änderung eingetreten ist, und es gilt dann wieder der Leistungsfall aus dem ersten Rentenverfahren. Mit besten Grüßen
Spiegelam 29.07.2025 | 10:27
Hast Du jemals eine fachliche Antwort geben können? Besser Du siehst mal in den Spiegel und beziehst Deine Antwort auf Dich!
Sosoam 29.07.2025 | 10:51
Ausschließlich Du bist hier peinlich mit Deinem immergleichen Schwachsinn. Aber zu mehr reicht es bei Dir halt nicht, schon klar
Spiegelam 29.07.2025 | 11:05
Sie in den Spiegel, dort siehst Du, auf wen Deine Antwort voll zutrifft😂!
Maximilianeam 29.07.2025 | 15:24
Anti Maximiliane alias Trolljäger alias Spiegel, das heißt "Sieh" denn das kommt von sehen, Hohlbirne. Also schau in den Spiegel, was Du da siehst ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten
Anti-Maximilianeam 29.07.2025 | 16:47
Wie ernst Du von den Experten genommen wirst, zeigt ja die Sperrung Deiner Beiträge. Selbst für die Experten bist Du hier nicht mehr als der Forenclown.😂 Du Spinner hast es hier ja weit gebracht und jeder hier wird auch zukünftig vor Deinen fachlich wertlosen und polemischen Beiträge gewarnt werden. Schön, dass Dich das ärgert und toll, dass Du hinter jedem Namen die gleiche Person siehst, aber zurechnungsfähig bist Du ja sowieso nicht. Weiter so!
Maximilianeam 29.07.2025 | 22:39
Zitat von Anti-Maximiliane anzeigenausblenden
Das dumme naive Blondchen hat gesprochen. Am liebsten benutzt es das Wörtchen " polemisch" um irgendwie intelligent zu wirken. Aber eigentlich ist es nur eine kleine dumme Witzfigur, die sich selbst sehr wichtig nimmt, rumstalkt und sich mehrere Alias Namen zulegt. Eine gespaltene Persönlichkeit, die ein Leben in Tristesse und Einsamkeit führt. Und die so genannten "Experten ", naja ohne Worte. Also Experten sind Leute mit Fachkompetenz . Dies kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen
Anti-Maximilianeam 30.07.2025 | 04:22
Zitat von Maximiliane anzeigenausblenden
Mit jedem Deiner Beiträge bestätigst Du nur Deinen hier erworbenen Status als Forenclown und schreibst Deine eigenen negativen Charaktereigenschaften anderen zu. Wie willst Du denn hier auch Fachkompetenz bei jemandem erkennen? Du besitzt doch selber keine😂. Ich freue mich jetzt schon auf Deinen nächsten lächerlichen Beitrag.
Maximilianeam 30.07.2025 | 06:24
Zitat von Anti-Maximiliane anzeigenausblenden
Du kleines naives Blondchen, mit Deinen immer wiederkehrenden dümmlichen Aussagen. Du bist die Witzfigur schlechthin mit Deinen Aliasnamen. Bildest Dir ein, Fachkompetenz zu besitzen. Schreibst aber nur dünnes und stalkst und beleidigst Andersdenkende. Alles was Du anderen unterstellst, trifft auf Dich selbst zu. Und wie gesagt, Dir mangelt es an Intelligenz, daran ändert auch, dass von Dir regelmäßig benutzte Wort " polemisch" nichts. Ich wette Du kennst noch nicht mal die Bedeutung des Wortes und hast dannach lange im Internet gesucht. Zisch ab, Du langweilst mich
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